vonannette hauschild 26.02.2013

Sauerländische Erzählungen.

Annette Hauschild berichtet Interessantes und Wissenswertes über Strafverfahren sowie Weiteres aus dem Feld der inneren und äußeren Sicherheit.

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Gestern hatte der vom Obertlandesgericht Koblenz im Mai 2012 zu 4 Jahren Haft verurteilte Hussam S. eine erneute Haftprüfung. Er kam frei. Seine neue Verhandlung wird am 8. März beginnen.

Anlass war der erfolgreiche Revisionantrag des Verteidigers Christoph Clanget beim BGH (siehe BGH Beschl. v. 20.09.2012 – 3 StR 314/12 )

Hussam war im Mai 2012 vom OLG Koblenz  in 44 Fällen des Werbens um Unterstützer Mitglieder für ausländische terroristische Vereinigungen (Al Qaida und Al Qaida im Zweistromalnd/Islamischer Staat Irak)  und wegen zwei Fällen der Unterstützung ausländischer terroristischen Vereinigungen zu insgesamt 4 Jahren Haft verurteilt worden. Er hat nach Überzeugung des Gerichts Videos und Textbotschaften von Al Qaida und Al Qaida im Zweistromland/Islamischer Staat Irak in zwei Foren des Global Islamic Media Front und in seinem eigenen Forum, dem Al Ansar Media Battaglion, in deutscher Übersetzung gepostet.

siehe  http://blogs.taz.de/terrorismusblog/wp-admin/post.php?post=1355&action=edit&message=1

 

Der 3.Strafsenat des BGH sprach den Verurteilten in 2 Fällen frei, in den übrigen Fällen hob es das Urteil auf, zwecks neuer Gesamtstrafenbildung, und verwies die Sache zur Neuverhandlung an den anderen Senat des OLG Koblenz.

 

 

 

 

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