Heute war der letzte Tag der Beweisaufnahme in Koblenz. Zunächst ging es noch mal um Ömers Aussage über die Teilnahme an einem Feuerüberfall auf eine afghanische Patrouille, die er am nächsten Verhandlungstag widerrufen hatte. Der Verbindungsbeamte des BKA in Kabul hatte versucht, den Sachverhalt aufzuklären, aber er ließ sich nicht erhärten. Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht war mit einem Gutachten zur Strafbarkeit einer solchen Tat in Afghanistan beauftragt worden. Das Gutachten kam zu dem Schluß, dass eine solche Tat nach dem afghanischen Strafgesetzbuch strafbar wäre, nach islamischem Recht sei je nachdem welche Rechtsschule zur Anwendung komme, bei der reinen Absicht zu töten, selbst wenn die Tat nicht zu Ende ausgeführt werden konnte, die Todesstrafe vorgesehen.
Auf Antrag der Verteidigung waren danach als Zeugen zwei Jugendliche geladen, die Kinder von Aleem N., der im letzten Jahr als Al Qaida-Rekruteur zu 8 Jahren Haft verurteilt worden war. Sie sollten zu dem Verhältnis zwischen ihrem Vater und… weiter lesen