Archive for the ‘Oberlandesgericht Koblenz’ Category

09.05.2012 von annette hauschild
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Plädoyer der Anklage: 7,5 Jahre Haft für Ahmad S.

von annette hauschild

Gestern verlangte die Bundesanwaltschaft siebeneinhalb Jahre Freiheitsstrafe für Ahmads Mitgliedschaft in der Al Qaida und der Islamischen Bewegung Usbekistan (IBU). Nächste Woche wird die Verteidigung plädieren und das Urteil wird für übernächste Woche erwartet.

Aber der Reihe nach. Ich werde in den kommenden Tagen hoffentlich die Zeit finden, das Wichtigste zu schildern.

15.04.2012 von annette hauschild
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Von Hamburg in den Jihad

von annette hauschild

Seit dem 19. März läuft der Prozess gegen den 38 jährigen Ahmad S, Deutscher afghanischer Abstammung. Man könnte ihn für einen Geschäftsmann halten, er trägt die Haare kurz und wellig, ist stets rasiert, und der dunkle Anzug steht ihm gut.  Er tritt höflich und aufmerksam auf.

Er könnte ein Kronzeuge für die deutschen Behörden werden. Er behauptet, er habe Kontakte zu der angeblichen Nummer Drei von al Qaida gehabt, Sheikh Younis al Mauretani. Jedenfalls hat er bei den Amerikanern in Kabul und den deutschen Ermittlungsbehörden eine Menge erzählt, und im Vorfeld des Prozesses hat es Gespräche über einen Deal gegeben, die aber ergebnislos verliefen. Der Senat unter Vorsitz von Angelika Blettner  wird sich auch damit beschäftigen müssen, wie mit dem Geständnis zu verfahren ist. Schließlich war der Mann nicht nur in Bagram inhaftiert, sondern zunächst  monatelang in einem amerikanischen unterirdischen  Geheimgefängnis in der Nähe von Kabul verhört und gefoltert worden.… weiter lesen

09.04.2012 von annette hauschild
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Der Waziristan-Rückkehrer Ahmad S. aus Hamburg

von annette hauschild

Seit 3 Wochen steht vor dem OLG Koblenz der Hamburger Jihadist Ahmad S. Er ist der Mitgliedschaft in den ausländischen terroristischen Vereinigungen Islamische Bewegung Usbekistans (IBU) und Al Qaida angeklagt.  S. war mit seiner Frau, seinem jüngeren Bruder Suleyman und einem weiteren Paar im Rahmen einer “Reisegruppe” aus dem Umkreis von Hamburger Jihadisten 2009 nach Waziristan gelangt, hatte dort eine Ausbildung in einem Lager der IJU absolviert, sich dann aber der Al Qaida angenähert. Er wurde von Sheikh Younis al Mauretani vor seiner Rückkehr nach Deutschland in den Programmen Camouflage und Mujahideens secret unterrichtet. Als die pakistanische Armee in ihrer Frühjahrsoffensive 2010 von Südwaziristan nach Norden vordrang, zogen sich die Aufständischen nach Nordwaziristan zurück und Ahmad S plante für sich und seine Frau die Rückreise. Auf dem Rückweg über Kabul nach Deutschland wurde er in der afghanischen Hauptstadt von Amerikanern gekidnappt, monatelang verhört und schließlich den deutschen Behörden übergeben. Sein… weiter lesen

22.03.2012 von annette hauschild
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OLG Koblenz: Urteil wegen Internetpropaganda: fünf Jahre Haft

von annette hauschild

Gerade eben hat mein Kollege Helmut Lorscheid aus Koblenz mir telefonisch die Nachricht durchgegeben, dass Hussam zu 5 Jahren Haft verurteilt wurde. Verteidiger Clanget will in Revision gehen.

22.03.2012 von annette hauschild
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Verteidigung: “Es besteht erheblicher Raum, an der Täterschaft zu zweifeln”

von annette hauschild

Verteidiger Christoph Clanget hält die Beweislage für nicht ausreichend für eine Verurteilung. Er verlangte weder einen Freispruch noch ein konkretes Strafmass, kritisierte aber ausgiebig die Arbeit der Ermittlungsbehörden.

“Auch für die Verteidigung steht zweifelsfrei fest, dass es sich bei dem Enthauptungsvideo um grausame, unmenschliche Bilder handelt.” und zu den anderen Videos von OBL, Al Zarkawi u.a. sagte er : “ Wir haben es hier teilweise mit krudem Zeug zu tun. Mein Mandant hat an keinem dieser Videos mitgewirkt..”

“Der Angeklagte hat sich schweigend verteidigt. Das ist sein gutes Recht nach unserem Gesetz.  Daraus darf ihm daraus kein Nachteil erwachsen. Dass er sich schweigend verteidigt hat, mag manchem befremdlich erscheinen. Vor allem, wenn der Angeklagte nicht hier immer wieder sagt, dass er sich nicht  äußern will, sondern sich nicht äußern KANN.”

Es komme vor, so der Anwalt, dass man aus Angst, Scham, Freundschaft, Besorgnis, oder wegen eines kulturellen Hintergrundes schweigt. All diese Beweggründe lägen hier vor.

Der… weiter lesen

22.03.2012 von annette hauschild
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Die Wirkung der Werbung muß nicht nachgewiesen werden (Forts.)

von annette hauschild

Der Gesetzgeber hat bewußt die reine Sympathiewerbung für terroristische Organisationen straffrei gestellt, um eine untere Grenze für strafbare Handlungen im Bereich der Werbung für Terrororganisationen zu ziehen.

Dienst ist der Auffassung, dass dies hier nicht anzuwenden sei. Wie viele Besucher seiner Seiten sich radikalisiert hätten und wie viele nur beruflich daraufgeschaut hätten, könne nicht beurteilt werden. Meint er damit evtl die Staatsschutzbehörden?

Die Enthauptungsvideos seien auch keine Propaganda gewesen, sondern dienten dem Verbreiten von Furcht und Schrecken und stellten Unterstützungshandlungen dar, denn damit könne man keine Sympathien wecken. Diese schrecklichen Bilder sollten vielmehr “den Schrecken in die Herzen des Feindes” und in die “Wohnzimmer der zivilisierten Welt tragen”, wie sein Kollege Bundesanwalt Michael Bruns es vor ihm schon ausgedrückt hatte. Dieser Spruch ist nun wohl Standard bei der Bundesanwaltschaft.

 Außerdem habe der Angeklagte seine IP-Adresse und seinen Datenverkehr  verschleiert durch die Ansteuerung von Proxi-Servern, durch die Programme TOR  und TrueScript.

Im Anschluss an… weiter lesen

21.03.2012 von annette hauschild
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Die Wirkung der Werbung muß nicht nachgewiesen werden

von annette hauschild

Am vergangenen Donnerstag hielt die Anklage ihr Plädoyer und forderte für Husam eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten. Der Sitzungsvertreter des Generalbundesanwalts, Markus Dienst, warf Hussam Unterstützung von Al Qaida in 2 Fällen und Werbung für diese Organisation in 57 Fällen vor. Ursprünglich waren ihm mehr als 80 Fälle vorgeworfen worden, aber manche Videos waren zwei- oder dreimal  gepostet worden, dies wurde dann nach einem Hinweis des Senats jeweils als ein Fall gezählt.

Dienst warf  Hussam vor, er verberge geschickt séine islamistische Gesinnung. Er erscheine hier ohne Bart, bete nicht.

Anläßlich der Mohammed-Karikaturen habe er  Aufrufe an die moslemische Jugend zur Tötung von Ungläubigen ins Netz gestellt 

Zum Video von der Hinrichtung des gefangenen US-Soldaten Nicolas Berg durch Abu Musa al-Sarkawi sagte Dienst, der Angeklagte betrachte die Administratoren der meisten islamischen Webseiten als Feiglinge, die das Video von Abu Musa  schon löschen würden, wenn sie nur den Namen (al Sarkawi)… weiter lesen

25.02.2012 von annette hauschild
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Ende der Beweisaufnahme in Koblenz

von annette hauschild

Im Verfahren gegen Hussam S wurde am Donnerstag den 23.2. die Beweisaufnahme geschlossen. Die Plädoyers werden voraussichtlich in zwei Wochen gehalten, jetzt sind erst mal Ferien.

21.01.2012 von annette hauschild
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Filmtage in Koblenz

von annette hauschild

Im November und Dezember wurden in Koblenz etwa 100 Videos, die Hussam als Admin der Blogs Alnusra 2, 3, Jihadnews und Jihadnachrichten verbreitet haben soll, in den Prozess eingeführt. Das hieß, Videostunden im Gerichtssaal.  Begonnen wurde mit schrecklichen Bildern: der Enthauptung des US-Amerikaners  Nicholas Berg  durch Abu Musab Al Zarkawi im Irak. Ich habe mir das erspart und kam später. Man kann es sich sowieso im Netz anschauen.

Den Prozessbeteiligten blieb es nicht erspart. Die Gesichter  an diesem Mittag sprachen Bände. Keinem schien nachher wohl zumute.  Ich hätte es gut gefunden, wenn Hussam sich wenigstens von diesem Video distanziert hätte. Aber er hat weiterhin geschwiegen.

Es folgten dann mehrere Wochen lang Video-Tage im Gerichtssaal: erst die Filme, danach die Inhalts-Analysen aus islamwissenschaftlicher Sicht, Ich habe mir auch das erspart.

Nun geht es nach dem Jahreswechsel bis Mitte März weiter mit den schriftlichen Texten, die Hussam ins Internet gestellt haben soll. Auch da wieder das gleiche Vorgehen: In-Augenscheinnahme,… weiter lesen

25.11.2011 von annette hauschild
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WLAN des Nachbarn gehackt

von annette hauschild

Der Koblenzer Prozess ist mit technischen Details gespickt.  Die Anklage versucht, H. nachzuweisen, dass er es war, der die Videos und Textbotschaften ins Netz gestellt hat. Die Ermittlungsbehörden sind sich ihrer Sache sicher. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung wurden eine WLAN-Antenne mit großer Reichweite, ein Notebook, ein Laptop, eine externe Festplatte und ein PC  sowie CDs, ein USB-Stick beschlagnahmt.

Als H. in  eine eigene Wohnung gezuogen war, hatte er keinen eigenen Internetanschluss und soll sich in die WLANs von Nachbarn eingehackt haben. Man fand auf seinem Rechner Dateien, die Informationen zu Themen wie Passwort-Knacken und Verschlüsselungsfragenenthielten. Die können aber auch während seines Informatik-Studiums angefallen sein, müssen nicht zwingend im Zusammenhang mit dem Hacken stehen, finden die Verteidiger.  Damals fanden schon TKÜ-Maßnahmen statt. Die ersten Nachbarn ahnten nichts, weder vom Hack noch von der technischen Überwachung. Da der Bundesgerichtshof die TKÜ-Maßnahmen nach dem Umzug des Verdächtigen in eine andere Stadt nicht weiter genehmigte, weil sie in die Rechte des… weiter lesen