vonannette hauschild 27.06.2013

Sauerländische Erzählungen.

Annette Hauschild berichtet Interessantes und Wissenswertes über Strafverfahren sowie Weiteres aus dem Feld der inneren und äußeren Sicherheit.

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Mit Beschluss vom 12. Juni 2013 hat das OLG Koblenz den im Mai vergangenen Jahres wegen Mitgliedschaft in der Al Kaida und in der Islamischen Bewegung Usbekistan verurteilten Ahmad S. auf freien Fuß gesetzt. Ahmad S. war der Anführer der 9 köpfigen sogenannten “Hamburger Reisegruppe”, die 2009 nach Waziristan aufgebrochen war. Er war damals  zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Da er sich schon 2 Jahre in Untersuchungshaft befunden hatte und ihm die Haft in US-amerikanischem Gewahrsam, wegen der dort erlittenen Folter und Schikanen vom Senat des OLG mehrfach angerechnet worden war,   tritt nun die 2/3-Regelung ein. In einer nichtöffentlichen Anhörung wurde seine Prognose geprüft. Der Senat ist zu der Überzeugung gelangt, dass der Mann sich tatsächlich vom Jihadismus verabschiedet hat und das, was er damals tat, ehrlich betreut.

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