In der Woche vor Karneval ging die Verhandlung gegen Faruk E. weiter. Die Verteidiger hatten vorher mehrfach bekundet, dass sie die Rechte der Verteidigung beschnitten sähen, wenn die Beweisaufnahme jetzt endgültig geschlossen würde, und beantragt, mehrere Zeugen in der Türkei kommissarisch oder per Videovernehmung vernehmen zu lassen oder deren Aussagen per Urkundenbeweis in den Prozess einzuführen. Sie wollen damit zweierlei nachweisen: 1. dass Faruk sich in der fraglichen Zeit, im Jahr 1993, in der Türkei aufgehalten habe und nicht, wie die Anklage behauptet, in Deutschland, und 2., dass der ”Kronzeuge” Semih G gelogen habe, sowohl hinsichtlich der Frage, ob er Folter erlitten habe, wie auch hinsichtlich seiner Beschuldigung gegen Faruk. Der Senat versprach sich davon keinen neuen Erkenntnisgewinn, u.a., weil diese Zeugen der Organisation von Faruk angehören würden und eine Zeugin sogar von dieser Organisation im Gefängnis unterstützt werde. Als ich nachher die Ausführungen des Rechtsanwalts Dr. Martin Rademacher aus Düsseldorf und des Referendars Stefan Sell zum Thema “Auslandszeuge” las, stieß ich auf folgende Passage… weiter lesen
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Der Düsseldorfer Senat fuhr im Frühjahr 2010 in die Türkei, um Auslandszeugen zu befragen und: ÜBERRASCHUNG!!! Die türkischen Behörden präsentierten anstatt des gewünschten Zeugen K, der in Diyarbakir war, einen anderen Mann namens Semih G, einen “reuigen Zeugen”, der Mitglied der DHKP-C gewesen und von der Staatsmacht umgedreht worden war. Er hat sich für die seit einigen Jahren im türkischen Recht eingeührte Kronzeugenregelung entschieden. Dem Vernehmen nach soll Semih G. seither zusammen mit Polizei und Militär die Rebellen, seine früheren Waffenbrüder und Genossen jagen. Der Senat und die anderen Prozessbeteiligten ließen sich, wo sie nun schon mal vor Ort waren, auf das Spiel der Türken ein und ließen sich einen Tag lang alle notwendigen Gerichtsunterlagen in die Türkei faxen, um sich auf die Befragung des ihnen bislang völlig unbekannten ”Kronzeugen” vorzubereiten. Semih G. behauptete, Faruk E. habe einen Angriff auf Polizisten im April 1993 vor der Pamukbank in Istanbul befohlen. Das habe eine dritte Person ihm erzählt. Ein Zeuge vom Hörensagen… weiter lesen
Seit etwa 2 Jahren läuft vor dem 2. Strafsenat des OLG Düsseldorf unter dem Vorsitzenden Richter Bertold Klein ein Staatsschutzverfahren gegen den ausgebürgerten Türken Faruk E, der beschuldigt wird, ein Mitglied des Zentralkommittees der verbotenen türkischen DHKP-C zu sein. Er soll in dieser Eigenschaft in den 90er Jahren in der Türkei zahlreiche Brand- und Sprengstoffanschläge, teils durch Selbstmordattentäter u.a. auf Angehörige der türkischen Justiz, der Polizei und auf “Abtrünnige” veranlaßt haben. Die Anklage lautete ursprünglich auf Mord, Mordversuch und Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Außerdem sollte er in Europa, auch in der Bundesrepublik Deutschland, für die Eintreibung von “Zwangsspenden” und die Beschaffung von Waffen und Sprengstoff für die Guerilla in der Türkei gesorgt haben.
Seit fast vier Jahren sitzt der Mann in Untersuchungshaft. Elf Jahre lang hatte er sich in Deutschland versteckt, vor allem in Nordrhein-Westfalen, wechselte alle paar Monate die Wohnung. Festgenommen wurde er mit seinem Betreuer Ilhan D. in Hagen. E. ist krank, er litt jahrelang unter Psychose und… weiter lesen