Gerade eben schneite eine Pressemitteiung des OLG Düsseldorf auf meinen Monitor: die Generalbundesanwaltschaft hat gegen 3 Tamilen Anklage erhoben wegen des Verdachts der Mitgliedschaft bei den Tamil Tigers („Liberation Tigers of Tamil Eelam“, „LTTE“). Und wieder einmal beruft sich die Anklageseite auf die Allround-Waffe des Gesetzes gegen den Terror, nämlich auf den Paragraphen 34, Absatz 4 des Außenwirtschaftsgesetzes.
Richter Breidling und sein Senat entscheiden in den nächsten Wochen, ob ein Hauptverfahren eröffnet wird.
Hier die Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft:
http://www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?newsid=375