22.03.2012 von annette hauschild
Verteidiger Christoph Clanget hält die Beweislage für nicht ausreichend für eine Verurteilung. Er verlangte weder einen Freispruch noch ein konkretes Strafmass, kritisierte aber ausgiebig die Arbeit der Ermittlungsbehörden.
“Auch für die Verteidigung steht zweifelsfrei fest, dass es sich bei dem Enthauptungsvideo um grausame, unmenschliche Bilder handelt.” und zu den anderen Videos von OBL, Al Zarkawi u.a. sagte er : “ Wir haben es hier teilweise mit krudem Zeug zu tun. Mein Mandant hat an keinem dieser Videos mitgewirkt..” …
“Der Angeklagte hat sich schweigend verteidigt. Das ist sein gutes Recht nach unserem Gesetz. Daraus darf ihm daraus kein Nachteil erwachsen. Dass er sich schweigend verteidigt hat, mag manchem befremdlich erscheinen. Vor allem, wenn der Angeklagte nicht hier immer wieder sagt, dass er sich nicht äußern will, sondern sich nicht äußern KANN.”
Es komme vor, so der Anwalt, dass man aus Angst, Scham, Freundschaft, Besorgnis, oder wegen eines kulturellen Hintergrundes schweigt. All diese Beweggründe lägen hier vor.
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21.03.2012 von annette hauschild
Am vergangenen Donnerstag hielt die Anklage ihr Plädoyer und forderte für Husam eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten. Der Sitzungsvertreter des Generalbundesanwalts, Markus Dienst, warf Hussam Unterstützung von Al Qaida in 2 Fällen und Werbung für diese Organisation in 57 Fällen vor. Ursprünglich waren ihm mehr als 80 Fälle vorgeworfen worden, aber manche Videos waren zwei- oder dreimal gepostet worden, dies wurde dann nach einem Hinweis des Senats jeweils als ein Fall gezählt.
Dienst warf Hussam vor, er verberge geschickt séine islamistische Gesinnung. Er erscheine hier ohne Bart, bete nicht.
Anläßlich der Mohammed-Karikaturen habe er Aufrufe an die moslemische Jugend zur Tötung von Ungläubigen ins Netz gestellt
Zum Video von der Hinrichtung des gefangenen US-Soldaten Nicolas Berg durch Abu Musa al-Sarkawi sagte Dienst, der Angeklagte betrachte die Administratoren der meisten islamischen Webseiten als Feiglinge, die das Video von Abu Musa schon löschen würden, wenn sie nur den Namen (al Sarkawi)… weiter lesen
21.02.2012 von annette hauschild
Vor dem OLG Frankfurt findet seit Anfang 2012 ein Verfahren gegen Omid H. statt, einen Afghanen, der zusammen mit anderen der Betreiber der Internetseite islambrüderschaft.com ist. Ihm wird Werbung um Mitglieder und Unterstützer für die beiden ausländischen terroristischen Vereinigungen Islamic Movement of Usbekistan (IBU) und Al Qaida nach § 129b Abs. 1 in Verbindung mit § 129a Abs. 1, Abs. 5 StGB vorgeworfen.
Vor dem OLG Schleswig findet seit Anfang Dezember 2012 ein Prozess gegen den 19 jährigen Deutschen Harry M. statt, der die Internetseite “Islamic Hacker Union” betrieben hat. Er soll für die IBU und den “Islamischen Staat Irak” geworben haben. Er ist ebenfalls nach § 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1, Abs. 5 StGB angeklagt.