Der Kassationsgerichtshof in Brüssel hat gestern entschieden, dass die kurdische Organisation PKK nicht als Terrororganisation anzusehen sei, sondern alls Partei in einem bewaffneten internen Konflikt. Dafür sei die belgische Justiz nicht zuständig.
Vor etwa 2 Wochen hatte dIe Staatsanwaltschaft am obersten Gericht in Belgien schon einen Hinweis ausgesprochen, dass sie die PKK nicht als Terrororganisatioin sehen könne. Das teilt der Rechtshilfefonds azadi mit. .36 Mitarbeiter zweier kurdischer Medien waren der Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation angeklagt worden. Schon im Jahr 2019 hatte das Berüsseler Appellationsgericht geurteilt, dass sie nicht Mitglied ener terroristischen Organisation seien. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen Rechtsmittel zum Kassationshof eingelegt, die Regierung der Türkei hatte dagegen protestiert. Nun sei die Entscheidung unwiderruflich.
In einem türkischen Onlinbe-Journal DevaR.english wird die Entscheidung sehr vertändlich dargelegt:
Vertreten wurden die Angeklagten unter aderem von Jan Fermon, einem sehr bekannten Anwalt.
[…] und die Handlungen von Yildiz somit strafbar. Dass das so nicht sein muss, hat unlängst ein Urteil des belgischen Kassationshofs gezeigt, das in der PKK keine Terrororganisation sah. Die geladenen Zeug*innen im Prozess gegen […]