Die Landesregierung hat zwischenzeitlich die Kleine Anfrage des Abgeordneten Ali Atalan und der Fraktion Die Linke zum Thema „Einschüchterung von Prozessbesuchern im OLG-Düsseldorf-Außenstelle“ beantwortet. Demnach gehen die Maßnahmen gegen Besucher von Prozessen wie dem gegen Anhänger der DHKP-C auf den jeweiligen Senats-Vorsitzenden zurück. Demnach lag es in der Verantwortung von Richter Breidling, dass die Zuschauer mittels einer mehrere Meter hohen Glaswand vom eigentlichen Prozessgeschehen abgetrennt waren und auch „das fotokopieren von den Bundespersonalausweisen der Besucher beruht auf einer entsprechenden sitzungspolizeilichen Anordnung des jeweiligen Senatsvorsitzenden gem. § 176 GVG“ (Gerichtsverfahrensgesetz).Die Fotokopierender Bundespersonalausweise der Prozessbesucher werden würden, so erklärt der Justizminister von NRW, „ entsprechend den Anordnungen des Vorsitzenden unmittelbar im Anaschluss an die Verhandlung vernichtet.“ Da bleibt die Frage, warum sie überhaupt vorher angefertigt werden und es bleibt die Frage, wer sie zwischendurch alles in Händen hatte. Denn zumindest Bundesanwalt Homann sah sich in der Lage, während der Verhandlung einzelne, ihm… weiter lesen
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Wie in diesem Blog mehrfach berichtet, ist es nicht wirklich einfach, einer Verhandlung im Düsseldorfer Hochsicherheitsgericht zu folgen. Insbesondere Richter Breidling unternimmt alles, um seine eindrucksvolle Verhandlungsführungsführung vor einer allzu breiten Öffentlichkeit zu verbergen. Dem Petitionsausschuss des Landestages NRW liegt nun eine Petition vor, in der u.a. die Gestaltung der Gerichtssäle mit ca. drei Meter hoher gläsener Trennwand zwischen Gericht und Zuschauern kritisiert wird. Diese Glaswand verhindert eine direkte Kommunition etwa zwischen Journalisten und Anwälten – wie sie in normalen Gerichten möglich ist. Kritisiert wird ferner, dass Justizangestellte Besucher schon mal wissen lassen, dass man auf ihre Anwesenheit keinen Wert lege – oder dass man ja zu Hause bleiben könne, wenn einen beispielsweise das von Herrn Breidling angeordnete Fotokopieren der Personal- oder Presseausweise nicht gefalle.
Ich bin gespannt, wie sich die Landtagsabgeordneten zu dieser Petition verhalten werden.
Ein Zeuge will nicht
Helmut berichtet aus Düsseldorf
Der 6. Strafkammer unter Richter Breidling ist kein Aufwand zu groß. Wenn’s der Wahrheitsfindung dient, werden nicht nur psychisch kranke, sondern auch herzkranke türkische Folteropfer einbestellt. So reiste der Zeuge Mustafa Atalay, der sieben Jahre Haft in der Türkei, einschließlich der dort offenbar üblichen Behandlung und eine Herzoperation hinter sich hat - mit einem Krankenwagen an. Mit seinem Rechtsbeistand und den anwesenden Ärzten kam das Gericht überein, dass nach höchstens 30 Minuten eine Pause notwendig sei. Atalay klagte über allerlei Beschwerden, doch der Senat schenkte ihm keinen Glauben. Auf Atalays Hinweis, dass er nicht lange sitzen könne, reagierte der sonst mit Wortmeldungen eher zurückhaltende Bundesanwalt Homann mit dem – von ihm jedenfalls ernst gemeinten – Vorschlag, wenn der Zeuge nicht sitzen könne, solle er doch im Stehen seine Aussage machen. Der Bundesanwalt bekräftigte seinen Vorschlag in dem er anregte, ein Stehpult für den Zeugen zu beschaffen. Das war selbst… weiter lesen
Helmut Lorscheid berichtet aus Düsseldorf:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Angeklagte zum Reden zu bringen, sie zu motivieren, vielleicht ein Geständnis abzulegen. Man kann sie beispielsweise bei ihrer Menschlichkeit packen. Eine dieser Möglichkeiten ist es, gesundheitlich angeschlagene Zeugen aus dem politischen oder persönlichen Umfeld der Angeklagten zu laden und diesen bei einer angeblich unbegründeten Aussageverweigerung mit Beugehaft zu drohen. Am Donnerstag dieser Woche (15.7.2010) war das im DHKP-C-Verfahren der Fall. Als Zeuge war Ilhan D. geladen, der bereits wegen Unterstützung der DHKP-C in Stuttgart-Stammheim rechtskräftig verurteilt ist, weil er für seine Organisation Fahrzeuge beschafft hatte, die über geheime Verstecke für Waffen verfügten.
Ilhan D. sollte bereits in der Woche zuvor aussagen. Doch er verwies auf das ihm seiner Auffassung zustehenende Aussageverweigerungsrecht. Außerdem, so der Zeuge, sei er seit der Untersuchungshaft in Stuttgart-Stammheim schwer erkrankt, leide unter Depressionen und einer schweren Psychose. Fachärzte attestierten ihm diese Erkrankung und sein ihn nach Düsseldorf begleitender Bruder Mehmet bestätigt die Krankheit seines Bruders.… weiter lesen
Kollege Lorscheid berichtet weiter : 16 Länder, 16 Landesämter für Verfassungsschutz. Nach dem Mann aus Bayern kam eine junge Frau vom Landesamt Baden-Württembeg in den Zeugenstand, eine Frau Unar (phon.). Auch sie augestattet mit viel Papier, aber nur einer begrenzten Aussagegenehmigung. Sie war mit der Auswertung von Asservaten befasst, die die Polizei bei einer Durchsuchung eines Jugendzeltlagers in Eberbach mitgenommen hatte. Für dieses Zeltlager war die in Düsseldorf ebenfalls angeklagte Nurhan Erdem verantwortlich. Die Behörden kamen zu der Auffassung, dass es sich nicht etwa – wie in der Anmeldung so bezeichnet, um ein Familien – und Jugendlager, sondern um ein Schulungscamp der DHKP-C handelte. Den Schulungscharakter führte man darauf zurück, dass in einem Privat-Pkw Zeitschriften gefunden wurden, die man amtlicherseits in Deutschland der DHKP-C zuordnet. Und dafür, dass es tatsächlich Schulungen gegeben habe, beweist nach Ansicht des Baden-Württembergischen Verfassungsschutzes die Tatsache, dass ein “Schulheft” gefunden wurde, mit Aufzeichnungen. Bei der amtlichen… weiter lesen