vonannette hauschild 16.04.2016

Sauerländische Erzählungen.

Annette Hauschild berichtet Interessantes und Wissenswertes über Strafverfahren sowie Weiteres aus dem Feld der inneren und äußeren Sicherheit.

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Heute begann vor dem Oberlandesgericht Düsseldorfer der lang erwartete Prozess gegen Frank S., der am   17. Oktober 2015, einen Tag vor der Kommunalwahl in NRW, die Kandidatin für das Oberbürgermeisteramt in Köln, Henriette Reker, und weitere Personen zum Teil mit einem Messerangriff lebensgefährlich verletzt hat.

Die Anklage lautet auf versuchten Mord  und gefährliche Körperverletzung   (§ 211, § 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5, § 22, § 23, § 52 StGB).  Oberstaatsanwalt beim BGH Lars Otte wirft dem Angeklagten Tötungsabsicht vor. Dem widersprcht die Verteidigung in Gestalt von Christof Miseré und Jasper Marten energisch.

Es wird in mehrfacher Hinsicht ein spannendes Verfahren werden. Frank S soll zur rechten Szene in Bonn gehört haben. Also endlich mal kein Islamistenverfahren, sondern ein waschechter Rechter, der in Düsseldorf im Hochsicherheitsgericht sitzt. Er macht Angaben zur Person und seine Verteidiger haben auch Angaben zur Tat und der Motivation angekündigt.

Die Pressebänke waren erwartungsgemäß voll, alle großen Medien der Republik waren vertreten.

 

Warum das Ganze allerdings vor dem OLG stattfindet und nicht vor dem Landgericht Köln, ist mir schleierhaft.  Die Staatsschutzabteilung der Staatsanwaltschaft Köln hatte mit Ermittlungen begonnen,  am 19. Oktober 2015 zog der Generalbundesanwalt die Ermittlungen an sich. Der GBA begründete das mit dem „spezifischen staatsgefährdenden Charakter der Tat und der besonderen Bedeutung des Falles“ (Pressemitteilung GBA 6/2016 vom 02.02. 2016)

 

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