von ALENA WEIL
Sie dominiert seit dieser Woche die Titelseiten, Leitartikel und Talkrunden in dieser Republik: Annalena Baerbock, Co-Vorsitzende der Grünen und seit Montag Kanzlerinkandidatin ihrer Partei. Entsprechend groß ist auch das Interesse an ihrem taz lab-Gespräch mit Ulrich Schulte, Leiter des Parlamentsbüros der taz. 1.400 Menschen schauen zu.
„Wir sind der Underdog, wir fordern die Union heraus. Wir sind überzeugt, es müssen sich Dinge fundamental ändern“, betont Annalena Baerbock selbstbewusst. Und lässt sich auch nicht aus der Ruhe bringen, als Moderator Schulte immer wieder nachbohrt, ob sie sich das zutraut, ob ihre fehlende Regierungserfahrung denn kein Nachteil sei.
Erfahrung sei nicht alles, entgegnet Baerbock, es komme auch darauf an, dass man Mut hat, voranzugehen und dass man die Menschen und ihre unterschiedlichen Interessen und Sorgen im Blick hat.
„Natürlich habe ich große Respekt vor diesem Amt“, sagt Baerbock, „aber zum Glück geht man in so eine Regierung ja nicht alleine.“ Teamarbeit werde bei den Grünen großgeschrieben, sei es im Wahlkampf oder in der Regierungsarbeit – das wird im Gespräch noch einmal deutlich. „Mein Politikverständnis ist, auch in schwierigen Momenten nicht zu sagen, ich habe die Weisheit mit Löffeln gefressen, sondern andere mit einzubeziehen.“
Derweil wird Moderator Schulte ein Zettel angereicht: Ein Hinweis, dass die Zuschauer*innen sich ein Gespräch über Inhalte wünschen, und nicht über Personalia. Das wäre auch Baerbock recht: „Ich bin da ganz bei den Zuhörerinnen.“ Letztere werden im Chat indes immer ungehaltener in ihrem Ärger über die Gesprächsführung. „INHALTE – und zwar schnell“ heißt es dort etwa.
Kritik von Fridays for Future
Nach rund einer halben Stunde wird ihr Wunsch erfüllt. Zunächst geht es, wenig überraschend, um das Kernthema der Grünen: Klimaschutz müsse die Leitlinie der nächsten Bundesregierung werden, fordert Baerbock, sonst habe dieses Land keine Chance.
Der Kritik der Fridays for Future-Bewegung, das Parteiprogramm der Grünen reiche nicht aus, um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen, widerspricht Baerbock nicht grundsätzlich. Vielmehr zeigt sie sich im Laufe des Gesprächs als Realpolitikerin, die immer auch die Umsetzbarkeit von Maßnahmen und den Ausgleich der Interessen im Blick hat.
So auch in der Frage der sozialen Gerechtigkeit. Die Verringerung der Ungleichheit gehöre für sie „zu einer starken Demokratie als Kernelement dazu“, sagt Baerbock. Trotzdem steht etwa die Erbschaftssteuer nicht im Programm der Grünen. Verfassungsrechtlich sei das kein einfaches Thema, gibt Baerbock zu bedenken, und „was bringt es, wenn ich Dinge verspreche, von denen ich weiß, dass ich sie in der Realität nicht schnell ändern kann?“
Die Grünen-Politikerin gibt sich pragmatisch: „Aus meiner Sicht bringt es überhaupt nichts, dogmatisch zu sein“. Stattdessen müsse man sich genau anschauen: Was sind die Herausforderungen heute? Und das sei nun einmal aktuell vor allem die Klimakrise.
Was ihre erste Amtshandlung als Kanzlerin wäre, will Schulte zum Abschluss noch wissen. „Ein Klimaschutzsofortprogramm auf den Weg zu bringen“, sagt Baerbock. Das nehme die Bundesregierung dann mit zum Klimagipfel 2021 in Glasgow.
Fragen an Annalena Baerbock zu weiteren 10 Wahlprüfsteinen Bundestagswahl 2021
11. International Kontrolle von Verstössen gegen Genfer Flüchtlingskonvention, Haager Landkriegsordnung durch Signatarstaaten, Nichtaktivieren vorhandener Krisennothilferprogramme z. B. der EU-Massenzustromrichtlinie2001 mit ihrem Verteilungsmechanismus auf 28 EU-Staaten durch die EU-Kommission 2015 im Syrienkrieg, angesichts Hunderttausender Geflüchteter in umliegende Staaten Türkei, Jordanien, Libanon, Nordirak und Europa
12. Einführung Einwanderungsrechts in EU, Politisches Asylrecht verteidigen, supranationale Rechte von Wirtschafts- , Klimakatastrophengeflüchteten durch die UNO, UNHCR. Parlamentarische Kontrolle der Ausführungsbestimmungen, Einhaltung Asyl-, Einwanderungsrechts in Bund und Ländern, Kommunen. Schluss mit Abschiebeknästen
13. Kriegsfolgehaftungsrecht. Vor Interventions- , Kriegsbeginn Verpflichtung kriegführender bzw. militärisch intervenierender Länder zur Rücklagenbildung, Infrastruktur-, Wiederaufbau- , Sozial- , Rehabilitations-, Beschäftigungs- und Gesundheitswesen (Auslandseinsätze der Bundeswehr) / Transparente Rechnungslegung wirklicher Kosten von Bundeswehr-Auslandseinsätzen, Auswirkung auf Gesundheits-, Sozialversicherungssysteme, Krankenkassenbudgets
14. Aufhebung Immunität von Soldaten*nnen (UNO- , /Bundeswehr-) Auslandseinsätzen. Ende der Straflosigkeit militärischer Interventionspolitik im Schadensfall, s. strafloser Bombardierungsbefehl an US-Kampfbomber US- Pilot durch Bundeswehr Oberst Georg Klein am 4. September 2009 in Kundus/Afghanistan mitten im Bundestagswahlkampf mit über 120 Toten, darunter Zivilisten, Frauen, Kinder, ungezählte Verletzte, Traumatisierte (obligatorisches Klagerecht nach Weltgesetz vor Internationalem Strafgerichtshof Den Haag für Betroffene, auch gegenüber Ländern, die sich Strafgerichtshof Den Haag grundsätzlich verweigern, wie die USA, Russland, Israel
15. Internationales Grundrecht auf freien Zugang zu sauberem Trinkwassen, Strom (s.unser Pulse of Europe Paper)
16. Herabsetzung Kreditzinsen für Dispos, Baudarlehn, Entschuldung von Privathaushalten, Stopp von Zwangsräumungen ohne Nachweis bezahlbarer Wohnungen? Bundesweites Wohnungslosenregister.
17. Im Fall Großer Koalitionen, die Oppositionsparteien unter 25 % Stimmenanteil im Bund, Landesparlament bringen, haben Koalitionsparteien entsprechend Parlamentssitze der Opposition zu überlassen, Opposition allgemein Antragsrechte insbesondere auf Gesetzesinitiativen zu gewährleisten.
18. Beenden der Möglichkeit der Steuerumkehr, indem kapitalstarke Unternehmen in Insolvenz geratene Unternehmen mit hohen Verlusten aufkaufen, um deren steuerliche Verlustzuschreibungen für sich im Wege einer Steuerzahlungsumkehr steuermindernd in Anspruch zu nehmen.
19. Die Möglichkeit Unternehmen aufzukaufen, um dann den fremdfinanzierten Kaufpreis über Ausschüttung einer Sonderdividende rezufinanzieren und damit das erworbene Unternehmen in die Überschuldung, gar Insolvenz zu treiben, wird abgeschafft.
20. Schaffen von Grundpfeilern einer Ausgleichs-, Entschädigungsökonomie, die bei allem wirtschaftlichen Handeln, staatlich, privaten unternehmerischen Projekten, gleich wo in der Welt, fundierte Kosten- , Nutzen- , Risikoabwägungen für Umwelt, Ressourcen, lokale Märkte vornimmt und entsprechend, gesetzlich verankert, Rückstellungen bildet bei etwaigen Entschädigungsforderungen im Schadensfall unbürokratisch in Vorleistung zu gehen.- bzw. siehe Beispiel Hermeskreditversicherungsanstalt für deutsche Exportwirtschaft, politische Risiken unbürokratisch gegen Leistung eines Versicherungsbeitrages pro Order, Projekt abzudecken –