21.07.2010 von annette hauschild
Helmut Lorscheid berichtet aus Düsseldorf:
In Düsseldorf war am Dienstag (20.7.2010) nochmal jener Verfassungsschutz-Beamte aus Bayern zu Gast, der bereits am 22.6. über die Erkundungsreise des Aufklärungstrupps der südlichen Freistaatler ins ferne Ruhrgebiet erzählte, aber nicht wirklich viel Konkretes zur Aufklärung beitragen konnte. Richter Breidling kündigte an, die weiterhin eher beschränkte Aussagegenehmigung des Bayerischen Beamten “sehr genau anschauen zu wollen”. In welcher Sprache der Angeklagte I. als “Führungskadro” bezeichnet wurde, durfte der Bayer auch weiterhin nicht sagen, weil dies von der Aussagegenehmigung des Bayerischen Landesamtes für Verfasungsschutz nicht gedeckt ist. Auch die richterliche Frage, wer alles in die Ausweispapiere eines “Metin” Einblick nehmen konnte, blieb mangels Aussageerlaubnis unbeantwortet. Bei Metin soll es sich um den Angeklagten Ahmet I handeln. Doch gibt die Verteidigung zu bedenken, dass dieser in den – für den Prozess so zentralen Unterlagen aus den Niederlanden - mit einem anderen Aliasnamen geführt wird, nämlich als Erem oder Eren (phon.). Ob nun Erem/Eren Metin ist, und… weiter lesen
04.03.2010 von annette hauschild
Heute vormittag wird der Senat am OLG Düsseldorf das Urteil über Fritz G., Adem Y., Daniel Sch. und Atilla S. fällen. Die Bundesanwaltschaft hat für Fritz G, 12,5 Jahre, für Adem Y 11,5 Jahre und für Daniel Sch 13 Jahre gefordert, weil ihm noch ein Mordversuch an einem Polizisten zur Last gelegt wird. Atilla S. soll 5,5 Jahre hinter Gitter. Die Verteidiger verlangten Strafen unterhalb von 10 Jahren und für Atilla S eine Aussetzung der zu erwartenden Reststrafe zur Bewährung, da er die Gruppe nur unterstützt habe und die Auslieferungshaft in der Türkei unter unmenschlichen Umständen verlaufen sei.
Richter Breidlings Urteile bewegen sich öfters etwas unterhalb der Forderungen der Bundesanwaltschaft, wie aus Juristenkreisen zu hören ist. Das wissen sicher alle Beteiligten. Ich bin gespannt.
30.01.2010 von annette hauschild
Am 4. März wird Richter Breidling das Verfahren gegen die vier Möchtegern-Märtyrer abschließen. Dann fällt das Urteil. Den ganzen Februar über werden die Bundesanwaltschaft und die Verteidigung ihre Plädoyers halten. Rechtsanwalt Dirk Uden ist offenbar gelungen, dass das Gericht seinen Mandanten Fritz Gelowicz, den Anführer und Kopf der Gruppe, nicht mehr als Mitglied, sondern nur noch als Unterstützer der Islamischen Jihad Union ansieht. Gelowicz hatte die bemerkenswerte Ausführung gemacht, dass sein Treueid auf den Ausbilder Ahmed nicht mehr gelte, denn er sei ja jetzt ein Gefangener und kein Kämpfer mehr. Damit stellte er sich gegen die Auffassung anderer Angeklagter, für die ein Treueid ein ganzes Leben lang gilt, z.B. der Mitangeklagte Adem Yilmaz oder auch Ömer Ö., der in Koblenz vor Gericht steht. Ob das allerdings an der Strafhöhe für Gelowicz etwas ändert, ist unwahrscheinlich.