vonannette hauschild 29.01.2020

Sauerländische Erzählungen.

Annette Hauschild berichtet Interessantes und Wissenswertes über Strafverfahren sowie Weiteres aus dem Feld der inneren und äußeren Sicherheit.

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Der Kassationsgerichtshof in Brüssel hat gestern entschieden, dass die kurdische Organisation PKK nicht als Terrororganisation anzusehen sei, sondern alls Partei in einem bewaffneten internen Konflikt. Dafür sei die belgische Justiz nicht zuständig.

Vor etwa 2 Wochen hatte dIe Staatsanwaltschaft am  obersten Gericht in Belgien schon einen Hinweis  ausgesprochen, dass sie die PKK nicht als Terrororganisatioin sehen könne. Das teilt der Rechtshilfefonds azadi mit. .36 Mitarbeiter zweier  kurdischer Medien waren der Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation angeklagt worden. Schon im Jahr 2019 hatte das Berüsseler Appellationsgericht geurteilt, dass sie nicht Mitglied ener terroristischen Organisation seien. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen Rechtsmittel zum Kassationshof eingelegt, die Regierung der Türkei hatte dagegen protestiert. Nun sei die Entscheidung unwiderruflich.

In einem türkischen Onlinbe-Journal DevaR.english  wird die Entscheidung sehr vertändlich dargelegt:

Vertreten wurden die Angeklagten unter aderem von Jan Fermon, einem sehr bekannten Anwalt.

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https://blogs.taz.de/terrorismusblog/2020/01/29/oberstes-belgisches-gericht-sieht-pkk-nicht-als-terrororganisation/

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