Ein konfessionsloser Mitarbeiter des Tierparks Berlin hatte Feststellungsklage über den Erhalt seines eigenen Weihnachtsgeldes eingelegt. Vorausgegangen war dem die Aussage seines Chefs, dass nicht-christliche Mitarbeiter überhaupt auf Weihnachtsgeld verzichten sollten. Dabei blieb jedoch offen, ob der katholische Direktor („Das Leitbild bin ich.“) mit nicht-christlichen Mitarbeitern alle Nicht-Katholiken meinte, da schließlich die lutheranischen Kirchen nach katholischer Auffassung keine echten Kirchen darstellen. Andererseits feiern die Protestanten ebenfalls ein Weihnachtsfest. Die orthodoxen Christen wiederum feiern das Weihnachtsfest erst am Tag der Heiligen Drei Könige, so dass hier argumentiert werden könnte, dass das Weihnachtsgeld – wenn überhaupt – erst im Januar ausgezahlt werden darf. Das aber würde auch spanische Katholiken betreffen, die zwar die Geburt von Jesus feiern, das eigentliche Weihnachtsfest aber erst am sechsten Januar.
Die Klage wurde in den unteren Instanzen wegen Nicht-Zuständigkeit abgewiesen und an jeweils höhere Instanzen weitergereicht, so dass es nun zu einer Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht kam.
Kern des Verfahrens war rasch der Zweck des Weihnachtsgeldes. Wenn es dazu dient, Geschenke für das Weihnachtsfest zu kaufen, gäbe es schwerwiegende Sachargumente, die gegen die Auszahlung des Geldes an nicht das Weihnachtsfest Feiernde sprechen. Der konfessionslose Mitarbeiter argumentierte dagegen, dass auch er und die Mehrzahl der anderen Konfessionslosen das Weihnachtsfest mit Geschenken begehen würden. Gegen dieses Argument brachte der Anwalt der Gegenseite vor, dass Konfessionslose und sonstige Nicht-Christen einander zwar am 24. Dezember oder sonstigen christlichen Feiertagen Geschenke überreichen könnten, dies aber keineswegs das Feiern des Weihnachtsfestes im eigentlichen Sinne darstelle und daher auch nicht durch die Zahlung eines entsprechenden Geldes unterstützt werden könne.
Daraufhin argumentierte die Gegenseite, dass es vor allem christliche Amts- und Würdenträger seien, die sich gegen eine Kommerzialisierung des Weihnachtsfestes stellen würden. Erste Quellen hierzu wurden aus dem ersten Jahrhundert vor Christi Geburt gefunden, die diesbezügliche Quellenlage sei bis in die Neuzeit stabil. Nach Bekundungen aller theologisch gefestigten Wissenschaftler und Meinungsträger sei gerade das Nicht-Kommerzielle Kern und Wesen des christlichen Weihnachtsfestes. Mithin stünde vor allem Nicht-Christen ein Weihnachtsgeld zu. Dagegen argumentierte die Befürworter eines Weihnachtsgeldes für Christen, dass die entsprechenden Kosten für ihre Mandanten höher seien, da diese Ausgaben für christliche Vorkehrungen wie die Anschaffung eines Weihnachtsbaumes, das Schlagen von Mistelzweigen, die Anschaffung von Baumschmuck etc. pp. Hätten.
Hiergegen führte die Gegenseite an, dass es sich bei den genannten Anschaffungen um typisch heidnisches Brauchtum handele, dass höchstens einer Minderzahl registrierter Heiden oder aber auch allen Deutschen zustünde. Hinzu käme, dass die Christen schließlich, so sie wahrhafte Christen wären, durch das Weihnachtsfest an sich schon belohnt genug seien. Schließlich wäre ihnen ein ganzer Feiertag gewidmet, während der Tag des Sekretärin und der Weltstaudammtag am 14. März keine offiziellen Feiertage seien, ganz abgesehen von dem hohen immateriellen Gewinn, den die Christen durch die selige Feier der Geburt eines ihrer drei religiösen Führer (Jesus, Papst und diese eine Taube) hätten. So dass hier ein Grund dafür vorläge, ausschließlich Nicht-Christen mit einem Weihnachtsgeld zu entlohnen, da hier gewissermaßen einen Nachteilsausgleich für eine nicht erhaltene Vergnügung im religiösen Sinne vorläge. Andererseits dürfe dieser Nachteil nur bei Nicht-Gläubigen gewährt werden, nicht einer christlichen Kirche verbundene Jesus-Freunde hätten ebenso wenig Anspruch auf dieses Geld wie insgeheim stolze Juden, da genannter Heiliger schließlich zeitlebens jüdischen Glaubens gewesen sei.
Zu diesem Zeitpunkt war die Geduld des Gerichtes vollkommen erschöpft, da die Zahl der vorgesehenen Verhandlungstage um ein Mehrfaches überschritten und bereits das vierte Vergleichsangebot von den unerbittlichen Parteien in den Wind geschlagen worden.
Das Gericht entschied, dass alle Betriebe fortan jedem Mitarbeiter ein Glaubensgeld zahlen müssten und zwar unabhängig davon, ob er an sich selbst oder irgendeine Gottheit glaube. Es sei auch unabhängig davon zu zahlen, wie sehr der Mitarbeiter an sich selbst glaubt. Glaube er sehr stark an sich und oder die Gottheit, werde mit dem Geld sein Glaube honoriert, sei der Glaube schwächer ausgeprägt, solle das Geld zur Stärkung seines Glaubens mit irgendeinem dem Mitarbeiter angemessen scheinenden Mittel erfolgen, keinesfalls aber auf irgendeine andere Leistung anrechenbar sein.
Eine schöne Satire. Gut, dass damit mal die Behauptung so vieler Kirchenanhänger auf´s Korn genommen wird, die da meinen, Atheisten sollten auf Weihnachtsgeld und „christliche Feiertage“ verzichten.
Ich lege großen Wert darauf, dass es mal in das Bewusstsein von mehr Menschen dringt, dass Weihnachten kein ursprünglich christliches Fest ist. Emporda hat weiter unten etwas Wichtiges dazu geschrieben. Ich ergänze hier mal den Hinweis auf die Saturnalien und auf die Wintersonnenwende.
Weihnachten ist somit ein Fest, das jeder feiern kann, egal, ob er und an was er glaubt. Für mich ist es in erster Linie ein Fest der Familie.
Weihnachtsgeld ist eine betriebliche Sonderzahlung, an der alle Mitarbeiter ihren Anteil haben. Die gläubigen Mitarbeiter haben dafür gewiss auch nicht mehr gearbeitet. – Ich wünschte mir, dass das Weihnachtsgeld wieder für alle eingeführt wird. Auch für die, die immer nur kurze Beschäftigungen bekommen, weil es nur noch so wenige Festeinstellungen gibt. Und auch für die immer größer werdende Masse, die heute nicht mehr nach Tarif bezahlt wird. …
Bei den Feiertagen wünschte ich mir, dass die Feiertage, die wirklich nur was mit den Kirchen zu tun haben (Pfingsten zum Beispiel), als gesetzliche Feiertage abgeschafft werden und dafür Feiertage eingeführt werden, die für uns alle auch wirklich ein Anlass zum Feiern sind (der Tag der Menschenrechte beispielsweise). Oder aber es gibt für alle mehr Urlaub. Dann kann jeder genau dann feiern, wenn er selbst es für wichtig hält.