In der Woche vor Karneval ging die Verhandlung gegen Faruk E. weiter. Die Verteidiger hatten vorher mehrfach bekundet, dass sie die Rechte der Verteidigung beschnitten sähen, wenn die Beweisaufnahme jetzt endgültig geschlossen würde, und beantragt, mehrere Zeugen in der Türkei kommissarisch oder per Videovernehmung vernehmen zu lassen oder deren Aussagen per Urkundenbeweis in den Prozess einzuführen. Sie wollen damit zweierlei nachweisen: 1. dass Faruk sich in der fraglichen Zeit, im Jahr 1993, in der Türkei aufgehalten habe und nicht, wie die Anklage behauptet, in Deutschland, und 2., dass der ”Kronzeuge” Semih G gelogen habe, sowohl hinsichtlich der Frage, ob er Folter erlitten habe, wie auch hinsichtlich seiner Beschuldigung gegen Faruk. Der Senat versprach sich davon keinen neuen Erkenntnisgewinn, u.a., weil diese Zeugen der Organisation von Faruk angehören würden und eine Zeugin sogar von dieser Organisation im Gefängnis unterstützt werde. Als ich nachher die Ausführungen des Rechtsanwalts Dr. Martin Rademacher aus Düsseldorf und des Referendars Stefan Sell zum Thema “Auslandszeuge” las, stieß ich auf folgende Passage… weiter lesen
Posts Tagged ‘Faruk E.’
Als ich vor zwei Wochen den Gerichtssaal betrat, ging es Faruk offenbar schlecht. Er war blasser als sonst, lächelte nicht zur Begrüßung, wie er es sonst tat. Es war nur noch ein jüngerer Beobachter von der Anatolischen Föderation anwesend. Richter Klein will endlich, unter Hinweis auf die Dauer desVerfahrens, den zwei Jahre dauernden Prozess beenden. Per Senatsbeschluss wurde die Anklage beschränkt, jetzt lautet sie auf “Mord in mittelbarer Täterschaft” an zwei Polizeibeamten in Istanbul im April 1993. Faruk soll fernmündlich von Deutschland aus dem Kommando der DHKP-C in Istanbul den Einsatzbefehl erteilt haben. Dazu kommen noch andere Punkte, z.B. Versicherungsbetrug, denn in der Illegalität habe Faruk auf Versichertenkarten von “Freunden” zurückgreifen müssen, um z.B. die Ärzte, die er wegen seiner Erkrankung konsultierte, zu bezahlen, oder um z.B. eine Brille zu bekommen. Diese Punkte dürften aber nicht so sehr ins Gewicht fallen.
Die Strafprozessordnung sieht nicht vor, dass der Angeklagte einer Anklagebeschränkung… weiter lesen
Der Senat will zum Ende kommen in dem fast zwei Jahre dauernden Verfahren.
Am Donnerstag den 10.2. ließ die Anklage den Vorwurf der Rädelsführerschaft nach §129b auch offiziell fallen. Es bleibt als Haputanklagepunkt zweifacher Mord in mittelbarer Täterschaft an Polizeibemten vor der Pamukbank in Istanbul. Die Verteidigung beantragte Aufschub der Sitzung, um sich auf die neue Sachlage vorbereiten zu können. Der Vorsitzende Klein will jetzt aber den Prozess endlich abschließen und verwies auf die ungewöhnlich lange Verfahrensdauer. Ungehalten sagte er zu Peter Budde, dem Verteidiger: Wir hätten schon im Januar die Beweisaufnahme schließen können, das müsse ihm doch klar gewesen sein. Budde erklärte, es seien noch entlastende Beweise unterwegs, er wolle gern warten, bis die einträfen. Das Klima zwischen den beiden ist mehr ziemlich frostig.
Um das Ergebnis dieses Tages vorweg zu nehmen: Die Tatsache, dass die Anklage jetzt nur noch auf Mord in mittelbarer Täterschaft lautet, bedeutet für Faruk… weiter lesen
Der Kronzeuge und seine Geschichte
Und um die Glaubwürdigkeit des “reuigen Zeugen” , Semih G, ging es am vorvergangenen Mittwoch erneut. Ein Zeuge vom Hörensagen, ex-DHKP-C-Mann. Die Bundesanwaltschaft glaubt ihm. Er ist einer der wenigen Zeugen, auf die die Anklage sich stützen kann. Die GBA glaubt, dass es in der illegalen Organisation DHKP-C eine Befehlshierarchie gegeben habe, in der die Anweisungen strikt von oben nach unten gingen. Andere Vorwürfe sind bröckelig geworden und wurden zuletzt ganz fallen gelassen, z.B. der Verdacht auf Faruk E. s Mitgliedschaft im Zentralkommitte der DHKP-C, die Faruk selbst, unter Hinweis auf seine psychische Erkrankung, immer bestritten hat. (Meine Freundin, die Psychiatrieerfahrung hat, meinte dazu: “Das wäre doch Selbstmord, jemanden der so ne Krankheit hat, in ein Führungsorgan zu berufen. Die sind doch nicht lebensmüde.” Allerdings muß ich auch sagen, dass fast alle Mitglieder dieser Organisation in den 80er und 90er Jahren in der Türkei verhaftet und gefoltert wurden, und dass eine psychische Erkrankung von vielen… weiter lesen
Der Düsseldorfer Senat fuhr im Frühjahr 2010 in die Türkei, um Auslandszeugen zu befragen und: ÜBERRASCHUNG!!! Die türkischen Behörden präsentierten anstatt des gewünschten Zeugen K, der in Diyarbakir war, einen anderen Mann namens Semih G, einen “reuigen Zeugen”, der Mitglied der DHKP-C gewesen und von der Staatsmacht umgedreht worden war. Er hat sich für die seit einigen Jahren im türkischen Recht eingeührte Kronzeugenregelung entschieden. Dem Vernehmen nach soll Semih G. seither zusammen mit Polizei und Militär die Rebellen, seine früheren Waffenbrüder und Genossen jagen. Der Senat und die anderen Prozessbeteiligten ließen sich, wo sie nun schon mal vor Ort waren, auf das Spiel der Türken ein und ließen sich einen Tag lang alle notwendigen Gerichtsunterlagen in die Türkei faxen, um sich auf die Befragung des ihnen bislang völlig unbekannten ”Kronzeugen” vorzubereiten. Semih G. behauptete, Faruk E. habe einen Angriff auf Polizisten im April 1993 vor der Pamukbank in Istanbul befohlen. Das habe eine dritte Person ihm erzählt. Ein Zeuge vom Hörensagen… weiter lesen
Seit etwa 2 Jahren läuft vor dem 2. Strafsenat des OLG Düsseldorf unter dem Vorsitzenden Richter Bertold Klein ein Staatsschutzverfahren gegen den ausgebürgerten Türken Faruk E, der beschuldigt wird, ein Mitglied des Zentralkommittees der verbotenen türkischen DHKP-C zu sein. Er soll in dieser Eigenschaft in den 90er Jahren in der Türkei zahlreiche Brand- und Sprengstoffanschläge, teils durch Selbstmordattentäter u.a. auf Angehörige der türkischen Justiz, der Polizei und auf “Abtrünnige” veranlaßt haben. Die Anklage lautete ursprünglich auf Mord, Mordversuch und Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Außerdem sollte er in Europa, auch in der Bundesrepublik Deutschland, für die Eintreibung von “Zwangsspenden” und die Beschaffung von Waffen und Sprengstoff für die Guerilla in der Türkei gesorgt haben.
Seit fast vier Jahren sitzt der Mann in Untersuchungshaft. Elf Jahre lang hatte er sich in Deutschland versteckt, vor allem in Nordrhein-Westfalen, wechselte alle paar Monate die Wohnung. Festgenommen wurde er mit seinem Betreuer Ilhan D. in Hagen. E. ist krank, er litt jahrelang unter Psychose und… weiter lesen
Ilhan D wurde vom OLG Stuttgart verurteilt, weil er im Auftrag der DHKP-C Fahrzeuge besorgt hatte, die über Verstecke für Waffen verfügten, und auch Feuerwaffen beschafft hatte. Er muß seine Reststrafe aber nicht absitzen, sie wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Mann ist in der Untersuchungshaft psychisch erkrankt und nimmt starke Medikamente. Sein Bruder Mehmet, der im Zuschauerraum saß, erklärte, dass Ilhan bei ihm wohne, dass man ihn nicht alleine rauslassen könne, dass er unter Angstzuständen leide. Auch habe die Polizei ständig sein Haus beobachtet.
Ilhan D war schon im Verfahren gegen Nurhan E, Ahmet I und Cengiz O. als Zeuge geladen, und hatte dort nur schwerfällige, ausweichende Antworten gegeben. (Siehe den Beitrag “im Zweifel wird der Zeuge zum Angeklagten”). Richter Breidling hatte ihm damals mit Beugehaft gedroht.
Nun war er wieder Zeuge, diesmal im Prozess gegen Faruk E., den Mann, den er 11 Jahre lang in der Illegalität… weiter lesen