vonannette hauschild 06.09.2017

Sauerländische Erzählungen.

Annette Hauschild berichtet Interessantes und Wissenswertes über Strafverfahren sowie Weiteres aus dem Feld der inneren und äußeren Sicherheit.

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von Helmut Lorscheid

Nicht unerhebliche kriminelle Energie” unterstellt die Staatsanwaltschaft Bochum Werner Mauss (77). Sie wirft ihm Steuerhinterziehung in besonders schweren Fall vor. Vor Gericht habe er “ein großes Lügengebilde” aufgebaut.

Mauss hatte während inzwischen ein Jahr dauernden Prozesse immer wieder behauptet, das

nacheinander in Panama und Luxemburg deponierte Geld stamme aus einem internationalen Geheimfond, sei von ausländischen Nachrichtendienste und Polizeistellen eingezahlt worden und werde als Treuhandfond verwaltet. Daraus finanziere er seine Einsätze. Mauss war seinen eigenen Angaben zufolge “immer im Dienst” und noch immer aktiv. Wer die Treugeber seien, daraus machte Mauss zunächst ein großes Geheimnis, um dann später als vermeintlich Verantwortliche für diesen Fonds einen Kardinal im Vatikan, einen ehemaligen israelischen Minister und einen jüdischen Geistlichen in Wien zu benennen. Alle diese Personen bestritten jedoch in schriftlichen Erklärungen gegenüber dem Bochumer Gericht, etwas mit dem vermeintlichen Geheimfond zu tun zu haben. Der Staatsanwaltschaft zufolge blieb Mauss im Prozess, wie auch im insgesamt seit vier Jahren laufenden Ermittlungsverfahren, jeden Beweis schuldig, der seine These vom Treuhandfond hätte belegen können. In den Bankunterlagen tauchte zwar ein Vertrag auf, der nach Auffassung der Ankläger aber eher Fragen aufwarf als solche zu beantworten. In diesem Vertrag habe es keine Regelung über die Rückführung des Geldes im Todesfall oder über eine Kontrolle der Mittelverwendung gegeben.

Was die Anklage jedoch fand, war eine sorgfältig und äußerste detaillierte Erbfolgeregelung für die versteckten Gelder. So wurde nicht nur für die vier Kinder gesorgt sondern auch die Schwiegereltern wurden bedacht, und das aus einem vermeintlichen Treuhandfond, der nach Beendigung der Tätigkeit an die Treugeber zurück gezahlt werden musste.

Auch der Mauss gegenüber sehr freundlich eingestellte ehemaligen Staatsminister im Bundeskanzleramt, Bernd Schmidbauer vermochte bei seinem Auftritt vor Gericht nichts wirklich substanzielles zur Aufklärung beizutragen. Schmidbauer hatte seinen Angaben zufolge, zwar von einem “Reservefond” gehört, aus dem Mauss finanziert werde, sich aber nicht weiter darum gekümmert. Der von Mauss als Initiator des Fonds ins Feld geführte ehemalige BKA-Vizepräsident Walter Boeden ist bereits vor Jahren verstorben.

Ich bin gegen Steuerhinterziehung” und “ich bin unschuldig”, ich bin doch kein Verbrecher ich jage Verbrecher ” solche Sätze hörten die Prozessbeobachter mehrfach von Mauss während des Gerichtsverfahrens. Für Oberstaatsanwältin Marie Luise Eckermann-Meier ergibt sich ein ganz anderes Bild. Sie sprach von Steuerhinterziehung in besonders großem Umfang und von einem “großen Lügedengebilde” welches der Ex-Agent aufgebaut habe.

Zwischen 2001 und 2011 habe Mauss Steuern in Höhe von jeweils mehr als 1 Mio. Euro hinterzogen. Bereits bei eine jährlichen Steuerhinterziehung von über 50.000 Euro

sprechen die Ankläger von einem “besonders schweren Fall” Bei Mauss waren es jährlich mehr als eine Million, und das über zehn Jahre. Bei einem Strafmaß zwischen 2 Jahren und 6 Monaten und 3 Jahren und 6 Monaten errechnete die Staatsanwaltschaft eine Gesamtstrafe von mehr als 30 Jahren Haft, also das Doppelte der hinzulande üblichen Höchststrafe von 15 Jahren. Verglichen damit, erscheint die beantragte Strafmaß von “nur” 6 Jahre und 3 Monaten noch recht human. Dabei berücksichtigt wurde die Tatsache, dass Mauss zuvor nie straffällig geworden ist, seine auch von der Staatsanwaltschaft durchaus anerkannte Lebensleistung, sein hohes Alter und die Tatsache, dass sein jüngstes Kind noch keine 10 Jahre alt ist. Der Junge soll noch etwas von seinem Vater haben.

Zuvor hatte das Gericht weitere Anträge der Verteidigung abgelehnt, die nach Ende der Antragsfrist eingereicht wurde. So hatten die prominenten Mauss-Verteidiger die Aussetzung des Verfahrens verlangt, um den Ausgang eines von Mauss beim Verwaltungsgericht Wiesbaden angestrebten Verfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundeskriminalamt, abzuwarten. In diesem Verfahren soll geklärt werden, ob das BKA durch seine Anfrage beim Mossad und mündlichen Erklärungen des Überbringers dieser Anfrage in Israel den Zeugen “Adam” an einer Aussage vor dem Bochumer Gericht abgehalten hatten.

Das Gericht verwarf diesen, wie auch andere Anträge im Zusammenhang mit diesem Zeugen.

In einem weiteren Beschluss wurde die “Unerreichbarkeit” dieses Zeugen festgestellt.

Dieser vermeintliche Zeuge beherrschte mehrfach das Prozessgeschehen. Mauss und seinen Anwälten zufolge sollte er sozusgen alle Fragen zum Treuhandfond beantworten können und somit die Unschuld des Angeklagten beweisen. Gleichzeitig blieb er geheimnis umwittert.

So durfte das Gericht seinen richtigen Namen nicht bekannt geben. Für seine Aussage sollte die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, wenn das nicht möglich sei sollte ”Adam” in der Deutschen Botschaft oder per Video, oder von einem israelischen Gericht vernommen werden. “Zeuge Adam hätte

nach Angaben von Mauss “alles aufklären können.” Er wurde drei Mal geladen, erklärte auch immer wieder dass er nach Bochum kommen und aussagen werde, doch er kam nicht. Und das gleich mehrmals. Zuletzt am vergangenen Montag, da reiste lediglich sein israelischer Anwalt an und erklärte in hebräisch, dass Adam inzwischen ein Rentner sei, der allerdings noch eine Aussagegenehmigung seines früheren Arbeitgeber bedürfe, um die er sich bemühe. Nach Auffassung des Gerichts hätte Adam – wenn er tatsächlich aussagen wollte, sich bereits nach der Ersten Landung vor einigen Monaten um diese Aussagegenehmigung bemühen könnten und nicht erst jetzt, nach der dritten Landung.

Der Vorsitzende Richter, Markus van den Hövel, sah es als erwiesen an, dass “Adam” entgegen seiner schriftlichen Erklärungen gar nicht beabsichtige nach Bochum zu kommen um dort auszusagen.

Abgelehnt wurde auch das Ansinnen, auf Grundlage eines Bild-Zeitung Artikels zu prüfen, ob die Steuer-CD Ankäufe durch NRW auf aktive Geheimdienstaktivitäten des BND in der Schweiz zurückzuführen seien. Deutsche Stellen sollen Bild zu folge möglicherweise aktiv Schweizer Bürger als Agenten für die deutschen Steuerbehörden angeworben und zum Verrat von Bankgeheimnissen ermuntert haben. Die Staatswaltschaft widersprach der Darstellung und verwies darauf dass sie ihre Erkenntnisse zu Mauss auf dem Rechtshilfeweg von der UBS-Bank in Luxemburg erhalten habe.

Am 18. September 2017 ab 10.00h werden die Verteidiger plädieren. Mit dem Urteil wird noch in diesem Monat gerechnet.

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