vonannette hauschild 04.03.2012

Sauerländische Erzählungen.

Annette Hauschild berichtet Interessantes und Wissenswertes über Strafverfahren sowie Weiteres aus dem Feld der inneren und äußeren Sicherheit.

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Den Server besorgt das SITE-Institute

Wie in den Verfahren gegen linke türkische oder kurdische Gruppen sind auch in den Verfahren gegen Islamisten die Geheimdienste mitten im Geschehen. Eine zentrale Rolle kommt dabei auch dem SITE-Institut zu, dessen Mitarbeiter schon mal die Grundlage für die Verbreitung islamistischer Terrorpropaganda schaffen, in dem sie – wie im Herbst vergangenen Jahres in einem GIMF-Verfahren in München bekannt wurde, einen sicheren Server in Malaysia vermitteln. So berichtete der ARD-Mitarbeiter Holger Schmidt am 9. September 2011 über einen  Prozesstag vor dem Oberlandesgericht München. Dort hatte Rechtsanwalt Rainer Ahues (Bremen) im GIMF-Verfahren angeprangert, dass die “zweite Generation” der Globalen Islamischen Medienfront (GIMF) offenbar von der amerikanischen Bundespolizei FBI und einer privaten Beratungsfirma für Terrorismusbekämpfung unterwandert worden ist.  Schmidt: “Damit nicht genug: Der deutsche Auslandsgeheimdienst BND soll es gewußt haben. Und all das, so Ahues, ergibt sich aus den Ermittlungsakten – und düpiert damit auch das Bundeskriminalamt, das offenbar monatelang bei seinen Ermittlungen auch einen Internet-Account beobachtete und auswertete, den die US-Kollegen des FBI betrieben hatten.“ So weit Holger Schmidt (siehe http://www.swr.de/blog/terrorismus/2011/09/09/eklat-im-gimf-verfahren-steuerte-das-fbi-die-zweite-generation/

 

Ein ungeheuerer Vorwurf. Mein Kollege Helmut Lorscheid wollte erfahren, wie die Bundesanwaltschaft mit solchen Informationen umgeht und fragte deren Pressestelle, welche Konsequenz sie aus der Tatsache ziehe, dass das SITE-Institut, in Kenntnis und Absprache mit dem US-amerikanischen FBI und des deutschen BND  den Aussagen im Stuttgarter GIMF-Verfahren zufolge nicht unerhebliche Hilfestellung bei der Verbreitung der auch in Koblenz verhandelten Terror-Propaganda geleistet hat.

Weiterhin fragte er:
“Werden die Verantwortlichen des SITE-Institute  auch verfolgt? Ist dem FBI und BND nicht zumindest Mittäterschaft oder Mitwisserschaft  vorzuwerfen? Wenn nicht – wieso nicht – haben sie nicht durch die Zurverfügungstellung von Servern einen ungleich größeren Beitrag zu der von Ihnen verfolgten Terror-Propaganda geleistet als
Kinder im Tatalter von 14 Jahren, die offenbar von der Bundesanwaltschaft verfolgt – und angeklagt wurden, was bezeichnenderweise zu einer Verurteilung zu Sozialstunden führte?“
Die Bundesanwaltschaft reagierte einsilbig und teilte lediglich mit:
“Etwaige Kontakte des von Ihnen genannten Instituts zu den mittlerweile Verurteilten des sogennnten GIMF-Verfahrens waren für die Urteilsfindung des Oberlandesgerichts München auch nach Ansicht der Bundesanwaltschaft ohne jede Bedeutung.“

Es seien, so Marcus Köhler, der Pressesprecher der Bundesanwaltschaft „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine in die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft fallenende Straftat ersichtlich.“

So können die Nachrichtendienste ihr Geheimhaltungs-Spiel mit Justiz und Öffentlichkeit weitertreiben.

 

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https://blogs.taz.de/terrorismusblog/2012/03/04/narrenfreiheit-fur-geheimdienste/

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