vonannette hauschild 28.01.2013

Sauerländische Erzählungen.

Annette Hauschild berichtet Interessantes und Wissenswertes über Strafverfahren sowie Weiteres aus dem Feld der inneren und äußeren Sicherheit.

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Vorletzte Woche sah ich im OLG Düsseldorf eine Sitzngsrolle  mit den Namen eines “alten Bekannten”. Der BGH hat im November 2012 das Urteil des Senats unter dem Vorsitzenden Klein  gegen Faruk E. offenbar teilweise oder gänzlich verworfen. Ein Anruf bei Faruks Verteidiger Peter Budde  erbrachte Klarheit. Im Frühjahr wird erneut verhandelt, vor einem anderen Staatsschutzsenat mit anderer Besetzung. Der BGH hat dem Revisionsantrag stattgegeben. Der Staatsschutzsenat hatte Faruk nicht beweisen können, dass er ein führendes Mitglied der DHKP-C gewesen sei. Zu schlüssig war die Darstellung, dass der Mann seit langem an einer psychischen Erkrankung litt und daher für eine führende Rolle in einer Untergrundorganisation kein geeigneter Kandidat gewesen sei. Daher wurde der Gegenstand des Verfahrens auf mittelbare Täterschaft des Mordes an zwei Polizisten im Jahr 1993 beschränkt. Die Verteidigung protestierte damals vergeblich gegen die Verfahrensbeschränkung. Faruk kam sogar, weil ja der Vorwurf des Terrorismus fallengelassen wurde, aus dem Glaskasten heraus und durfte neben den Verteidigern sitzen. Er wurde dann zu lebenslänglicher Haft verurteilt wegen zweifachen Polizistenmordes, genauer wegen eines Angriffs einer Stadtguerillatruppe der DHKP-C auf Polizisten, die eine Filiale einer Bank in Istanbul geschützt hatten. Bei dem Überfall im Jahr 1992 und der Schiesserei kamen drei Kommandomitglieder und die beiden Polizisten ums Leben.

Der BGH hat das erstinstanzliche Urteil verworfen, aber die Verfahrensbeschränkung nicht, erklärte Budde. Es bleibe jetzt abzuwarten, was der neue Senat entscheide, ob er das Verfahren noch einmal grundsätzlich aufrollen wolle oder nicht. Denkbar wäre es also, dass Faruk demnächst wieder im Glaskasten sitzen könnte.

In der Zwischenzeit lebt er im Gefängnis in Ratingen, lernt dort Deutsch. Er ist zwar immer noch in Untersuchungshaft, aber hier besteht erstmals – wie der Vorsitzende  sich damals ausdrückte – seit seinem langen Leben im  Untergrund in Deutschland die Möglichkeit, seine psychische Erkrankung gezielt behandeln zu lassen.

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