Heute verkündete der Staatsschutzsenat beim OLG Koblenz die Urteile für die beiden der Unterstützung für Al Qaida Verdächtigen: Ömer Ö erhielt für seine Mitgliedschaft und Unterstützung der sogenannten “Kern-Al Qaida” in Pakistan 6 Jahre Freiheitsstrafe, Sermet I. für bloße Untersttzung 2 Jahre und 6 Monate. Er verließ das Gericht als freier Mann. Weil die lange und erschwerte U-Haft mit der für unter Terrorismusverdacht Stehende zwingend vorgeschriebenen Isolationshaft angerechnet wird, kommt für Ömer eine Resthaftzeit von etwa 4 Jahren heraus, bei Sermet wären noch 4 Monate übriggeblieben, die er mangels Fluchtgefahr in Freiheit verbringen darf. Erleichtert verließ er das Gericht und wurde von seinem Vatern und seinen Brüdern in Empfang genommen. Allerdings hat die türkische Generalstaatsanwaltschaft nun ein Auslieferungsersuchen wegen Ömer Ö gestellt, weil der türkischer Staatsbürger ist. Zur Last gelegt wird ihm dabei vor allem die Aussage, dass er 2006 in der afghanischen Provinz Khost an einem Hinterhalt und Überfall auf… weiter lesen
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Heute war der letzte Tag der Beweisaufnahme in Koblenz. Zunächst ging es noch mal um Ömers Aussage über die Teilnahme an einem Feuerüberfall auf eine afghanische Patrouille, die er am nächsten Verhandlungstag widerrufen hatte. Der Verbindungsbeamte des BKA in Kabul hatte versucht, den Sachverhalt aufzuklären, aber er ließ sich nicht erhärten. Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht war mit einem Gutachten zur Strafbarkeit einer solchen Tat in Afghanistan beauftragt worden. Das Gutachten kam zu dem Schluß, dass eine solche Tat nach dem afghanischen Strafgesetzbuch strafbar wäre, nach islamischem Recht sei je nachdem welche Rechtsschule zur Anwendung komme, bei der reinen Absicht zu töten, selbst wenn die Tat nicht zu Ende ausgeführt werden konnte, die Todesstrafe vorgesehen.
Auf Antrag der Verteidigung waren danach als Zeugen zwei Jugendliche geladen, die Kinder von Aleem N., der im letzten Jahr als Al Qaida-Rekruteur zu 8 Jahren Haft verurteilt worden war. Sie sollten zu dem Verhältnis zwischen ihrem Vater und… weiter lesen
Gestern gab es beim Prozess gegen Ömer Ö. und Sermet I. am OLG Koblenz zwei Befangenheitsanträge der Verteidigung gegen die Vorsitzende Plettner und Beisitzerin Hardt. Der gleiche Senat hatte vor einem halben Jahr in dem Vorgängerverfahren Aleem N. zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Die Befangenheitsanträge begründen sich auf Passagen in der schriftlichen Urteilsbegründung, in denen Aussagen zu einer möglichen Tatbeteiligung der beiden jetzt Angeklagten getroffen wurden. Da das Urteil mindestens mit 2:1 Stimmen gefällt worden sei, sei nicht auszuschließen, dass mindestens eine der beiden Richterinnen für die Haftstrafe gewesen sei und daher gegen die Angeklagten befangen sei aufgrund richterlicher Vorbefassung.
Nun, dieser Antrag war zu erwarten. Der Senat entscheidet am Donnerstag, den 10. 12. über die Prüfung der Befangenheit. Bis dahin geht die Beweisaufnahme weiter. Dann sehen wir, ob der Prozess platzt.