Am 24 April wurde er im Landgericht Bochum wieder beschworen – der große unbekannte Zeuge, der alle, wirklich alle Fragen klären kann. Natürlich ist es ein hochstehender Geheimdienstmitarbeiter, der selbstverständlich nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussagen kann. Weil er ganz arg gefährdet ist. Rechtsanwalt Prof. Hamm las dem Gericht einen umfangreichen Beweisantrag vor, in dem die Einvernahme dieses Zeugen beantragt wird. Dieser Zeuge sei einer der von Werner Mauss und seinen Verteidigern seit Monaten immer wieder ins Feld geführten vermeintlichen Treugeber des eben so vermeintlichen Treuhandkontos. Das Konto, so wurde bereits vor Wochen erklärt, sei von ausländischen Nachrichtendiensten eingerichtet worden, nachdem der Bundestag die Einrichtung eines von deutschen Sicherheitsbehörden und Firmen gespeisten Fonds für Werner Mauss kritisiert hatte. Diese Art der „Public Private Partnership“ ging den Bundestags-Haushältern denn noch etwas zu weit.
In dem Antrag wird behauptet, auch die von der Staatsanwaltschaft als wichtiges Indiz für die Anklage der Steuerhinterziehung gewertete, äußerst detaillierte Nachlassregelung in den von Mauss errichteten Stiftungen gehe nicht auf Mauss zurück, sondern sei von den Treugebern so aufgetragen worden. Aus Tarnungsgründen. Das geheime Geheimdienst-Sonderkonto sollte als Privatvermögen von Werner Mauss getarnt werden.
In dem Antrag wird der Eindruck erweckt, als könne der Zeuge so ziemlich alle von Gericht und Staatsanwaltschaft bisher aufgeworfenen Fragen irgendwie beantworten.
An den folgenden Prozesstagen sollen weitere Zeugen aus dem Bankbereich zur Aufklärung beitragen. Der Prozess wird noch einige Wochen dauern. Vorläufig ist er bis zum 17. Juli terminiert.