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	<title>Sauerländische Erzählungen.</title>
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	<description>Annette Hauschild berichtet Interessantes und Wissenswertes vom Sauerland-Prozess und dem Verfahren gegen Al-Qaida-Verdächtige in Koblenz, anderen §129 b - Strafverfahren sowie Weiteres aus dem weiten Feld der inneren und äußeren Sicherheit.</description>
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		<title>Spendensammler für die IBU: 3 Jahre 9 Monate Haft</title>
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		<pubDate>Wed, 24 Apr 2013 08:38:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>annette hauschild</dc:creator>
				<category><![CDATA[Islamische Bewegung Usbekistan IBU]]></category>
		<category><![CDATA[Oberlandesgericht Düsseldorf]]></category>
		<category><![CDATA[IHH]]></category>
		<category><![CDATA[Irfan Demirtasch]]></category>
		<category><![CDATA[islamische Bewegung Usbekistan]]></category>
		<category><![CDATA[Kalifatsstaat]]></category>
		<category><![CDATA[kilafet devleti]]></category>

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		<description><![CDATA[]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Urteil, welches der 5. Staatsschutzssenat im Sommer letzten Jahres über den älteren Bruder Turgay C fällte, war knapp unter vier Jahren Freiheitsstrafe.  Der Senatsvorsitzende Frank Schreiber fand milde Worte für den Angeklagten. Ich kann sie hier nur sinngemäß wiedergeben:</p>
<p>Er würdigte, dass der junge Mann sich von dem jihadistischen Gedankengut seines familiären Umfeldes gelöst habe, das sei sicher nicht leicht gewesen. Auch sei zu bedenken, dass  die Islamische Bewegung Usbekistan zwar eine terroristische Vereinigung sei, zu der Zeit des Tathergangs sei sie aber noch nicht mit Mordaufrufen gegen politische Gegner an die Öffentlichkeit getreten. Das sei erst später erfolgt. (Anmerkung: Das Gericht sieht in den Mordaufrufen einen weiteren  Beweis für die besondere Gefährlichkeit dieser Organisation)</p>
<p>&#8220;Sie hätten sich auch anders äußern können, das hätte Ihnen in Ihrem früheren Umfeld sicher Respekt eingebracht&#8221;, so Schreiber zu Turgay.</p>
<p>Ömer war nicht im Saal, als das Urteil gegen seinen Bruder verkündet wurde.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ich fragte mich, wie bei einer so dürren Einlassung für den Senat tatsächlich eine innere Wandlung ersichtlich sein könnte.</p>
 <p><a href="http://blogs.taz.de/terrorismusblog/?flattrss_redirect&amp;id=2008&amp;md5=5fd24b0555400468ed12f826686523ce" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://blogs.taz.de/terrorismusblog/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<title>BGH: Nutzen für den Terror muß nachgewiesen werden</title>
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		<pubDate>Wed, 17 Apr 2013 05:33:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>annette hauschild</dc:creator>
				<category><![CDATA[Al Qaida]]></category>
		<category><![CDATA[Al Qaida im Zweistromland/Islamischer Staat Irak]]></category>
		<category><![CDATA[Global Islamic Media Front - GIMF]]></category>
		<category><![CDATA[Oberlandesgericht Koblenz]]></category>
		<category><![CDATA[Al Kaida]]></category>
		<category><![CDATA[Global Islamic Medie Front Deutsche Sektion]]></category>
		<category><![CDATA[Islamischer Staat Irak]]></category>

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		<description><![CDATA[]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hussams Revisionsverfahren läuft. Erneut muss das OLG Koblenz sich mit seinem Verbreiten des Nick-Berg-Videos und der ihm zugeschriebenen Textbeiträge in diversen Foren der GIMF befassen.</p>
<p>Noch mal zur Erinnerung: Der junge Mann war im Jahr 2012 als Sesseljihadist in 46 Einzelfällen zu 5 Jahren Haft verurteilt worden, weil er unter den Nicknames  Ibn Omar und Abu Dujana erst als User in Internetforen der Globalen Islamischen Medienfront deutsche Sektion ( GIMF) und später als Admin unter dem Nickname Saif ul Islam (Gezogenes Schwert)  in seinem eigenen Forum, dem ansar1.info und dem  Al Ansar Media Battaglion, Videos und Texte von Anführern der Al Qaida und der Al Qaida in Zweistromland/Islamischer Staat Irak in deutscher Übersetzung verlinkt und eigene Textbeiträge mit Aufrufen zum Jihad eingestellt haben soll. Er soll in einem Fall ein, wie alle Prozessbeteiligten immer wieder betonten,  unglaublich grausames Video, das die Ermordung des US-Zivilisten Nick Berg durch Abu Musa al-Zarkawi zeigt mit der Bemerkung &#8220;der Scheikh schlachtet Nick Berg&#8221;, in dem 5. GIMF-Forum verlinkt und dies in dem 6. GIMF-Forum wiederholt haben. Das OLG sah dies als besonders schwerwiegend an und wertete das als zweifache Unterstützungshandlung. Die Verbreitung dieses Videos in den deutschsprachigen GIMF-Foren sei &#8220;Teil der psychologischen Kriegsführung der Al-Qaida in Zweistromland gewesen, die Angst und Schrecken verbreiten sollte.&#8221;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Bundesgerichtshof ist in sieben Fällen  anderer Auffassung (Aktenzeichen  3StR 314/12). Er bestätigte das OLG-Urteil  in 39 Fällen, in einem Fall gab es einen Freispruch und in 6 Fällen, darunter den Fällen des Enthauptungsvideos, wurde das Verfahren ans OLG zurückverwiesen.</p>
<p>Begründung: Ein Nutzen für die Terrororganisation müsse nachgewiesen sein. Die Einschätzung des OLG halte einer rechtlichen Prüfung nicht stand. Es müsse mit Fakten belegt werden, dass die Terrororganisation tatsächlich einen Nutzen daraus gehabt habe.</p>
<p>Die Videos seien zudem nur in einem geschlossenen Netzwerk gepostet worden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Zitat aus dem BGH-Urteil vom 20.September 2012</p>
<p>&#8220;bb) Das Oberlandesgericht sieht die Verbreitung dieser Videoaufzeichnung als Teil der psychologischen Kriegsführung der &#8220;Al Qaida im Zweistromland&#8221;. Sie diene, was auch der Angeklagte erkannt habe, dazu, in der Bevölkerung der Staaten, die sich aus der Sicht dieser Gruppierung am &#8220;Krieg gegen den Islam&#8221; beteiligen, Angst und Schrecken zu verbreiten, und diese Staaten so zum Rückzug ihrer Truppen aus den islamischen Ländern, insbesondere aus dem Irak, zu bewegen. Andersdenkenden und Nichtmuslimen solle deutlich vor Augen geführt werden, dass &#8220;Al Qaida im Zweistromland&#8221; willens und in der Lage sei, ihre Ziele mit größtmöglicher Grausamkeit durchzusetzen, dass die Gruppierung mit allen im &#8220;Jihad&#8221; gemachten &#8220;Gefangenen&#8221; in gleicher Weise verfahren werde und dass sich ihr Kampf nicht nur gegen reguläre Truppen, sondern gegen alle &#8220;Ungläubigen&#8221; richte, die ihr in die Hände fielen. Durch die Präsentation des Videos auf den deutschsprachigen Internetforen der &#8220;Globalen Islamischen Medienfront&#8221; habe der Angeklagte die &#8220;Al Qaida im Zweistromland&#8221; im Sinne des § <a title="§ 129a StGB: Bildung terroristischer Vereinigungen" href="http://dejure.org/gesetze/StGB/129a.html">129a</a> Abs. 5 Satz 1 StGB unterstützt, denn die Verbreitung eines solchen auf die Gegner abschreckend und demoralisierend wirkenden Propagandamittels führe zu einer &#8220;nicht unbeträchtlichen Erweiterung der Aktionsmöglichkeiten der Organisation&#8221; und erhöhe so deren Gefährdungspotential.</p>
<p>b) Dies hält rechtlicher Prüfung nicht stand.&#8221;</p>
<p>und im weiteren:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&#8220;bb) Nach diesen Maßstäben ist hier nicht belegt, dass der Angeklagte durch die festgestellten Tathandlungen die &#8220;Al Qaida im Zweistromland&#8221; tatbe-12 standlich unterstützt hätte. Insoweit bestehen bereits Zweifel, ob die Begründung des Oberlandesgerichts, die Verbreitung des Films habe zu einer Erweiterung der Aktionsmöglichkeiten der Organisation geführt und so deren Gefährdungspotential erhöht, ausreicht, um ein tatbestandsmäßiges Unterstützen der Vereinigung bejahen zu können. Derart vage umschriebene Folgen sind grundsätzlich auch bei Handlungen mit rein werbendem Charakter denkbar. Die diesbezügliche Erwägung des Oberlandesgerichts beruht jedenfalls nicht auf einer tragfähigen tatsächlichen Grundlage; denn den Feststellungen ist schon nicht zu entnehmen, dass sich die Tathandlungen des Angeklagten auf die Verbreitung des Films in einer Weise richteten, die geeignet war, in Teilen der Bevölkerung Angst und Schrecken zu verbreiten und dadurch auf diejenigen, die sich gegen &#8220;Al Qaida im Zweistromland&#8221; wenden, demoralisierend zu wirken. Zugang zu den vom Angeklagten bereitgestellten Links hatte jeweils nur eine geschlossene Benutzergruppe, deren Mitglieder besonderer Zulassung bedurften und die sich hierzu als &#8220;Jihad-Interessierte&#8221; auszuweisen hatten. Dass der Film unter diesen konkreten Umständen in nennenswertem Umfang an &#8220;Andersdenkende und Nichtmuslime&#8221;, mithin Personen außerhalb des radikalislamischen Spektrums gelangen konnte, war von vornherein nicht zu erwarten. Soweit der Generalbundesanwalt &#8211; in anderem Zusammenhang &#8211; davon ausgeht, dass die den Film abrufenden Nutzer als &#8220;Multiplikatoren&#8221; nach außen wirken sollten, findet dies in den Feststellungen keine Stütze.&#8221;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Nachzulesen hier:</p>
<p>Das BGH Urteil in Gänze:  Az. 3 StR 314/12</p>
<p>http://openjur.de/u/596851.html</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>und bei</p>
<p>http://beck-online.beck.de/default.aspx?typ=reference&#038;bcid=Y-300-Z-becklink-N-1024586</p>
 <p><a href="http://blogs.taz.de/terrorismusblog/?flattrss_redirect&amp;id=1979&amp;md5=d6738c5712669af50cd6c67ccc7ed4ba" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://blogs.taz.de/terrorismusblog/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>IBU-Werber  in Düsseldorf vor Gericht</title>
		<link>http://blogs.taz.de/terrorismusblog/2013/04/16/ibu-werber-in-dusseldorf-vor-gericht/</link>
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		<pubDate>Tue, 16 Apr 2013 05:58:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>annette hauschild</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[IBU]]></category>
		<category><![CDATA[Islamic Movement of Usbekistan IMU]]></category>
		<category><![CDATA[Islamische Bewegung Usbekistans]]></category>

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		<description><![CDATA[]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute wird die Anklage gegen den  Islamisten Ahmed K. erhoben. Er wurde im vergangenen Jahr auf dem Flughafen Köln/Bonn festgenommen, als er gerade nach Tunis fliegen wollte. Die Anklage wirft ihm vor, als Spendensammler und Rekruteur für die Islamische Bewegung Usbekistans in Deutschland tätig gewesen zu sein und betitelt ihn als deren &#8220;Statthalter&#8221;.Er soll enge Kontakte zur Führungsebene der IBU in Waziristan unterhalten haben. Diese sollen nach Presseberichten nicht nur ideologischer Art gewesen sein, denn seine Schwester sei mit dem &#8211; Gerüchten zufolge gefallenen &#8211; Mounir Chouka verheiratet gewesen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Hier die Pressemitteilung des Oberlandesgerichts:</p>
<p>http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/Presse_aktuell/20130411_Prozessbeginn-IBU/index.php</p>
<p>Pressemitteilung des Generalbundesanwalts:</p>
<p>http://www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?themenid=15&#038;newsid=464</p>
 <p><a href="http://blogs.taz.de/terrorismusblog/?flattrss_redirect&amp;id=1975&amp;md5=ed08826b911a847cc9cbdf394c992116" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://blogs.taz.de/terrorismusblog/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Turgays Geständnis und Zahlenspiele</title>
		<link>http://blogs.taz.de/terrorismusblog/2013/04/15/turgays-gestandnis-und-zahlenspiele/</link>
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		<pubDate>Mon, 15 Apr 2013 08:36:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>annette hauschild</dc:creator>
				<category><![CDATA[Islamische Bewegung Usbekistan IBU]]></category>
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		<category><![CDATA[IBU]]></category>
		<category><![CDATA[IHH]]></category>
		<category><![CDATA[islamische Bewegung Usbekistan]]></category>
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		<category><![CDATA[kilafet devleti]]></category>

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		<description><![CDATA[]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe mir viel Zeit gelassen, den weiteren Prozess gegen die Brüder Turgay und Ömer C zu beobachten, bin aber nicht dazu gekommen, hier weiter zu berichten. Das soll jetzt nachgeholt werden.</p>
<p>Zunächst: Mittlerweile ist das Urteil auch gegen Ömer gefallen: 6 Jahre Haft. Es ist noch nicht rechtskräftig, da die Verteidigung Revision eingelegt hat. Dazu später mehr.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Hier gehe ich noch mal auf die Einlassung des älteren Bruders vom Sommer letzten Jahres ein und auf das Verhalten des Gerichts.</p>
<p>Das Geständnis selbst war nur spärlich, in einem halben Tag war Turgay mit der Einlassung und den darauffolgenden Fragen durch.</p>
<p>Denoch gingen daraus etliche Informationen  über die Struktur der Kaplan-Bewegung hervor. Die sind allerdings nicht neu:  Es gab wohl Schulen (sogenannte Imam-Hatip-Schulen) in der Türkei &#8211; Turgay nannte die Städte  Bursa und Konya &#8211; die der Bewegung nahestanden oder dem Verband gehörten, und auch in Jordanien und Syrien gab es wohl derartige Einrichtungen. Viele Kaplan-Anhänger schickten (und schicken wohl noch immer) ihre Kinder aus Europa dorthin.</p>
<p>Und: Kalifatsstaatanhänger waren verpflichtet, ihre Lebensmittel, insbesondere Fleisch, ausschließlich bei einer der Organisation gehörenden Firma zu kaufen. Das band die Kaufkraft der Mitglieder und bescherte der Bewegung große Summen, besonders bei den großen  religiösen Festen.  Der Fleischgroßhandel belieferte die der Kaplan-Bewegung verbundenen Moscheegemeinden in Deutschland, Niederlanden, Belgien und Frankreich.</p>
<p>Turgays und Ömers Vater arbeitete zeitweise in dieser Firma und übernahm diese später. Der Sitz wurde nach dem Verbot des Kalifatsstaates in Deutschland  ins grenznahe  Lüttich verlegt. Auch dann seien viele Moscheegemeinden weiterhin Kunden geblieben, aber die Familie habe in Belgien die Firma auf eigene Rechnung als normales privates Unternehmen geführt und auch Kunden beliefert, die nicht der Organisation nahegestanden hätten, erklärte Ömer, der jüngere Bruder.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Turgays Geständnis</strong></p>
<p>Turgays  Geständnis umfasste vier Din A4 Seiten, in einem halben Tag war er mit der Verlesung und der Befragung fertig.</p>
<p>Er sei 29 Jahre alt, der älteste von 6 Kindern und habe einen Teil seiner Schulzeit in Deutschland, einen anderen Teil auf Veranlassung der Eltern in Internaten in der Türkei, Jordanien und Syrien verbracht, die dem Kaplan-Verband nahestanden.  Nach seiner Rückkehr nach Europa im Jahr 2008 lebte die Familie in Belgien.</p>
<p>Seine Frau, eine Tochter des &#8220;Kalifen von Köln&#8221; Metin Kaplan,  lernte Turgay bei der Arbeit im Fleischgroßhandel  in Köln kennen.</p>
<p>Auf der Hadsch habe er einen Mann  kennengelernt, der  ihm erzählt habe, er sei  Spendensammler für die Islamische Hilfsorganisation IHH .  Dieser  habe ihn gefragt,  ob er, Turgay, der Schwiegersohn von Metin Kaplan sei und ob er für ihn beim Opferfest Spenden sammeln könne.</p>
<p>Die Hodschas hätten nicht gewußt, wofür das Geld sei, erklärte Turgay. Der Mann habe ihm eine Telefonnummer eines Autohändlers in Hessen  gegeben. Dessen Onkel besitze eine Wechselstube in Peschawar. Der Neffe würde das Geld an den Onkel schicken. Eine andere Person,  ein Mann  in Peschawar, solle den Eingang des Geldes telefonisch bestätigen.</p>
<p>Er, Turgay, habe dem Autohändler in zwei Tranchen 39.000 Euro übergeben, einmal 12.000 und ein paar Wochen später den Rest von 27.000.</p>
<p>&#8220;Bei der Übergabe der Spendengelder war mir klar, dass die IBU eine terroristische Vereinigung ist,&#8221; sagte Turgay. &#8220;Während meiner Haft habe ich mich von der IBU distanziert, ich möchte nur mit meiner Frau und meinen Kindern in Frieden in Deutschland leben. &#8221; Zu seinem Bruder Ömer wollte er sich nicht äußern.</p>
<p><strong>Wie viele Krieger kann man mit 39.000 Euro bezahlen?</strong></p>
<p>Es war  nicht verwunderlich, dass die Anklagevertreterin, Oberstaatsanwältin beim  BGH Duscha Gmel in ihrem Plädoyer dem Angeklagten vorwarf, dass er 5 Monate Beweisaufnahme gebraucht habe bis zu seinem Geständnis.  Sie war aber ebenso auf Deal-Kurs wie der Senat und die Verteidiger Pausch und Martens. Ausdrücklich würdigte sie Turgays Distanzierung von den jihadistischen Zielen der IBU und seine Abkehr von der ideologischen Haltung seiner Familie. Immerhin, so Gmel, sei die Familie des Angeklagten seit Jahrzehnten dem globalen Jihad-Gedanken verpflichtet. Es gebe eine personelle Überschneidung ehemaliger Funktionäre des Kaplan-Verbandes mit der terroristischen Islamischen Bewegung Usbekistans.  Der Verfassungsschutz habe in seinem Behördengutachten die beiden Kontaktpersonen als den Finanzverantwortlichen der IBU für die Türkei und dessen Stellvertreter identifiziert. Und der  Gutachter Guido Steinberg habe erklärt, dass es keinerlei Hinweise darauf gäbe, dass eingehende Gelder außerhalb der IBU verwendet würden. &#8220;Vielmehr geht alles in die Kriegskasse.&#8221;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Sie forderte 3 Jahre und 9 Monate Freiheitsstrafe. Begründung: die Höhe der Geldsumme (39.000 Euro). Durch die Verhaftung von Irfan Demirtasch, dem Fundraiser der IBU, der in Frankreich für die IBU Gelder eingetrieben hatte, sei die IBU 2008 in eine große Finanzklemme geraten.   Ahmad S. habe  in seinem Prozess in Koblenz erzählt, dass  die IBU verheirateten Männern 1.600 Rupies (etwa 13 Euro) Sold  pro Monat zahle, zusätzlich Verpflegung und Unterkunft. &#8220;Wenn ich mir vorstelle, wie viele Terroristen mit dieser hohen Summe unterhalten werden können&#8230;&#8221;</p>
<p>Ich habe mal nachgerechnet und mit meiner Nachbarin ein Zahlenspielchen veranstaltet:</p>
<p>39.000 Euro ist die Gesamtsumme</p>
<p>1 Mann (verheiratet)  erhält pro Monat 13 Euro (1600 Rupies) und  zusätzlich noch Kost und Logis im Lager.</p>
<p>1 Mann (ledig)  bekommt etwa 6,5 Euro (etwa 800 Rupies), also die Hälfte, und ebenfalls Kost und Logis im Lager.</p>
<p>Wie viele Krieger kann man sich leisten</p>
<p>- für einen Monat?</p>
<p>- für 3 Monate?</p>
<p>- für 12 Monate?</p>
<p>( Anm.:  Viele deutsche IBU-Leute brachten ihr eigenes Geld mit oder wurden  aus der Heimat alimentiert.)</p>
<p>&nbsp;</p>
 <p><a href="http://blogs.taz.de/terrorismusblog/?flattrss_redirect&amp;id=1806&amp;md5=ea86976f8a3f72ad6ab3aa8191091a9a" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://blogs.taz.de/terrorismusblog/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Hussam S. auf freiem Fuß, neuer Prozess im März 2013</title>
		<link>http://blogs.taz.de/terrorismusblog/2013/02/26/hussam-s-auf-freiem-fus-neuer-prozess-im-marz-2013/</link>
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		<pubDate>Tue, 26 Feb 2013 15:13:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>annette hauschild</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Al ansar Media Battaglion]]></category>
		<category><![CDATA[al Nusra]]></category>
		<category><![CDATA[Global Islamic Media Front]]></category>
		<category><![CDATA[Jihadnews]]></category>

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		<description><![CDATA[]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gestern hatte der vom Obertlandesgericht Koblenz im Mai 2012 zu 4 Jahren Haft verurteilte Hussam S. eine erneute Haftprüfung. Er kam frei. Seine neue Verhandlung wird am 8. März beginnen.</p>
<p>Anlass war der erfolgreiche Revisionantrag des Verteidigers Christoph Clanget beim BGH (siehe <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=5dae12b72da59b048efdb6191b472077&amp;nr=62873&amp;pos=0&amp;anz=1" target="_blank">BGH Beschl. v. 20.09.2012 &#8211; 3 StR 314/12</a> )</p>
<p>Hussam war im Mai 2012 vom OLG Koblenz  in 44 Fällen des Werbens um Unterstützer Mitglieder für ausländische terroristische Vereinigungen (Al Qaida und Al Qaida im Zweistromalnd/Islamischer Staat Irak)  und wegen zwei Fällen der Unterstützung ausländischer terroristischen Vereinigungen zu insgesamt 4 Jahren Haft verurteilt worden. Er hat nach Überzeugung des Gerichts Videos und Textbotschaften von Al Qaida und Al Qaida im Zweistromland/Islamischer Staat Irak in zwei Foren des Global Islamic Media Front und in seinem eigenen Forum, dem Al Ansar Media Battaglion, in deutscher Übersetzung gepostet.</p>
<p>siehe  http://blogs.taz.de/terrorismusblog/wp-admin/post.php?post=1355&amp;action=edit&amp;message=1</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der 3.Strafsenat des BGH sprach den Verurteilten in 2 Fällen frei, in den übrigen Fällen hob es das Urteil auf, zwecks neuer Gesamtstrafenbildung, und verwies die Sache zur Neuverhandlung an den anderen Senat des OLG Koblenz.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
 <p><a href="http://blogs.taz.de/terrorismusblog/?flattrss_redirect&amp;id=1941&amp;md5=0600144822d202e9c21541a9bd61ecd4" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://blogs.taz.de/terrorismusblog/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Neue Fahndungsrunde wegen der Bonner &#8220;Bombe&#8221;</title>
		<link>http://blogs.taz.de/terrorismusblog/2013/01/30/neue-fahndungsrunde-wegen-der-bonner-bombe/</link>
		<comments>http://blogs.taz.de/terrorismusblog/2013/01/30/neue-fahndungsrunde-wegen-der-bonner-bombe/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 30 Jan 2013 05:49:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>annette hauschild</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Anschlagsversuch]]></category>
		<category><![CDATA[Bombe am Bahnhof]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blogs.taz.de/terrorismusblog/?p=1915</guid>
		<description><![CDATA[]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Bundesanwaltschaft und das BKA haben jetzt neue, bessere Fahndungsfotos des Unbekannten herausgegeben, die auf dem Bonner Hauptbahnhof kurz vor Weihnachten eine Tasche mit sprengstoffverdächtigem Material abgestellt haben soll</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>http://www.bka.de/DE/Fahndungen/Personen/UnbekannteTatverdaechtige/VersuchterSprengstoffanschlagBonnHauptbahnhof/versuchterSprengstoffanschlagBonnHauptbahnhof.html?__nnn=true</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Jetzt wird wegen eines &#8220;Anschlagsversuchs&#8221; gefahndet.</p>
<p>&nbsp;</p>
<table width="243">
<tbody>
<tr>
<td rowspan="1" colspan="1"></td>
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</tr>
</tbody>
</table>
 <p><a href="http://blogs.taz.de/terrorismusblog/?flattrss_redirect&amp;id=1915&amp;md5=0d954b8115e6d1e3b67f4f098954a9a8" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://blogs.taz.de/terrorismusblog/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<title>Faruk E.: neuer Prozess</title>
		<link>http://blogs.taz.de/terrorismusblog/2013/01/28/faruk-e-neuer-prozess/</link>
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		<pubDate>Mon, 28 Jan 2013 00:28:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>annette hauschild</dc:creator>
				<category><![CDATA[DHKP-C]]></category>
		<category><![CDATA[Oberlandesgericht Düsseldorf]]></category>

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		<description><![CDATA[]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vorletzte Woche sah ich im OLG Düsseldorf eine Sitzngsrolle  mit den Namen eines &#8220;alten Bekannten&#8221;. Der BGH hat im November 2012 das Urteil des Senats unter dem Vorsitzenden Klein  gegen Faruk E. offenbar teilweise oder gänzlich verworfen. Ein Anruf bei Faruks Verteidiger Peter Budde  erbrachte Klarheit. Im Frühjahr wird erneut verhandelt, vor einem anderen Staatsschutzsenat mit anderer Besetzung. Der BGH hat dem Revisionsantrag stattgegeben. Der Staatsschutzsenat hatte Faruk nicht beweisen können, dass er ein führendes Mitglied der DHKP-C gewesen sei. Zu schlüssig war die Darstellung, dass der Mann seit langem an einer psychischen Erkrankung litt und daher für eine führende Rolle in einer Untergrundorganisation kein geeigneter Kandidat gewesen sei. Daher wurde der Gegenstand des Verfahrens auf mittelbare Täterschaft des Mordes an zwei Polizisten im Jahr 1993 beschränkt. Die Verteidigung protestierte damals vergeblich gegen die Verfahrensbeschränkung. Faruk kam sogar, weil ja der Vorwurf des Terrorismus fallengelassen wurde, aus dem Glaskasten heraus und durfte neben den Verteidigern sitzen. Er wurde dann zu lebenslänglicher Haft verurteilt wegen zweifachen Polizistenmordes, genauer wegen eines Angriffs einer Stadtguerillatruppe der DHKP-C auf Polizisten, die eine Filiale einer Bank in Istanbul geschützt hatten. Bei dem Überfall im Jahr 1992 und der Schiesserei kamen drei Kommandomitglieder und die beiden Polizisten ums Leben.</p>
<p>Der BGH hat das erstinstanzliche Urteil verworfen, aber die Verfahrensbeschränkung nicht, erklärte Budde. Es bleibe jetzt abzuwarten, was der neue Senat entscheide, ob er das Verfahren noch einmal grundsätzlich aufrollen wolle oder nicht. Denkbar wäre es also, dass Faruk demnächst wieder im Glaskasten sitzen könnte.</p>
<p>In der Zwischenzeit lebt er im Gefängnis in Ratingen, lernt dort Deutsch. Er ist zwar immer noch in Untersuchungshaft, aber hier besteht erstmals &#8211; wie der Vorsitzende  sich damals ausdrückte &#8211; seit seinem langen Leben im  Untergrund in Deutschland die Möglichkeit, seine psychische Erkrankung gezielt behandeln zu lassen.</p>
 <p><a href="http://blogs.taz.de/terrorismusblog/?flattrss_redirect&amp;id=1893&amp;md5=c6b9d10d738f66cc4fc5b22475dbc43c" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://blogs.taz.de/terrorismusblog/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Bonner Gerüchteküche</title>
		<link>http://blogs.taz.de/terrorismusblog/2013/01/15/bonner-geruchtekuche/</link>
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		<pubDate>Tue, 15 Jan 2013 17:23:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>annette hauschild</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Bombenalarm]]></category>
		<category><![CDATA[Bombenalarm am Bahnhof]]></category>
		<category><![CDATA[Generalbundesanwalt]]></category>

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		<description><![CDATA[]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das neueste aus der Bonner Gerüchteküche vermeldete heute der General Anzeiger: aus dem Innenministerium munkele es, dass nächste Woche eine neue Fahndung mit verbesserten Bildmaterial herausgebeben werden solle. Das soll die letzte Aktion sein, bevor der Generalbundesanwalt die Ermittlungen wieder abgebe.<br />
Hier zum Nachlesen:</p>
<p>http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/themen/bombenfund/Ermittler-planen-neuen-Fahndungsaufruf-article947290.html</p>
 <p><a href="http://blogs.taz.de/terrorismusblog/?flattrss_redirect&amp;id=1805&amp;md5=f9d2876431fafec6f95ca8b6e4dd26d2" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://blogs.taz.de/terrorismusblog/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Sakra, wo ist der Zünder?</title>
		<link>http://blogs.taz.de/terrorismusblog/2013/01/15/sakra-wo-ist-der-zunder/</link>
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		<pubDate>Tue, 15 Jan 2013 01:08:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>annette hauschild</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Bombenalarm]]></category>
		<category><![CDATA[Bombenalarm am Bahnhof]]></category>
		<category><![CDATA[Islamist]]></category>
		<category><![CDATA[versuchter Sprengstoffanschlag]]></category>
		<category><![CDATA[Wir ermitteln in alle Richtungen]]></category>

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		<description><![CDATA[]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Manchmal sollte man einfach abwarten können. Nach der ganzen Aufregung um die angebliche &#8220;Bombe&#8221; am Bonner Hauptbahnhof wird jetzt möglicherweise wieder zurückgerudert.</p>
<p>Die Frankfurter Allgemeine Sontagszeitung berichtete gestern, in Ermangelung offizieller Stellungnahmen, wieder &#8211; diesmal sogar aus &#8220;hohen&#8221; Ermittlerkreisen, dass es wohl doch gar keinen Zünder gab</p>
<p>http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bonner-hauptbahnhof-bombe-hatte-doch-keinen-zuender-12022850.html</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Zuvor hatte es geheißen, dass die Bombe zwar gezündet worden, aber wegen eines Baufehlers nicht explodiert sei. Auch die Ermittlungen in der Bonner Islamistenszene hätten bislang keine weiteren Ergebnisse gebracht. Möglicherweise werde die Bundesanwaltschaft in den nächsten Wochen die Ermittlungen wieder abgeben, zitierte die FAS ihre Quelle.</p>
<p>Und die immer ausgezeichnet informierte &#8220;WELT&#8221; berichtete am 12. Januar, die Kriminaltechniker hätten schon vor Weihnachten ein Haar in der Tasche gefunden.</p>
<p>http://www.welt.de/politik/deutschland/article112713454/Ermittler-finden-Haar-des-moeglichen-Bombenlegers.html#disqus_thread</p>
<p>Na endlich etwas handfestes. Die Ermittler ordnen das Haar einem Menschen europäischen Typs zu. Ein Tatverdächtiger?</p>
<p>Die Bundesanwaltschaft sagte am Sonntag, wie üblich unter dem Hinweis auf &#8221; laufende Ermittlungen&#8221;: nichts. Sie wird sicher auch nicht viel mehr sagen, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind. Eben dann mit dem Hinweis, dass die Ermittlungen abgeschlossen seien.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Es gab allerdings von Anfang an ziemliche Ungereimtheiten und viele offenen Fragen bei der Sache. Viel ist zudem von den großen Medien hineingeschrieben worden, und immer wieder Verlautbarungen aus &#8220;Ermittlerkreisen&#8221;.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>- Das erste, was mir ganz zu Anfang der Geschichte beim Betrachten der Bilder auffiel, war, dass Polizisten nach der Sprengung der Tasche im Gleisbett standen und augenscheinlich  etwas suchten. Nach was suchten sie? Nach einem Zünder?</p>
<p>- War die Tasche gesprengt worden, ohne dass man vorher genauer untersucht hatte, was drin war und an welcher Stelle es sich befand? Es guckten angeblich Drähte und Kabel raus, aber hat  man nicht doch mal vorher ein Röntgenbild gemacht?</p>
<p>- Ist es nicht üblich, dass man bei Entschärfungen oder  Bombenräumung  um die &#8220;Bombe&#8221; einen Splitterschutz drum herum baut? Um Splitter, Metallteile und Beweismaterial aufzufangen, aber auch, um umliegende Gebäude, Personen und Geräte zu schützen? Davon war aber nichts auf den Fotos im Internet zu sehen.</p>
<p>Die Polizei mußte einer unheimlich großen Menge an Hinweisen nachgehen. Und bei der plötzlichen Großlage kamen viele Fehler und strukturelle Probleme zum Vorschein.  Z.B., dass die Bilder der Überwachungskamera vom Gleis 12 gar nicht aufgezeichnet worden waren, und zwar aufgrund eines Zuständigkeitsstreits zwischen der Bahn und der Polizei. Man faßt es nicht! Man mußte also auf die Überwachungsvideos der umliegenden Geschäfte zurückgreifen und diese auswerten. Eine äußerst zeitraubende Aufgabe.</p>
<p>Der mysteriöse sprengsatzverdächtige Fund am Bonner Hauptbahnhof am 10 Dezember veranlasste den Generalbundesanwalt am Freitag den 14.12., die Ermittlungen an sich zu ziehen wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung im Inland (§ 129a, Abs. 1 StGB) und wegen versuchten Mordes (§ 211 StGB), Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion (§ 308 StGB). Die Paragraphen 22 und 23 StGB beziehen sich jeweils auf den Versuch einer Straftat, hier wäre das also der Versuch, eine Sprengstoffexplosion herbeizuführen. Ob sich das so noch halten läßt, ist für mich fraglich, wenn die Erklärung: &#8220;Es gab keinen Zünder&#8221;, offiziell werden sollte.</p>
<p>Anfangs ermittelte die zuständige Kölner Polizei   &#8220;in alle Richtungen&#8221;, wie die Pressestelle mir sagte. Das kann heißen, ergebnisoffen und ist bei Beginn der Ermittlungen richtig und angebracht.  Das kann aber auch heißen: wir wissen im Moment nicht, wen wir genauer ins Visier nehmen sollen.  Nur Tage später hieß es: Verdächtigt werden Bonner Islamisten. Es wurde ein Plakat ausgehängt, dass das Phantombild eines Schwarzen nach den Angaben eines jugendlichen Zeugen zeigt.</p>
<p>Aber: war/ist er jetzt tatverdächtig oder Zeuge?</p>
<p>Dann hieß es, es werde ein &#8220;Europäer&#8221; gesucht.  Und nun gibt es also  ein Haar eines Menschen europäischen Typs in der Tasche.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Medien stifteten in der Öffentlichkeit noch mehr Verwirrung, indem sie sich darin überschlugen,  aus &#8220;Ermittlerkreisen&#8221; meist halbgare, weil nur vorläufige Sachstände als neueste Erkenntnisse zu verbreiten. Das erhöhte natürlich den Druck auf die Ermittler und die Politik, rasch Ergebnisse zu präsentieren.</p>
<p>NRW- Innenminister Ralf Jäger lobte seine Beamten für ihre Arbeit, just an dem Tag, als die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen an sich zog. Die Zeitung &#8220;Der Westen&#8221; berichtet in diesem Zusammenhang von Ärger unter den Ermittlern über Pannen bei der Fahndung.</p>
<p>Z.B. meldete ein Mann beim Infopoint die Tasche, die auf dem Bahnsteig stand. Er wurde aber nicht aufgefordert zu warten, damit die Polizei später seine Personalien als Zeuge aufnehmen konnte. Erst drei Tage danach wurde nach ihm gesucht.</p>
<p>Es wurden Personen festgenommen und später wieder auf freien Fuß gesetzt.</p>
<p>Handystandortdaten eines Deutsch-Somaliers wurden überprüft.  Die Medien gruben sofort eine alte Geschichte aus, die allerdings schon vor Jahren im Sande verlaufen war,  und veröffentlichten sogar ein Foto von ihm. Eine Hausdurchsuchung bei ihm ergab keine Hinweise auf eine Verbindung zu den Vorgängen am Bahnhof. Das wurde aber dann nur noch am Rande erwähnt.</p>
<p>Auch das Fahndungsbild, mit dem die Polizei nach einem Schwarzen suchte, soll nach Angaben von Spiegel Online</p>
<p>wieder  zurückgezogen werden</p>
<p><a title="Video zum Bombenfund: Ermittler stellen Zeugenaussagen in Frage" href="http://www.spiegel.de/panorama/justiz/ermittlungen-nach-bombenfund-rolle-der-zeugen-unklar-a-872527.html">http://www.spiegel.de/panorama/justiz/ermittlungen-nach-bombenfund-rolle-der-zeugen-unklar-a-872527.html</a></p>
<p><a title="Bonner Bombe: Ermittlern zweifeln an islamistischem Hintergrund" href="http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bonner-bombe-ermittler-zweifeln-an-islamistischem-hintergrund-a-877245.html">http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bonner-bombe-ermittler-zweifeln-an-islamistischem-hintergrund-a-877245.html</a></p>
<p>Die Meldung stammt vom 12. Dezember. Hat sich die Einschätzung der Ermittler in Bezug auf diese Person jetzt wieder gedreht, oder ist es nur Schlamperei, dass dieses  Bild letzte Woche noch immer in den Bahnhöfen in Köln und Düsseldorf hing?</p>
<p>Weiterhin wird steif und fest behauptet, &#8220;wir ermitteln nach wie vor in alle Richtungen&#8221;.</p>
 <p><a href="http://blogs.taz.de/terrorismusblog/?flattrss_redirect&amp;id=1821&amp;md5=adc9a59312b137f6c9cd42f949e45477" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://blogs.taz.de/terrorismusblog/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr</title>
		<link>http://blogs.taz.de/terrorismusblog/2012/12/24/frohe-weihnachten-und-ein-gutes-neues-jahr/</link>
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		<pubDate>Mon, 24 Dec 2012 02:29:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>annette hauschild</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Leserinnen und Leser,</p>
<p>ich wünsche Euch/Ihnen ein frohes und friedliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Neue Jahr.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Viel Berichtenswertes ist in den letzten Monaten liegen geblieben, und ich werde mich bemühen, zwischen den Jahren das Vesäumte nachzuholen und zu veröffentlichen.</p>
 <p><a href="http://blogs.taz.de/terrorismusblog/?flattrss_redirect&amp;id=1783&amp;md5=5759543517ee29b80ca704435acc5703" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://blogs.taz.de/terrorismusblog/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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