Posts Tagged ‘Ömer Ö.’

19.07.2010 von annette hauschild
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4 Jahre Resthaftzeit für Ömer O., Sermet I. kommt auf freien Fuß

von annette hauschild

Heute verkündete der Staatsschutzsenat beim OLG Koblenz die Urteile für die beiden der Unterstützung für Al Qaida Verdächtigen: Ömer Ö erhielt für seine Mitgliedschaft und Unterstützung der sogenannten “Kern-Al Qaida” in Pakistan 6 Jahre Freiheitsstrafe, Sermet I.  für bloße Untersttzung 2 Jahre und 6 Monate. Er verließ das Gericht als freier Mann. Weil die lange und erschwerte U-Haft  mit der  für unter Terrorismusverdacht Stehende zwingend vorgeschriebenen Isolationshaft angerechnet wird, kommt für Ömer eine Resthaftzeit von etwa 4 Jahren heraus, bei Sermet wären noch 4 Monate übriggeblieben, die er mangels Fluchtgefahr in Freiheit verbringen darf. Erleichtert verließ er das Gericht  und  wurde von seinem Vatern und seinen Brüdern in Empfang genommen. Allerdings hat die türkische Generalstaatsanwaltschaft nun ein Auslieferungsersuchen wegen Ömer Ö gestellt, weil der türkischer Staatsbürger ist. Zur Last gelegt wird ihm dabei vor allem die Aussage, dass er 2006 in der afghanischen Provinz Khost an einem Hinterhalt und Überfall auf… weiter lesen

29.06.2010 von annette hauschild
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Ömer und Sermet: kurz vor dem Urteil im Al Qaida Verfahren

von annette hauschild

Heute war der letzte Tag der Beweisaufnahme in Koblenz. Zunächst ging es noch mal um Ömers Aussage über die Teilnahme an einem Feuerüberfall auf eine afghanische Patrouille, die er am nächsten Verhandlungstag widerrufen hatte. Der Verbindungsbeamte des BKA in Kabul hatte versucht, den Sachverhalt aufzuklären, aber er ließ sich nicht erhärten. Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht war mit einem Gutachten zur Strafbarkeit einer solchen Tat in Afghanistan beauftragt worden. Das Gutachten kam zu dem Schluß, dass eine solche Tat nach dem afghanischen Strafgesetzbuch  strafbar wäre, nach islamischem Recht sei je nachdem welche Rechtsschule zur Anwendung komme,  bei der reinen Absicht zu töten, selbst wenn die Tat nicht zu Ende ausgeführt werden konnte, die Todesstrafe vorgesehen.

Auf Antrag der Verteidigung waren danach als Zeugen zwei Jugendliche geladen, die Kinder von Aleem N.,  der im letzten Jahr als  Al Qaida-Rekruteur zu 8 Jahren Haft verurteilt worden war. Sie sollten zu dem Verhältnis zwischen ihrem Vater und… weiter lesen

13.04.2010 von annette hauschild
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Ömer Ö. gibt zuviel preis

von annette hauschild

Gestern am 46. Verhandlungstag, gab es in Koblenz eine echte Überraschung. Ömer Ö., dem Unterstützung der Al Qaida und Verstoß gegen § 34 AWG vorgeworfen wird, outete sich endlich als Jihad-Kämpfer.Er hatte schon zu Beginn des Verfahrens angedeutet, dass er Angaben machen wolle, nun tat er es. Er habe 2006 tatsächlich zwei Ausbildungslager in Pakistan besucht, so wie es ihm vorgeworfen werde. Das erste sei ein Lager einer Al Qaida-Gruppe in Waziristan gewesen, danach sei er noch in ein Taliban-Lager im SWAT-Tal gegangen, weil man in dem ersten Lager aufgrund der beleibten saudischen Freiwilligen nicht so viel habe lernen können. Die hätten die Ausbildung behindert. Nicht sehr schmeichelhafte Worte für die “Brüder”. Er meinte, auch in Saudi-Arabien habe schon die Fast-Food-Ideologie Einzug gehalten. Detailliert beschrieb er den Weg in die Lager: über die Türkei, die iranische Stadt Sahedan (Treffpunkt war dort die Mekki-Moschee, so wie bei uns in Köln die Domplatte vor dem Kölner Dom), die weiteren Stationen, die… weiter lesen

30.01.2010 von annette hauschild
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Sauerland-Verfahren neigt sich dem Ende zu

von annette hauschild

Am 4. März wird Richter Breidling das Verfahren gegen die vier Möchtegern-Märtyrer abschließen. Dann fällt das Urteil. Den ganzen Februar über werden die Bundesanwaltschaft und die Verteidigung ihre Plädoyers halten. Rechtsanwalt Dirk Uden ist offenbar gelungen, dass das Gericht seinen Mandanten Fritz Gelowicz, den Anführer und Kopf der Gruppe, nicht mehr als Mitglied, sondern nur noch als Unterstützer der Islamischen Jihad Union ansieht. Gelowicz hatte die bemerkenswerte Ausführung gemacht, dass sein Treueid auf den Ausbilder Ahmed nicht mehr gelte, denn er sei ja jetzt ein Gefangener und kein Kämpfer mehr. Damit stellte er sich gegen die Auffassung anderer Angeklagter, für die ein Treueid ein ganzes Leben lang gilt, z.B. der Mitangeklagte Adem Yilmaz oder auch Ömer Ö., der in Koblenz vor Gericht steht. Ob das allerdings an der Strafhöhe für Gelowicz etwas ändert, ist unwahrscheinlich.

12.01.2010 von annette hauschild
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Wende im Koblenzer Al Qaida-Verfahren

von annette hauschild

Nach der Weihnachtspause wurde heute weiterhin der wegen Unterstützung der Al Qaida zu 8 Jahren verurteilte Aleem N. gehört. Die Generalbundesanwaltschaft und die Verteidigung waren mit Fragen dran.

Das Gericht gab heute früh die Entscheidung über die Haftbeschwerde bekannt, die Sermets Verteidigung, die Anwälte  Michael Ried und Stefan Holoch, über die Jahreswende erhoben hatten. Ein Wermutstropfen für den Angeklagten und seine Verteidiger, denn Ried hatte gehofft, dass Sermet bis zum Prozessende auf freien Fuß gesetzt werde. Er bleibt weiterhin in Haft. Immerhin: Der Senat hat die Anklage gegen Sermet I. reduziert: von Mitgliedschaft auf lediglich Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung.

Treue bis in den Tod

Eine besondere Rolle spielt in diesem Prozess, wie in dem “Sauerland-Verfahren”, die Frage, ob ein “Treueid” gegenüber einem militärischen Führer (“Emir”) geleistet wurde, und welche Bedeutung ein solcher Treueid hat. Es gibt offensichtlich verschiedene Sichtweisen unter den Angeklagten, je nach Bedarf.

Einvernehmen herrscht bei der Frage des Gehorsams gegenüber dem Anführer, dem Treue… weiter lesen

08.12.2009 von annette hauschild
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Platzt der § 129b-Prozess in Koblenz?

von annette hauschild

Gestern gab es beim Prozess gegen Ömer Ö. und Sermet I. am OLG Koblenz zwei Befangenheitsanträge der Verteidigung gegen die Vorsitzende Plettner und Beisitzerin Hardt. Der gleiche Senat hatte vor einem halben Jahr in dem Vorgängerverfahren Aleem N. zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Die Befangenheitsanträge begründen sich auf Passagen in der  schriftlichen Urteilsbegründung, in denen Aussagen zu einer möglichen Tatbeteiligung der beiden jetzt Angeklagten getroffen wurden. Da das Urteil mindestens mit 2:1 Stimmen gefällt worden sei, sei nicht auszuschließen, dass mindestens eine der beiden Richterinnen für die Haftstrafe gewesen sei und daher gegen die Angeklagten befangen sei aufgrund richterlicher Vorbefassung.

Nun, dieser Antrag war zu erwarten. Der Senat entscheidet am Donnerstag, den 10. 12. über die  Prüfung der Befangenheit. Bis dahin geht die Beweisaufnahme weiter. Dann sehen wir, ob der Prozess platzt.