Helmut Lorscheid, Düsseldorf
Wie der BND dechiffriert…
das hat ein Herr Zimmer am 26.6. vormittags zwar erklärt, ich habe von seinem sicherlich fachkompetenten Vortrag aber nicht wirklich etwas verstanden und möchte, bevor ich falsches Zeugnis abgebe, lieber nichts weiter darüber schreiben.
Nachmittags gab es eine kurze Vorlesestunde. Der Vorsitzende Richter las Einträge aus dem Notizbuch des Autohändlers Sherali S.
Den Schwerpunkt legte er dabei auf die darin vermerkten Geldbeträge. Die größten Beträge beliefen sich auf 12.000 und 27.000, ohne Währungsangabe. Angeblich handelte es sich aber um Summen in Euro, die von Sherali über Pakistan an die IBU geleitet wurden. Aus der Telefonüberwachung ergebe sich, dass diese Beträge „von dem Türken“ stammten. Annette Hauschild sagte mir, dass es sich dabei wahrscheinlich um die von Turgay C gesammelten 39.000 Euro handele (siehe Blog-Eintrag http://blogs.taz.de/terrorismusblog/category/islamische-bewegung-usbekistan-ibu/
Das schwarze Büchlein wurde bei einer Haussuchung in Sheralis früherer Wohnung in Maintal vorgefunden. Eindeutig zuzuordnen sei das Büchlein niemandem, gibt der Richter zu, weil es in der Wohnung allgemein zugänglich war. Auf Grundlage der weiteren Untersuchungen bestehe aber „praktisch kein Zweifel“ daran, dass das Buch dem Sherali gehörte.
So fanden die Ermittler einen Abdruck des linken Daumens, der mit den Vergleichsfingerabdrücken von Sherali identisch sei. Das hat die Oberkommissarin Müller im BKA so aufgeschrieben.
Der in Düsseldorf angeklagte Ahmed soll Sherali ebenfalls 1.500 Euro übergeben haben, wobei das Gericht klären muß, ob dieses Geld für Ahmeds Schwester in Waziristan oder für den Jihad bestimmt war – oder für beide Zwecke.
Außerdem wußte Frau Müller zu berichten, dass der Angeklagte schon mal Geld in Bonn-Beuel abgehoben hat, manchmal sogar am gleichen Automaten wie der Autor dieser Zeilen. Außerdem hat er schon mal für 40 Euro mit der Bankkarte an der Tankstelle bezahlt.
Und ich sag meiner Frau noch, kauf nicht immer an der Tanke!