07.02.2012 von annette hauschild
Bundesanwalt Homann und Staatsanwältin Köhler hielten vor 2 Wochen ihr Plädoyer. Sadi Naci Ö. und Ünal D. werden Rädelsführerschaft bzw Mitgliedschaft in der DHKP-C und in einem Fall schwere räuberische Erpressung vorgeworfen. Für Sadi Naci Ö. fordert die Anklage 6 Jahre und 6 Monate Freiheitsstrafe wegen Rädelsführerschaft und für Ünal Kaplan D. 4 Jahre und 6 Monate wegen Mitgliedschaft in der DHKP-C. Homann war schon im Verfahren gegen Nurhan E, Cengiz O und Ahmet I Sitzungsvertreter des Generalbundesanwalts und auch im DHKP-C-Verfahren vor dem OLG Stuttgart.
Sadi Naci Ö, ein Mann mit grauem Haar und Brille, soll von 2007 bis 2009 Deutschlandverantwortlicher der verbotenen DHKP-C gewesen sein. Vor allem werden ihm Geldsammlungen zur Unterstützung der Organisation der DHKP-C vorgeworfen. Er wurde 2007 von Frankreich aus in die Bundesrepublik Deutschland eingeschleust. Zuvor hat er mehr als 13 Jahre in türkischer Haft verbracht. Er war als junger Student wie hunderte anderer Linker nach dem Militärputsch 1980 in der Türkei inhaftiert worden.
Ünal D.… weiter lesen
07.01.2011 von annette hauschild
Eigentlich wollte ich ja während des Jahreswechsels, endlich mal abseits von aller beruflichen Hektik, einiges nachtragen. Dachte ich jedenfalls. Aber erst ging der Computer kaputt, nun ist auch noch das Internet nicht benutzbar und mein PC-Doktor ist in Betriebsferien. Daher muß ich mich zum nächsten rauchfreien Internetcafe begeben, keine leichte Sache bei den Strassenverhältnissen.
Aber nun zur Sache:
Kurz vor Weihnachten fällte der 6. Senat des OLG Düsseldorf das Urteil über Nurhan E, Cengiz O und Ahmet I. Vorweg: es gab eine kleine Überraschung. Der Senat blieb mit seinem Spruch relativ weit unter den Anträgen der Bundesanwaltschaft. Nurhan soll 7 Jahre 9 Monate in Haft, Cengiz 5 Jahre 6 Monate und Ahmet 3 Jahre. Die Verteidigung zeigte sich nach der Sitzung überrascht, sie hatte mit mehr gerechnet. Ich auch. Die Bundesanwälte hatten für Nurhan 10 Jahre und 6 Monate, für Cengiz 7 Jahre 6 Monate und für Ahmet viereinhalb Jahre verlangt. Die Verteidigung hatte Freispruch… weiter lesen
02.09.2010 von annette hauschild
Ein Zeuge will nicht
Helmut berichtet aus Düsseldorf
Der 6. Strafkammer unter Richter Breidling ist kein Aufwand zu groß. Wenn’s der Wahrheitsfindung dient, werden nicht nur psychisch kranke, sondern auch herzkranke türkische Folteropfer einbestellt. So reiste der Zeuge Mustafa Atalay, der sieben Jahre Haft in der Türkei, einschließlich der dort offenbar üblichen Behandlung und eine Herzoperation hinter sich hat - mit einem Krankenwagen an. Mit seinem Rechtsbeistand und den anwesenden Ärzten kam das Gericht überein, dass nach höchstens 30 Minuten eine Pause notwendig sei. Atalay klagte über allerlei Beschwerden, doch der Senat schenkte ihm keinen Glauben. Auf Atalays Hinweis, dass er nicht lange sitzen könne, reagierte der sonst mit Wortmeldungen eher zurückhaltende Bundesanwalt Homann mit dem – von ihm jedenfalls ernst gemeinten – Vorschlag, wenn der Zeuge nicht sitzen könne, solle er doch im Stehen seine Aussage machen. Der Bundesanwalt bekräftigte seinen Vorschlag in dem er anregte, ein Stehpult für den Zeugen zu beschaffen. Das war selbst… weiter lesen
21.07.2010 von annette hauschild
Liebe LeserInnen, es gibt einen wunderbaren Blog des SWR-Journalisten Holger Schmidt, den zu lesen mir immer viel Vergnügen bereitet.
Hier der Link: http://www.swr.de/blog/sauerland-verfahren/ Er hat die beiden Koblenzer Al Qaida-Prozesse und auch das Verfahren gegen die “Sauerlandgruppe” in Düsseldorf beobachtet. Politisch sind wir nicht einer Meinung. Aber er ist ein guter Beobachter und seine Schilderungen von den Abläufen, Pannen, Erfolgen, den Gefühlen und der Atmosphäre im Gerichtssaal sind sehr eindrücklich. Es lohnt sich immer wieder reinzuschauen.
12.06.2010 von annette hauschild
Wer als Prozessbeobachter oder auch nur als einfacher Zuschauer in den Hochsicherheitsbau des Oberlandesgerichts Düsseldorf im Kappesfeld will, muß eine Überprüfungsprozedur durchlaufen, die strenger ist als die Durchleuchtung an Flughäfen. Taschenkontrolle mit Röntgengerät, alle Handies, nicht nur die mit Kamera, müssen abgegeben werden. Das ist ja einzusehen, nachdem, was in deutschen Gerichtsgebäuden schon alles an Mord und Totschlag in der letzten Zeit geschah, allerdings vorwiegend bei Zivilverfahren und bei Scheidungsverfahren. Man denke an die arme Marwa al Sherbini.
Ich habe aber weder bei der “Sauerland-Gruppe” noch bei dem “Al Qaida-Verfahren” in Koblenz den Eindruck gehabt, dass das wirklich nötig gewesen wäre. Eine ernstzunehmende randalierende Sympathisantenszene, wie früher bei der RAF, ist bei den Islamisten nicht auszumachen und bei den türkischen Linken beschränkt sie sich auf ein paar Leute. In Koblenz wird Gepäck übrigens noch mit Hand durchsucht.
Was geschieht mit den Ausweiskopien?
Aber es werden auch die Ausweise kopiert, in beiden OLGen. Da gibt es auch keine Ausnahme bei Journalisten… weiter lesen
11.06.2010 von annette hauschild
Den Ageklagten im derzeit laufenden und bis weit in den August terminierten Prozess wird vorgeworfen, die türkische DHKP/C unterstützt zu haben. Die Anklage – deren Text weder vom Gericht, noch von der Bundesanwaltschaft oder der Verteidigung zu bekommen war – stützt sich angeblich auf Geldüberweisungen an Mitglieder dieser Gruppierung. Mitglieder dieser Gruppe sollen in der Türkei Anschläge auf Polizeistationen und Parteibüros der AKP verübt haben. Grundlage für die Anklage ist der Paragraph 129 B (Unterstützung einer kriminellen und terroristischen Vereinigung im Ausland) sowie den Paragraphen 34 Außenwirtschaftsgesetz.
Den in Düsseldorf angeklagten Cengiz Obvan, Nurhan Erdem und Ahmet Istanbullu wird keine direkte Beteiligung an Anschlägen oder Attentaten vorgeworfen. Die Verteidigung argumentiert, die Angeklagten hätten in Deutschland bzw. Europa legale Vereine unterstützt. Alle drei werden seit
über einem Jahr in U-Haft und weitgehender Isolation gehalten. Die Vereinigung soll, zumindest bis 1999 für die DHKP/C, auch unter Androhung oder Anwendung von Gewalt,… weiter lesen
04.03.2010 von annette hauschild
Heute vormittag wird der Senat am OLG Düsseldorf das Urteil über Fritz G., Adem Y., Daniel Sch. und Atilla S. fällen. Die Bundesanwaltschaft hat für Fritz G, 12,5 Jahre, für Adem Y 11,5 Jahre und für Daniel Sch 13 Jahre gefordert, weil ihm noch ein Mordversuch an einem Polizisten zur Last gelegt wird. Atilla S. soll 5,5 Jahre hinter Gitter. Die Verteidiger verlangten Strafen unterhalb von 10 Jahren und für Atilla S eine Aussetzung der zu erwartenden Reststrafe zur Bewährung, da er die Gruppe nur unterstützt habe und die Auslieferungshaft in der Türkei unter unmenschlichen Umständen verlaufen sei.
Richter Breidlings Urteile bewegen sich öfters etwas unterhalb der Forderungen der Bundesanwaltschaft, wie aus Juristenkreisen zu hören ist. Das wissen sicher alle Beteiligten. Ich bin gespannt.
30.01.2010 von annette hauschild
Am 4. März wird Richter Breidling das Verfahren gegen die vier Möchtegern-Märtyrer abschließen. Dann fällt das Urteil. Den ganzen Februar über werden die Bundesanwaltschaft und die Verteidigung ihre Plädoyers halten. Rechtsanwalt Dirk Uden ist offenbar gelungen, dass das Gericht seinen Mandanten Fritz Gelowicz, den Anführer und Kopf der Gruppe, nicht mehr als Mitglied, sondern nur noch als Unterstützer der Islamischen Jihad Union ansieht. Gelowicz hatte die bemerkenswerte Ausführung gemacht, dass sein Treueid auf den Ausbilder Ahmed nicht mehr gelte, denn er sei ja jetzt ein Gefangener und kein Kämpfer mehr. Damit stellte er sich gegen die Auffassung anderer Angeklagter, für die ein Treueid ein ganzes Leben lang gilt, z.B. der Mitangeklagte Adem Yilmaz oder auch Ömer Ö., der in Koblenz vor Gericht steht. Ob das allerdings an der Strafhöhe für Gelowicz etwas ändert, ist unwahrscheinlich.