Herrjeh, jetzt ist also nicht nur das Ableben einiger Kätzchen durch die strenge Hand von Zoodirektor Blaszkiewitz im Tierpark Berlin vor x Jahren ein Aufreger, schon gibt es den nächsten Skandal im Zoo. Knut macht, was Eisbären halt so machen. Zum Beispiel Fische tot. Tja.
Und SPIEGEL-online macht daraus nicht nur den Aufmacher seiner unerträglichen Panorama-Klatsch-Rubrik, sondern verlautbart dazu auch noch: „Allerdings ist nach dem Tierschutzgesetz die Fütterung von Wirbeltieren mit lebenden Wirbeltieren verboten.“ Was zum Glück völliger Unfug ist, sonst müsste manche Schlange in den Zoos der Republik wohl schlicht verhungern.
Und vielleicht sollte mal einer Warnhinweise an die Eingänge pappen, dass ein Zoo nun mal kein Disneyland ist. Und dass ein Zoodirektor nicht der Vadda Abraham eines Kuscheltierparadieses sein sollte, sondern eben Zoologe.
Frau Isca,
so kommen wir hier nicht weiter. Wenn Sie mir irgendetwas nennen könnte, was Ihre Behauptungen stützen würde, wäre ich ja durchaus zu einer Korrektur bereit. Einzig: Zumindest in Zoos scheint diese ominöse Regelung nicht sehr bekannt zu sein. Ich war am Wochenende zu Gast in einem Reptilienzoo, dem Reptilium Landau, und hatte außerdem Gelegenheit, mit einem Mitarbeiter des Zoos Frankfurt/Main zu sprechen, und weil die Thematik mich durchaus interessiert, sprach ich den Streitfall an. Dort jedenfalls: Ratlosigkeit, niemand wusste etwas von der von Ihnen behaupteten Regelung.
Im Tierschutzgesetz steht jedenfalls davon definitv nichts (womit meine Kernaussage in jedem Fall richtig wäre). Das kann man leicht überprüfen, weil das Ding online einsehbar ist, z. B. hier: http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/
Neben *dem* Tierschutzgesetz gibt es natürlich auch weitere Gesetze, die Tierschutzaspekte verhandeln, aufgeführt auf der Seite vom BMELV: http://www.bmelv.de/cln_044/nn_753004/DE/07-SchutzderTiere/Tierschutz/Tierschutzrecht/__gesetze__node.html__nnn=true
Auch dort nichts, was Ihre Argumentation stützt.
Was also höchstens denkbar ist, wäre eine indirekte Herleitung aus den generellen Vorschriften („vermeidbares Leid“). Diese kollidieren aber nach Meinung der Fachleute mit dem Gebot der artgerechten Haltung.
Auch das aktuellste Referenzwerk in Sachen Zootierhaltung – nämlich: Engelmann, W.E. (Hrsg.) (2007): Zootierhaltung. Tiere in menschlicher Obhut. Reptilien und Amphibien. (Verlag Harri Deutsch) – beschreibt explizit die Verfütterung lebender Wirbeltiere an Schlangen (S. 315-317).
Halten wir also fest:
– In dem Tierschutzgesetz, das auch so heißt, findet sich nichts in Sachen Lebendfütterungsverbot.
– In den Zoos ist die Lebendverfütterung von Wirbeltieren durchaus gängige Praxis.
– In der aktuellen Fachliteratur wird sie als gängige Praxis auch beschrieben.