30.11.2012 von Wolfgang Koch

Der sich selbst austragende Westen / Foto: W. Koch
Dass ein Kunstwerk »modern« oder »reaktionär« sei, ist eine chronometrische Aussage. Nach 700 Jahren muss es meines Erachtens gar nichts mehr sein, was sich irgendwie adjektivieren liesse. Allein, wenn es gut war, also immer noch gelungen dasteht, und auch im neuen Zeitkontext prima funktioniert, ist es gut.
Langlebigkeit war für Ernst Jünger ein Gleichnis, doch ein Gleichnis wofür? Die Steinkreise von Stonehenge im Süden Englands zum Beispiel, die vermitteln uns heute die Bedeutung der Sesshaftigkeit für den Menschen. Erst die Bauern des Neolithikums können über genügend Zeit verfügt haben, solche aufwändigen feste Plätze für kultische Zwecke zu gestalten.
Wofür steht nun die Langlebigkeit der verspäteten Romanik? Nach
Walter Seitter zählt die »europäisch-lateinische Romanik« zu einem größeren Kulturkreis, der einst weit bis nach Afrika und Asien reichte und dessen historisches Zentrum Konstantinopel hieß.
Dieser Gemeinschaftsleistung gegenüber
… weiter lesen
13.08.2011 von Wolfgang Koch
ANTIISLAMISMUS Sammelbegriff für Widerstand gegen den Islamismus, der entweder als a] unverbesserliche Hass- und Gewaltreligion, b] gefährliche Terrorideologie, od. c] bekämpfenswerte Pervertierung einer an sich guten u. richtigen Idee (Fundamentalismus) gedacht wird. Schärfste Formulierung: nicht Breiviks mordlüsterne Bekennerschrift 2011, sondern die von der US-Regierung Bush 2002 beschlossene völkerrechtswidrige Doktrin des preemptive war, des »vorbeugenden Krieges gegen Nationen«, die eine Bedrohung für die US-Sicherheit darstellen.
FANATISMUS Von lat. fanaticus, begeistert, rasend; uspr. für einen der vielen röm. Götter schwärmend. – Aus der übergroßen Zugewandtheit zu den Lehren des Koran entsteht Gewaltbereitschaft entweder a] für od. b] gg. den Prozess einer Islamisierung. Kennzeichen: ewige Rechthaberei. Der Fanatiker ist unduldsam, kompromisslos; von blindem Eifer getrieben, tritt er laut für sein persönl. Melodrama aus wirren Gedanken ein; er gebärdet sich chauvihaft u. machoerprobt. »Wer nicht für Allah ist, ist gg. ihn«, bzw. umgekehrt: »Wer nicht gg. Allah ist, ist für ihn«. Symb.: Sprengstoffgürtel, Templerkreuz.
FUNDAMENTALISMUS … weiter lesen
08.08.2011 von Wolfgang Koch
Breivik nennt auf Seite 1.236 seiner Bekennerschrift drei intellektuelle Mentoren seines kruden Weltbilds. Diese »Lieblingsautoren« und »führenden Gelehrten« bilden das imaginäre Direktorium seiner »Wiener Denkschule« des neuen Konservatismus: 1. der norwegischen Blogger Fjordman alias Peder Noestvold Jensen (36), 2. der US-Religionswissenschaftler Robert Spencer (49), und 3. die in der Schweiz lebende britische Autorin Gisèle Littman alias Bat Ye’or (77).
Peter Jensen (Fjordman)
Der 36jährige Blogger galt bis vor kurzem als Koryphäe unter den rechtsextremen Islamkritikern. Fjordman zählte zu den meistzitierten Autoren dieser wachsenden Internetcommunity. Sein Name wird von Breivik 111 mal in der Bekennerschrift zitiert, und selbst auf der einschlägigen Website »Gates of Vienna«, die den Blogger groß gemacht hat, vergleicht Andrew Bostom Fjordmans Inspirationskraft für Breivik mit der der Beatles für den Hippie-Kriminellen Charles Manson, sowie mit Inspirationskraft der Schauspielerin Judy Foster für den Reagan-Attentäter John Warnock Hinckley.
Im Frühjahr 2006 begann Jensen seine Essays bei »Gates of Vienna« zu posten.… weiter lesen
04.08.2011 von Wolfgang Koch
Während ich den Fall Breivik bedenke und wende, spaziere ich jeden Tag für ein paar Stunden über Wiens größtes Multikultifest, die 7. Afrikatage auf der Donauinsel, wo sich hunderte, und wochenends tausende Menschen aller Hautfarben an einem erstklassigen Musikprogramm, an überteuerten gastronomischen Angeboten und an Kunsthandwerk aus fernen Ländern erfreuen.
Es ist ein friedliches Fest, und wenn ich den Blick über die Lagerwiese in der weißen Zeltstadt schweifen lasse, erscheint vor meinem geistigen Auge das Massaker, das in Norwegen geschehen ist, noch viel unrealistischer als jeder Gladiatorenfilm.
Nicht, dass es bei solchen neuen Volksfesten keine Unterschiede und Probleme mehr gäbe. Die bekifften westafrikanischen Männer treten nie an der Seite von Frauen auf, es sei denn mit rastazöpfigen Österreicherinnen, die einen von ihnen geheiratet haben. Sie konsumieren nichts und halten zu den bierseligen Indigenen ebenso Distanz wie den zu anderen Zuwanderern Wiens.
Die von Breivik so gehasste islamische Kultur ist zwischen… weiter lesen
31.07.2011 von Wolfgang Koch
Am 29. Juli 2011 schrieb die taz-Leserin Kati in einem Kommentar: »Die Instrumentalisierung der Toten von Oslo zur Untermauerung der eigenen subjektiven Meinung ist unanständig«. – Kann sein, liebe Kati, aber welcher Instanz, möchte ich rückfragen, haben wir denn dieses harte Urteil zu verdanken?
Warum soll ich mich denn nicht zu einer blutige Realität äußern, deren medialer Zeitzeuge ich doch letzte Woche geworden bin? Weil die Realität des Doppelattentats schrecklich wie ein Schlachtgemälde war, weil Leichen am Boden lagen oder leblos im Fjordwasser trieben?
Nein, liebe Kati, dann dürften wir morgen auch nicht mehr über Vegetarismus oder über gesunde Ernährung sprechen, weil wir dabei geschlachtete Tiere und gezüchtete Pflanzen »zur Untermauerung unserer subjektiven Meinung« über Hülsenfrüchte, Bratstufen und Sylviasauce »instrumentalisieren«.
Das wäre doch ausgesprochen konterproduktiv, oder? Und am Ende sprächen wir vielleicht über gar nichts mehr, was direkt mit dem Leben zu tun hat, wir kehrten in ein mythisches Schweigen zurück, weil doch… weiter lesen
10.07.2011 von Wolfgang Koch
Wie, fragt man sich als Beobachter, will der Gesetzgeber das unterschiedliche Regime rechtfertigen, wie die erklärte Ungleichbehandlung von gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften, wie die Bevorzugung von älteren Kulten vor neuen?
Derzeit stehen elf Aufstiegskandidaten in Österreich auf der Liste der staatlich anerkannten Bekenntnisgemeinschaften, darunter Aleviten, Baptisten, Evangelikale, Pfingstler, Hindus und Mennoniten. Mit ihren vor zehn Jahren erhobenen 3.629 offiziellen Bekennern haben die Anhänger Shivas und Vishnus keine Chance mehr am Minoritenplatz. Sikhismus, Rastafite, Voodoo – Synkretismen stehen vor dem Gesetz da wie die schlimmsten Unberührbaren.
Statt Privilegien aufzuheben, schafft der österreischische Staat ein immer ungerechteres System. Warum will der Gesetzgeber partout den rechtlichsten Status der Weltanschauungsgemeinschaften nicht anheben? Die Gewährleistung der »Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit« stellt ja auch für Atheisten, Agnostiker, Skeptiker und Gleichgültige – also für alle Andersungläubigen – ein wertvolles Gut dar.
Freidenkerische und humanistische Zirkel werden bald auch in Österreich auf analoge staatliche Anerkennung ihrer Vernunftphilosophien drängen.… weiter lesen
09.07.2011 von Wolfgang Koch
Das Chaos der Auffassungen ist für die Dauer unhaltbar. Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sind Verfahren anhängig. Die Baptistengemeinden wollen – wie die Methodisten – den Religionsunterricht gemeinsam mit der Evangelischen Kirche veranstalten; die Zeugen Jehovas (ca. 23.000 Anhänger) wiederum wollen nicht von all ihren Rechten Gebrauch machen.
Um das Fass voll zu machen, wird es in Hinkunft in Österreich folgende Klassen nach absteigendem Status geben: 1. Kirchen und Religionsgemeinschaften nach historischen Spezialgesetzen (dzt. 7), 2. Kulte nach dem Anerkennungsgesetz von 1874 (dzt. 8), 3. zusätzlich nach einem Gesetz der Zweiten Republik anerkannte Kulte (dzt. 6), 4. Kulte nach der Novelle 2011, 5. eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften (dzt. 11), 6. religiöse Vereine, Verlage, Kultbaugesellschaften, 7. Weltanschauungsvereine nach dem Vereinsgesetz.
Es gibt also weiterhin durch das Anerkennungsgesetz von 1874 sowie durch historische Spezialgesetze (Protestantengesetz 1781, Staatsgrundgesetz 1867, Israelitengesetz 1890, islamisch-hanefitischer Ritus 1912, Konkordat 1934) geschaffene Religionsgemeinschaften, deren Aufkündigung an einen Beschluss des… weiter lesen
08.07.2011 von Wolfgang Koch
Den von der Nationalratsmehrheit favorisierten Kompromiss formulierte zuerst die Österreichische Bischofskonferenz. Man möge doch bitte »das Unterschreiten der Mitgliederzahl als Grund für die Aberkennung der Anerkennung ausdrücklich auszunehmen«.
Die Juristen des Bundeskanzleramt schlugen »die Möglichkeit eines Ermessenentscheides« bei der Quote vor. Doch der Wert von 0,2 Prozent liegt ohnehin schon erheblich unter dem eigentlich Notwendigen für das Schmied-Ministerium.
Die Wurzel des Problems reicht offenbar tiefer. Um einen Kult auszuüben, bedarf es nicht zwingend einer Organisation. Der Buddhismus zum Beispiel durchläuft gerade zum dritten Mal in seiner Geschichte den Status einer Modereligion in Österreich, Buddha ist in den letzten Jahren zu einer Art neuem Gartenzwerg aufgestiegen. Die ÖBR vereint als Dachorganisation buddhistische Orden und Gruppen von unterschiedlichster Herkunft und Zielsetzung – ein internationales Vorzeigemodell trotz einer mickrigen Mitgliederzahl von ca. 6.000 Personen.
Das es so wenige sind, hat nichts zu sagen. Viele BuddhistInnen verwehren sich nun einmal gegen die »Verkirchlichung« ihres Weges. Sie… weiter lesen
07.07.2011 von Wolfgang Koch
Das Heilige Land Tirol ist rundum zufrieden mit der neuen Regelung des Religionsfriedens in Österreich; ebenso das Finanzministerium. Umso mehr Einwände kommen von den betroffenen Religionsgemeinschaften selbst. Nahezu übereinstimmend sprechen sie seit Wochen von einem »untauglichen Versuch einer Minimalkorrektur«.
Für den Bund der Baptistengemeinden ist die Mindeststärke »uneuropäisch« und »so nur in Serbien und Weißrussland wieder zu finden«. Die Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft (ca. 60.000 Mitglieder) kritisiert den »unzumutbare großen Interpretationspielraum« für das Kultusamt und sieht bereits einer Teilaufhebung durch den Verfassungsgerichtshof entgegen.
Der Evangelische Oberkirchenrat A. und H.B. spricht von einer »deutlichen Verschlechterung«, plädiert für eine Mindeststärke von 300 Mitgliedern, verurteilt die Dehnbarkeit der Sechs-Monate-Entscheidungsfrist des Amtes, den 20-jährige Beobachtungszeitraum sowie die Existenzdauer von 200 Jahren (»50 muss genügen!«).
Der Begriff Mitglieder sei erst einmal auf das jeweilige Selbstverständnis der Bekenntnisgemeinschaft abzustellen, etwa im Zusammenhang mit der Erwachsenentaufe. Und in der Loyalitätsforderung erkennt der Oberkirchenrat »einen rechtlich unzulässigen Eingriff in… weiter lesen
06.07.2011 von Wolfgang Koch
Nach jahrelanger Kritik regelt der Gesetzgeber die Zu- und Aberkennung des Status Religionsgemeinschaft in Österreich neu. Der »Reparaturversuch« des geltenden Gesetzes von 1997 ohne die Betroffenen ist dabei gründlich missglückt.
September 2010 hob der Verfassungsgerichtshof das bisherige Anerkennungskriterium des Bestandes einer Religionsgemeinschaft durch mindestens 20 Jahre (davon mindestens 10 Jahre als Bekenntnisgemeinschaft) als »gleichheitswidrig« auf. Europäische Menschenrechtshüter hatten zwei Jahre davor darauf hingewiesen, dass das nicht ausreichend auf die individuelle Situation der verschiedenen Konfessionen eingehen.
Als eine weitere Hürde hatte sich die Anzahl der Angehörigen in der Höhe von mindestens zwei Promille der Bevölkerung Österreichs nach der letzten Volkszählung erwiesen. Zum Vergleich: in Deutschland zählt eine Mitgliederstärke von ein Promille auf Landesebene (Kultushochheit).
Die Mitgliederstärke ist ein der Sektenhysterie geschuldetes Kriterium; kurios war diese Quote in Österreich schon beim Gesetzesbeschluss 1997, hatten doch gleich sieben der damals zwölf anerkannten Religionsgemeinschaften weniger Mitglieder. Um die hohe Quote zu umgehen, musste 2003 für… weiter lesen