vonHeiko Werning 06.04.2008

Reptilienfonds

Heiko Werning und Jakob Hein über das tägliche Fressen und Gefressenwerden in den Wüsten, Sümpfen und Dschungeln dieser Welt.

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Herrjeh, jetzt ist also nicht nur das Ableben einiger Kätzchen durch die strenge Hand von Zoodirektor Blaszkiewitz im Tierpark Berlin vor x Jahren ein Aufreger, schon gibt es den nächsten Skandal im Zoo. Knut macht, was Eisbären halt so machen. Zum Beispiel Fische tot. Tja.

Und SPIEGEL-online macht daraus nicht nur den Aufmacher seiner unerträglichen Panorama-Klatsch-Rubrik, sondern verlautbart dazu auch noch: „Allerdings ist nach dem Tierschutzgesetz die Fütterung von Wirbeltieren mit lebenden Wirbeltieren verboten.“ Was zum Glück völliger Unfug ist, sonst müsste manche Schlange in den Zoos der Republik wohl schlicht verhungern.

Und vielleicht sollte mal einer Warnhinweise an die Eingänge pappen, dass ein Zoo nun mal kein Disneyland ist. Und dass ein Zoodirektor nicht der Vadda Abraham eines Kuscheltierparadieses sein sollte, sondern eben Zoologe.

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https://blogs.taz.de/reptilienfonds/2008/04/06/spiegel-online-bindet-seinen-lesern-einen-eisbaeren-auf/

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kommentare

  • Frau Isca,

    so kommen wir hier nicht weiter. Wenn Sie mir irgendetwas nennen könnte, was Ihre Behauptungen stützen würde, wäre ich ja durchaus zu einer Korrektur bereit. Einzig: Zumindest in Zoos scheint diese ominöse Regelung nicht sehr bekannt zu sein. Ich war am Wochenende zu Gast in einem Reptilienzoo, dem Reptilium Landau, und hatte außerdem Gelegenheit, mit einem Mitarbeiter des Zoos Frankfurt/Main zu sprechen, und weil die Thematik mich durchaus interessiert, sprach ich den Streitfall an. Dort jedenfalls: Ratlosigkeit, niemand wusste etwas von der von Ihnen behaupteten Regelung.

    Im Tierschutzgesetz steht jedenfalls davon definitv nichts (womit meine Kernaussage in jedem Fall richtig wäre). Das kann man leicht überprüfen, weil das Ding online einsehbar ist, z. B. hier: http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/

    Neben *dem* Tierschutzgesetz gibt es natürlich auch weitere Gesetze, die Tierschutzaspekte verhandeln, aufgeführt auf der Seite vom BMELV: http://www.bmelv.de/cln_044/nn_753004/DE/07-SchutzderTiere/Tierschutz/Tierschutzrecht/__gesetze__node.html__nnn=true
    Auch dort nichts, was Ihre Argumentation stützt.

    Was also höchstens denkbar ist, wäre eine indirekte Herleitung aus den generellen Vorschriften („vermeidbares Leid“). Diese kollidieren aber nach Meinung der Fachleute mit dem Gebot der artgerechten Haltung.

    Auch das aktuellste Referenzwerk in Sachen Zootierhaltung – nämlich: Engelmann, W.E. (Hrsg.) (2007): Zootierhaltung. Tiere in menschlicher Obhut. Reptilien und Amphibien. (Verlag Harri Deutsch) – beschreibt explizit die Verfütterung lebender Wirbeltiere an Schlangen (S. 315-317).

    Halten wir also fest:
    – In dem Tierschutzgesetz, das auch so heißt, findet sich nichts in Sachen Lebendfütterungsverbot.
    – In den Zoos ist die Lebendverfütterung von Wirbeltieren durchaus gängige Praxis.
    – In der aktuellen Fachliteratur wird sie als gängige Praxis auch beschrieben.

  • Oha,da ist aber jemand sehr von sich eingenommen,das schadet dem Charakter.

    „Ich habe den SPIEGEL oben wörtlich zitiert, und genau diese Aussage ist schlichter Unsinn: Laut Tierschutzgesetz ist das Verfüttern lebender Wirbeltiere eben nicht verboten. Meine Kritik am SPIEGEL ist also in jedem Fall richtig, selbst wenn ich selbst mich irren sollte mit dem Hinweis auf die Schlangen in den Zoos der Republik.“

    Ich weiß,dass es wörtlich zitiert war,allerdings hat der Spiegel schlichtweg Recht.

    Ihr Zitat aus dem Buch ist nicht korrekt. Aus der Forderung nach artgerechter Haltung und Fütterung folgt eben nicht,dass eine Lebendfütterung erfolgen muss, im Gegenteil.
    Gemeinhin wird eine solche als Tierquälerei für das „Futtertier“ verstanden (es hat in der Natur eine Chance zur Flucht,im Zoo nicht), und aus diesem Grund ist das Verfüttern von lebenden Wirbeltieren in Zoos auch verboten.
    So argumentiert zumindest der Gesetzgeber.
    Es gibt zudem Tierschutzgesetze für Tiere in Zoohaltung und allgemeine Tierschutzgesetze (für Haustiere, Nutztiere, Wildtiere,..), der Spiegel beruft sich vermutlich auf erstere.
    Auch bezieht sich das Buch, aus dem zitiert wurde, mit „Grundvoraussetzungen für eine Art- und tiergerechte Ernährung von Reptilien und Amphibien“ – fällt ihnen etwas auf? Kein Wort von Zootieren oder speziell Säugern. In Privathaltung interessiert es niemanden,ob ich meiner Schlange lebende oder tote Mäuse füttere – im Zoo schon.

    Abschließend:
    „Meine Kritik am SPIEGEL ist also in jedem Fall richtig, selbst wenn ich selbst mich irren sollte mit dem Hinweis auf die Schlangen in den Zoos der Republik.“
    Das Schlangen-Beispiel ist keineswegs nur ein bloßer Hinweis, sondern das zentrale Beispiel, das ihre These untermauern soll – wenn sich also schon ihr Beispiel als falsch erweist,nennen sie doch bitte ein Beispiel aus der deutschen Zoowelt, das der Realität entspricht und ihre These stützt.

  • Und man sollte lesen können, ehe man an jemand von meinem Kaliber herumkrittelt: Ich habe den SPIEGEL oben wörtlich zitiert, und genau diese Aussage ist schlichter Unsinn: Laut Tierschutzgesetz ist das Verfüttern lebender Wirbeltiere eben nicht verboten. Meine Kritik am SPIEGEL ist also in jedem Fall richtig, selbst wenn ich selbst mich irren sollte mit dem Hinweis auf die Schlangen in den Zoos der Republik.
    Von einer solchen Richtlinie speziell die Zoos betreffend habe ich allerdings auch noch nie gehört. Was soll das denn sein? Eine freiwillige Selbstverplichtung? Eine Verordnung? Das würde mich doch mal sehr interessieren. In der Fachliteratur jedenfalls (z. B. Wilms (2007), Kölle & Moritz 2006a)) ist Derartiges nicht zu entnehmen, im Gegenteil wird dort explizit festgehalten, „dass eine Lebendfütterung mit Wirbeltieren ebenfalls vom Tierschutzgesetz gedeckt ist, denn in §2 Abs. 1 verpflichtet das TierSchG den Tierhalter dazu, „das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen (zu) ernähren, (zu) pflegen und verhaltensgerecht unter(zu)bringen“. Hier ist aus meiner Sicht nicht nur die artgerechte Ernährung im Sinne einer Ausgewogenheit der Nahrungsinhaltsstoffe von Bedeutung, sondern, und gerade bei der Haltung und Pflege von Wildtieren, auch der Bereich der Anreicherung der Umwelt (Environmental Enrichment). Durch das Angebot lebender Beute wirkt eine Vielzahl unterschiedlicher Reize (optische Reize durch die Bewegung des Beutetiers, olfaktorische Reize durch den Geruch des Beutetiers, taktile Reize durch körperlichen Kontakt beim Fang der Beute) auf ein Tier ein, sodass dadurch die relativ reizarme Umwelt eines Terrarientieres deutlich aufgewertet wird.“ (Wilms 2007)

    Hinzu kommt, dass ich aus meiner doch recht intimen Kenntnis praktisch aller wichtigen Schauterrarienanlagen sehr deutlich behaupten würde, dass, sollte es ein zoospezifisches Lebendwirbeltierverfütterverbot geben, dieses erhebliche Umsetzungsprobleme hat …

    So, und jetzt Sie. Butter bei die lebenden Fische.

    Literatur:
    Kölle, P. & J. Moritz (2006a): Tierschutzrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Haltung, Transport und Verfütterung von Futtertieren in der Terraristik. –
    Amtstierärztlicher Dienst und Lebensmittelkontrolle, 13(2): 103–106.

    Wilms, T. (2007): Der fachgerechte Umgang mit Futtertieren – Grundvoraussetzung für eine art- und tiergerechte Ernährung von Reptilien und Amphibien. – DRACO 7(4): 22-31.

  • Falsch.

    in Zoos (!) ist es definitiv verboten, Wirbeltieren lebende Wirbeltiere zu füttern, auch Schlangen bekommen ihre Nahrung tot.
    Man sollte besser informiert sein, bevor man an einem Magazin vom Kaliber Spiegel herumkrittelt.

  • […] Mit einem gesellschaftsethisch herausragenden Thema befasst sich Spiegel-Online heute: darf Eisbär Knut Karpfen fangen? Noch dazu, wo ihm dies das Tierschutzgesetz verbiete? Die Leser diskutieren eifrig, heftig und zu erheblichen Teilen angenehm ironisierend. Weniger Spaß versteht Heiko Werning, der in seinem taz-Blog “Reptilienfonds” anmerkt: Und SPIEGEL-online macht daraus nicht nur den Aufmacher seiner unerträglichen Panorama-Klatsch-Rubrik, sondern verlautbart dazu auch noch: “Allerdings ist nach dem Tierschutzgesetz die Fütterung von Wirbeltieren mit lebenden Wirbeltieren verboten.” Was zum Glück völliger Unfug ist, sonst müsste manche Schlange in den Zoos der Republik wohl schlicht verhungern. […]

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