13.10.2011 von annette hauschild
Glückliche Gesichter sind eine Seltenheit nach einer Verurteilung durch einen Staatsschutzsenat. Gestern konnte man welche sehen vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Drei von vier tamilischen Familien konnten ihre Männer und Väter nach anderthalb Jahren Untersuchungshaft mit nach Hause nehmen. Nur die Frau von Vijikanendra V. S. muß noch zwei Jahre auf ihren Mann warten. Der ist als Hauptangeklagter im LTTE-Verfahren zu 4 Jahren 9 Monaten Haft verurteilt worden, die drei anderen zu Haftstrafen von 2 Jahren 9 Monaten bis zu 4 Jahren. Koneswaran T und Agilan W haben mit der seit April 2010 andauernden U-Haft einen großen Teil ihrer Strafe schon abgesessen, und für Sasitharan M wurden Meldeauflagen verhängt.
Der Saal war zur Urteilsverkündung gut gefüllt. Die Familien, Freunde und Mitstreiter der Angeklagten waren gekommen, die Stimmung war erwartungsvoll, aber ruhig. Draußen vor dem Eingang kam nach dem Urteil dann doch Freude auf, als die drei Entlassenen durch die Pforte in die Freiheit traten. Die… weiter lesen
13.06.2011 von annette hauschild
Im Strafverfahren gegen die vier als Führungskader der Tamil Tigers angeklagten Personen hat es eine Unterbrechung gegeben. Sie haben vor dem Bundeskriminalamt umfangreiche Aussagen gemacht, es ging dabei hauptsächlich um die Anklagepunkte nach §34 AWG, die Koordination von Geldsammlungen. Dafür sollte der Paragraph 129b nicht mehr Gegenstand der Anklage sein.
Die Verteidiger haben anscheinend von Anfang an darauf hingearbeitet, den “Terrorismus”- Vorwurf zu entkräften. Sie hatten zum Beginn des Prozesses ein “Eröffnungsstatement” verteilt, in dem sie die LTTE als Befreiungsorganisation darstellten und die politischen Hintergründe des Sezessionskampfes in Sri Lanka schilderten. Sie wiesen darauf hin, dass es zwischen den LTTE und der sri lankanischen Regierung vor einigen Jahren sogar Friedensgespräche stattgefunden hatten. Diese Verhandlungen kamen durch Vermittlung der in solchen Dingen erfahrenen Norweger zustande, sie fanden, so weit ich mich erinnere, in mehrerern Ländern, u.a. auch in Berlin statt.
Als Hintergrund zu dieser Entwicklung des Verfahrens in Düsseldorf ist es nicht uninteressant, dass die Anklage ursprünglich nur den Paragraphen 129 StGB Abs.… weiter lesen
22.03.2011 von annette hauschild
Heute begann vor dem OLG Düsseldorf, dem Senat von Richter Ottmar Breidling, der Prozess gegen vier Tamilen, die angeblich der Führungsriege der srilankanischen Separatistenorganisation Tamil Tigers , “Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE)” in Deutschland angehören. Die Tamil Tigers wurden im Jahr 2006 vom Rat der Europäischen Union als terroristisch eingestuft und verboten. Die vier Männer sind zwischen 30 und 40 Jahren alt. Sie sind nach §129b (Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung) und dem § 34 des Außenwirtschaftsgesetzes angeklagt. Sie sollen als hochrangige Kader Geldsammlungen für den bewaffneten Kampf koordiniert haben.
Ich selbst war heute nicht in Düsseldorf, aber Informationen über den Hergang des Tages werde ich voraussichtlich morgen erhalten.
Die nächsten Sitzungstermine sind:
morgen, Mittwoch der 23.3.
Dienstag , 29.3.
Mittwoch 30.3.
Donnerstag 31.3.
31.08.2010 von annette hauschild
Gerade eben schneite eine Pressemitteiung des OLG Düsseldorf auf meinen Monitor: die Generalbundesanwaltschaft hat gegen 3 Tamilen Anklage erhoben wegen des Verdachts der Mitgliedschaft bei den Tamil Tigers (“Liberation Tigers of Tamil Eelam”, “LTTE”). Und wieder einmal beruft sich die Anklageseite auf die Allround-Waffe des Gesetzes gegen den Terror, nämlich auf den Paragraphen 34, Absatz 4 des Außenwirtschaftsgesetzes.
Richter Breidling und sein Senat entscheiden in den nächsten Wochen, ob ein Hauptverfahren eröffnet wird.
Hier die Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft:
http://www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?newsid=375