04.03.2010 von annette hauschild
Heute vormittag wird der Senat am OLG Düsseldorf das Urteil über Fritz G., Adem Y., Daniel Sch. und Atilla S. fällen. Die Bundesanwaltschaft hat für Fritz G, 12,5 Jahre, für Adem Y 11,5 Jahre und für Daniel Sch 13 Jahre gefordert, weil ihm noch ein Mordversuch an einem Polizisten zur Last gelegt wird. Atilla S. soll 5,5 Jahre hinter Gitter. Die Verteidiger verlangten Strafen unterhalb von 10 Jahren und für Atilla S eine Aussetzung der zu erwartenden Reststrafe zur Bewährung, da er die Gruppe nur unterstützt habe und die Auslieferungshaft in der Türkei unter unmenschlichen Umständen verlaufen sei.
Richter Breidlings Urteile bewegen sich öfters etwas unterhalb der Forderungen der Bundesanwaltschaft, wie aus Juristenkreisen zu hören ist. Das wissen sicher alle Beteiligten. Ich bin gespannt.
15.02.2010 von annette hauschild
Vorletzte Woche zelebrierte Chefankläger Volker Brinkmann mit seinen Mitstreitern Ralf Setton und Cornelia Zacharias den Höhepunkt von mindestens 2 Jahren Ermittlungsarbeit. In epischer Breite und mit wahrhaft erzählerischem Talent (des Bundesanwalts Ralf Setton) wurden die Ergebnisse des Mammut-Prozesses aus Sicht der Anklage fast zwei Sitzungstage lang vor den Zuhörern ausgebreitet. Brinkmann sprach von “ungeheurem Massenmord”, den drei der vier Angeklagten vorgehabt hätten. Sie hätten mindestens 150 Kg Sprengstoff für jeden herstellen wollen. Fritz G. und Adem Y. hätten sich, einem abgehörten Gespräch zufolge, sogar regelrecht auf das Blutbad gefreut.
Wenn das so war, dann frage ich mich allerdings, warum die Ermittler so lange zugeschaut haben. Die Gruppe hat in den letzten Monaten vor dem Zugriff im Fereinhaus praktisch keinen Schritt mehr ohne Überwachung tun können. Warum wurde nicht früher eingegriffen, z.B. bei dem Austausch der H2O2-Vorräte durch die Polizei? Bundesanwalt Brinkmann war, wie er selber sagte, am 27 Juni 2007, dem Tag, als er von der Anschaffung der Kanister… weiter lesen