Von Helmut Lorscheid:
ich versuche, von der Bundesregierung zu erfahren, warum bestimmte politische Gruppierungen im Ausland als „Terroristen“ geführt werden, andere aber nicht. Das ist besonders in Syrien interessant, weil zu den dortigen Aufständischen bekanntermaßen auch Gruppen gehören, die, wenn sie andernorts aktiv werden, als terroristisch bekämpft werden und die natürlich keinesfalls die Waffen erhalten dürfen, die die USA oder Frankreich den anderen Rebellen liefern wollen.
Auf meine Frage, nach welchen Kriterien die EU ihre Terrorliste zusammenstellt, erklärte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes schriftlich:
„Die Listung von Terror-Organisationen erfolgt jeweils in äußerst sorgfältiger Prüfung jedes Einzelfalls. Ein Weg zur Listung führt über Entscheidungen des VN-Sicherheitsrats, die anschließend in EU-Recht umgesetzt werden.“ Ein Beispiel dafür sei „die Listung der Taliban.“
Unter der Voraussetzung, dass rechtlich fundierte Anhaltspunkte für terroristische Aktivitäten auf dem Gebiet der EU beständen, könne die EU „auch eigenständig den Beschluss fassen, Einzelpersonen oder eine Gruppe als Terroristen bzw. Terrororganisation zu listen.“ Ein aktuelles Beispiel für dieses Vorgehen sind dem Sprecher zufolge „die aktuellen Beratungen der EU-Staaten über eine mögliche Listung des militärischen Flügels der Hisbollah.“
Das Zustandekommen der Liste wird seit ihrem Bestehen von Juristen seit Jahren kritisiert. So beschrieb etwa der Bremer Jurist und Menschenrechtsaktivist Rolf Gössner bereits 2007 von einer „Existenzvernichtung per Willkürakt“ und nannte dafür auch Beispiele: http://www.heise.de/tp/artikel/25/25188/1.html