Vorgestern, nach längerer Abwesenheit aus Düsseldorf, erfuhr mein Kollege Helmut, dass das Verfahren gegen Alatin A. vor ein paar Wochen sang- und klanglos mit einer Verurteilung zu 2 Jahren auf Bewährung beendet wurde. Das OLG hatte dieses Verfahren nicht an die große Glocke gehängt. Anklage und Verteidigung haben Revision eingelegt. Den Bundesanwälten ist die Strafzumessung zu niedrig – sie hatten 3 Jahre Haft beantragt. Die Verteidung ficht das Urteil wegen Verfahrenshindernissen an. Sie hatte von Anfang eine Einstellung des Verfahrens nach § 260 StPO Abs. 3 http://dejure.org/gesetze/StPO/260.html beantragt. Der Prozess war unter den gegenwärtigen§ 129b- Strafverfahren gegen türkische Linke etwas Besonderes, denn A, der Adjutant der Deutschlandführung der Anatolischen Föderation unter Nurhan E. gewesen sein soll, war bei seinem Asylantrag in der Bundesrepublik vom Bundesnachrichtendienst als V-Mann angeworben worden und hatte 6 Jahre lang dem BND zugearbeitet. Er hat den Schlapphüten viel erzählt über die Struktur der Anatolischen Föderation. Der Prozess fand zum Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, denn alles, was die Zusammenarbeit mit den Schlapphüten… weiter lesen
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Helmut Lorscheid berichtet aus Düsseldorf:
Auch im altehrwürdigen Gerichtsgebäude in der Cecillienallee bemüht sich das OLG um Kontrolle der Öffentlichkeit in Gerichtsverfahren. Am 24. Mai war ich als einziger Zuhörer und Journalist im Prozess gegen den BND-V-Mann Alaattin A, dem Mitgliedschaft in der DHKPC zu Last gelegt wird. Der Prozess gegen ihn findet im Hauptgebäude am Rheinufer statt, im Saal A 01, einem gemütlichen, relativ kleinen, holzvertäfelten Raum, übrigens ohne jegliche physische Abgrenzung zwischen Gericht- und Zuhörerbereich. Dort sah mich mit der ungeteilten Aufmerksamkeit der Kammervorsitzenden, Richterin am OLG Barbara Havliza, konfrontiert. Kaum daß ich saß, Kuli und Block ausgepackt und die ersten Zeilen notiert hatte, wollte die Richterin erfahren, wer denn da so fleißig mitschreibe. Meine Antwort: “Helmut Lorscheid, Journalist.” Doch das genügte ihr nicht, wenig später schickte sie einen Gerichtsdiener zu mir, der mich vor die Tür bat, um sich dort meinen Personalausweis und Presseausweis aushändigen zu lassen. Beide Ausweise wurden für die Richterin kopiert. Otmar Breidling… weiter lesen
In der Schule habe ich gelernt, dass in einem demokratischen Rechtsstaat die Justiz neutral und gerecht handelt, dass Gerichtsverfahren öffentlich stattfinden und jeder eine ihn intressierende Gerichtsverhandlung besuchen kann. Soweit die Theorie. Wer sich traut das in diesem Blog schon mehrfach beschriebene Sondergerichtsgebäude in Düsseldorf-Hamm aufzusuchen, lernt dazu. Besonders, wenn gegen einen V-Mann des gelegentlich außerhalb der Legalität, also auch schon mal bißchen illegal agierenden deutschen Auslandsgeheimdienst BND verhandelt wird. Dann haben die normalen Vorschriften der Strafprozessordnung ausgedient, dann gilt Spezialrecht. Dann wird der einzige Zuschauer und Pressevertreter hinaus gebeten. Schließlich geht es, wenn Antworten des Bundeskanzleramtes zur Verwicklung des BND in die DHKPC und ihre Strukturen verlesen werden, um die Sicherheit unseres Staates. Das wenige, was die Presse also an diesem Vormittag erfahren konnte, war, dass das Bundeskanzleramt beim BND nachgefragt hat, 0b denn derAngeklagte, wie seine Verteidiger behaupten, eine Verpflichtungserklärung unterschrieben habe. Wer nun ein klares Ja oder… weiter lesen
Das Strukturermittlungsverfahren gegen die türkische linke Guerilla DHKP-C geht in die nächste Runde.
Vergangene Woche begann vor dem 5. Strafsenat des OLG Düsseldorf unter der Vorsitzenden Richterin Barbara Havlitza das lang angekündigte Strafverfahren gegen einen weiteren Mann, der ein hoher Funktinär der DHKP-C gewesen sein soll.
Das Besondere an diesem Verfahren ist, dass der Mann ein V-Mann des Bundesnachrichtendiuenstes (BND) gewesen sein soll. Schon im Vorfeld waren gegen ihn seitens der Soliszene und der türkischen Zuschauer in den anderen Prozessen Verdächtigungen laut geworden über seine angebliche V-Mann-Tätigkeit u.a. gegen Nurhan E. und Faruk E.
Gähnende Leere am Mittwoch morgen auf den Zuschauerbänken, als ich den Saal betrat. Auch der Senat war noch nicht erschienen. Keine Solidaritätsgruppen, keine Familienangehörige waren anwesend, wie sonst bei Prozessen gegen türkische Linke. Vor mir auf der Verteidigerseite saß ein schmaler, dunkelhaariger Mann, er drehte sich um, als ich an die Glasscheibe trat, und sah zu mir… weiter lesen
Forts. vom 10.9.:
Die Anwälte der drei angeblichen DHKP-C-Leute stellten also den Antrag, einen Gutachter mit der Überprüfung der Vereinsfinanzen zu beauftragen. Ich glaube, dass der Senat den Antrag ablehnen wird. Der Vorsitzende Breidling sah jedenfalls nicht so aus, als habe er viel Lust auf ein solches Gutachten.
Danach ging es dann weiter mit der Vernehmung des BKA-Mannes EKHK Kröschel, Dienststelle Meckenheim. Er wurde zu seinen Vernehmungen des Hauptbelastungszeugen Aladdin A. gefragt, der, trotz der Anträge der Verteidigung, gar nicht erst vom Senat geladen worden war, weil er sicher die Aussage verweigern würde.
Aladin A. ist in U-Haft, gegen ihn läuft ein Ermittlungsverfahren wegen §129 b und wegen Verstosses gegen das Waffengesetz. Der Flurfunk trug mir zu, dass er wohl auch in Düsseldorf vor Gericht gestellt werde, allerdings vor einem anderen Senat. Nun, der Mann geriet ins Visier der deutschen Behörden durch eine Telefonüberwachung der Polizei, als die türkische Mafiosi abhörte. Das aufgefangene… weiter lesen
Ein Zeuge will nicht
Helmut berichtet aus Düsseldorf
Der 6. Strafkammer unter Richter Breidling ist kein Aufwand zu groß. Wenn’s der Wahrheitsfindung dient, werden nicht nur psychisch kranke, sondern auch herzkranke türkische Folteropfer einbestellt. So reiste der Zeuge Mustafa Atalay, der sieben Jahre Haft in der Türkei, einschließlich der dort offenbar üblichen Behandlung und eine Herzoperation hinter sich hat - mit einem Krankenwagen an. Mit seinem Rechtsbeistand und den anwesenden Ärzten kam das Gericht überein, dass nach höchstens 30 Minuten eine Pause notwendig sei. Atalay klagte über allerlei Beschwerden, doch der Senat schenkte ihm keinen Glauben. Auf Atalays Hinweis, dass er nicht lange sitzen könne, reagierte der sonst mit Wortmeldungen eher zurückhaltende Bundesanwalt Homann mit dem – von ihm jedenfalls ernst gemeinten – Vorschlag, wenn der Zeuge nicht sitzen könne, solle er doch im Stehen seine Aussage machen. Der Bundesanwalt bekräftigte seinen Vorschlag in dem er anregte, ein Stehpult für den Zeugen zu beschaffen. Das war selbst… weiter lesen