vonannette hauschild 05.11.2016

Sauerländische Erzählungen.

Annette Hauschild berichtet Interessantes und Wissenswertes über Strafverfahren sowie Weiteres aus dem Feld der inneren und äußeren Sicherheit.

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Im Oktober 2015 klickten die Handschellen, am Donnerstag wurde das Urteil verkündet: vier Jahre Haft für Fadil aus dem Ruhrpott, zwei Jahre und neun Monate für Mustafa aus dem Rhein-Sieg-Kreis und Mohamed aus Bonn. Mohamed und Mustfa sind vorläufig unter strengen Melde-Auflagen auf freiem Fuß, müssen bei den Eltern wohnen, sich regelmßig bei der Polizei melden und dürfen NRW nicht verlassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

Seit Juni 2016 standen die drei vor dem 6. Staatsschutzsenat des OLG Düsseldorf. Sie waren schon Ende 2013 aus dem Kampfgebiet in Syrien wieder nach Deutschland zurückgekehrt und wurden erst  zwei Jahre danach verhaftet. Sie seien waren zwar seit ihrer Rückkehr im Blickfeld von Polizei und Verfassungsschutz gewesen, erläuterte der Senat, aber die Festnahme wurde erst ausgelöst durch Aussagen des Kronzeugen Harun P.

Das Verfahren gegen einen vierten Angeklagten, Ilgar war im Vorfeld abgetrennt worden. In diesem Prozess hatte es eine Absprache im Strafprozess gegeben. Er dauerte daher nur ein paar Tage und endete mit einer milden Strafe.

 

Die Drei haben eine Kampfausbildung bei der islamistischen Miliz Junud al Sham (Soldaten Syriens) absolviert, Fadil ging anschließend zum Islamischen Staat in Irak und Großsyrien (ISIG).

Vor Gericht machten sie umfassende Aussagen, Es gab jedoch keinen “Deal”.  Sie gaben an, nach Syrien gegangen zu sein, um das Assad-Regime zu stürzen  um den Menschen zu helfen, notfalls mit Waffengewalt. Das nahm der Senat ihnen nicht völlig ab. Nach Ansicht der Richter war  das Helfen wollen wohl auch  ein Motiv, aber der wichtigste Grund für die Reise nach Syrien sei die radikalislamische Einstellung der Angeklagten gewesen.

 

Junud al Shams keine terroristische Vereinigung?

Die Anklage verlangte Haftstrafe von dreieinhalb bis viereinhalb Jahren, die Verteidiger plädierten auf Bewährungsstrafen und betonten, dass die tschetschenische Miliz Junud al Shams (JaS)  eigentlich gar keine terroristische Vereinigung sei, sondern eine Miliz von geringer Kampfkraft und ebenso geringer Bedeutung. Sie habe keine Selbstmordattentate oder andere Anschläge verübt, keine Zivilisten terrorisiert und keine Gefangenen umgebracht, wie es der IS getan habe und immer noch tue.

Die Verteidiger sind von andern Islamistenverfahren bekannt:  Günal, Kaminski, Alkan,  Büchner, Heising und Rüther, Einige von ihnen verteidigen in einem parallel laufenden Strafverfahren obenfalls Leute, die die Unterstützung der Junud al Shams angeklagt sind. Ich hatte den Eindruck, dass ihnen sehr daran gelegen sei, den Stempel “terroristische Vereinigung” von dieser Miliz wegzubekommen. Dann wären die Anklagen wegen Terrorunterstützung für diese Miliz hinfällig.

Das Verdikt “terroristische Vereinigung” für die Junud al Shams beruht im Wesentlichen auf der Einschätzung des Experten Dr. Guido Steinberg von der Stiftung Wissenschaft und Politik. Steinberg argumentiert, dass die Junud al Shams bei einer großen Offensive in Allianz mit anderen dschihadistischen Gruppen teilgenommen habe. Dabei wurde ein Selbstmordattentäter benutzt, um eine Bresche in die Mauer eines Gebäudes zu sprengen. Der sei zwar nicht von der Junud al Shams gewesen, aber diese habe sich weiter an den Gefechten beteiligt. Zum zweiten habe die Miliz bei der Offensive eine große Anzahl von Geiseln genommen und an eine befreundete Gruppe abgegeben. Ein Teil dieser Geiseln sei gegen Gefangene ausgetauscht worden. Von dem Rest  fehle bis jetzt jede Spur. Zum dritten, so Steinberg, sei der Anführer der Junud al Shams, Muslim Abu Walid,  “ein Mann des Kaukasus-Emirats”, und dessen Verfechter hätten vor Jahren einen schweren Bombenanschlag verübt.

Die deutschen Oberlandesgerichte haben diese Argumentation übernommen und in ihren Urteilen entsprechende “Feststellungen” getroffen

 

Wie normale junge Leute

Jung sind sie, alle drei zwischen 24 und 25 Jahren alt. Blass durch ein Jahr Untersuchungshaft, kurzer Bart, die Haare seitlich kurz und auf dem Schopf länger, wie es zur Zeit bei jungen Männern Mode ist. Das Gesicht erscheint dadurch schmaler und höher. In Jeans und Pulli sassen sie im Hochsicherheitsgebäude des Oberlandesgerichts Düsseldorf, im Glaskasten rechts vom Richtertisch. Jeweils rechts und links von ihnen ein Justizwachtmeister.

Keine Käppis, keine arabische Herrentracht, kein Rauschebart. Stehend erwarteten sie mit ihren Verteidigern das Erscheinen des Senats. Damit wurde das bei Islamisten sonst übliche „ich steh nur für Allah auf“, wie es Marco G., der mutmaßliche Bombenleger vom Hauptbahnhof oder der Messerstecher Murat K. so gern taten, elegant umschifft. Die Zuschauer saßen derweil und erhoben sich, wenn der Senat eintrat. Höflich wie gut erzogene junge Leute und auskunftsbereit zeigten sich die Angeklagten. Alle drei machten vor dem Senat umfangreiche Aussagen. Allerdings entsprachen die nicht immer der reinen Wahrheit. Sie versuchten weiterhin, bestimmte Personen und Kontakte zu schützen.

Die Stimmung im Saal war sachlich und ruhig, auch der in Staatsschutzverfahren sonst so häufige Kampf um die „Lufthoheit im Gerichtssaal“ zwischen Verteidigern und Senat blieb aus.

Angehörige waren jeden Tag im Gericht,  Sorge und Kummer war ihnen anzusehen.

 

Die Anklage:

Auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§129b Abs 1 und 129a Abs 1) und Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat (89a)  lautete die Anklage.

Die Drei waren im Sommer und Herbst des Jahres 2013 in Syrien bei der von deutschen Gerichten als Terrororganisation eingestuften Miliz „Junud al Shams“, durchliefen dort eine Kampfausbildung und wurden mit einem Schnellfeuergewehr ausgestattet. Zu einem Kampfeinsatz kam es  aber nicht. Gleichwohl hätten sie sich für Kampfeinsätze bereitgehalten, trug Oberstaatsanwalt Bodo Vogler vor.  Daher hätten sie aus Enttäuschung Mitte November die Organisation verlassen. Mustafa  kehrte nach Deutschland zurück, Fadil  lief zur ISIG über, wurde dort verwundet und kehrte ebenfalls Ende 2013 nach Deutschland zurück. Mohamed kehrte  im Januar 2014 nach Bonn zurück, weil er nicht an dem großangelegten Angriff auf das Zentralgefängnis in Aleppo, der von einer großen Koalition von Rebellengruppen geführt wurde, mitmachen durfte, so Vogler.

 

Ein nicht unproblematischer Hauptbelastungszeuge:

Ausgelöst wurden die Ermittlungen des Generalbundesanwalts von einem Hauptbelastungszeugen der Bundesanwaltschaft, dem ehemaligen Junud al Shams-Kämpfer Harun P..  der bei der Generalbundesanwaltschaft auspackt und in allen deutschen Staatsschutzverfahren mit Syrienbezug als Zeuge auftritt. Harun P hatte andere angestiftet, eine junge Frau zu ermorden, weil sie vpn ihrem Vater zurückgeholt worden war und er befürchtete,sie könnte ihn und andere erkennen und belasten. So einen Zeugen könnte man einen Glücksfall für die Strafverfolgungsbehörden nennen. Er hofft sicher auf ein geringeres Strafmass und nannte viele Namen und Fakten, sowohl von Mitgliedern der Junud al Shams wie auchvon späteren IS-Mitgliedern.  In einen anderen Verfahren gab er an, dass er “diese Organisation ein bißchen zerquetschen” wolle. Gleichwohl sahen weder die Bundesanwaltschaft noch der Senat bei ihm einen besonderen “Belastungseifer”.

 

Chillen, Warten auf den Kampf und Putzen: das Leben im „Deutschen Haus“.

Die drei Dschihad-Freiwilligen lernten sich in Syrien bei der tschetschenischen Miliz Junud al Shams im sogenannten „Deutschen Haus“ kennen, einer Einrichtung, in der die deutschsprachigen Rekruten untergebracht waren. Das Leben im „Deutschen Haus“ war jedoch anders als erwartet. Zwar erhielten sie dort Unterricht an Schnellfeuergewehren und militärische Grundausbildung, aber die meiste Zeit verbrachten sie mit Sport, Kochen, Putzen oder Wache halten und Warten auf einen Einsatz.

 

Run auf die ISIG: Abstimmung mit den Füßen

Sie waren zu einem Zeitpunkt dort, als unter den islamistischen Kampfverbänden ein Bruderzwist ausgebrochen war. Die ISIG, die sich später zum „Islamischen Staat“ mauserte, war auf dem aufsteigenden Ast. Erfolgreiche Kämpfe, reichlich finanzielle Unterstützung aus dem Ausland, Eroberungen und Erdöleinnahmen,  die Erzwingung von Steuern, die Konsolidierung eroberter Gebiete durch eine staatsähnliche Verwaltung sowie rücksichtsloses Vorgehen gegen „Ungläubige“ und Gegner machten sie in kurzer Zeit zur reichsten und schlagkräftigsten Kampftruppe unter den Rebellen. Sie konnte ihren Rekruten Sold bezahlen, das Essen war besser und es gab tatsächlich “action”: Kampfeinsätze. Ein Anreiz für viele Angehörige schwächerer Gruppen, das Lager zu wechseln. Es setzte ein Run auf die ISIG ein. Auch in der Junud al Shams wuchs die Unruhe. Denn die Deutschen waren dort im Vergleich zu den Tschetschenen schlechter gestellt und ausgestattet, und die Truppe insgesamt war im Vergleich zur ISIG eher kläglich ausgerüstet und chronisch unterfinanziert. Es gab keinen Sold, vielmehr mussten die Freiwilligen Geld mitbringen und noch bei Gesinnungsgenossen zuhause um Spenden bitten, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Ein weiterer Bonner Dschihadist, der schon vorher zur ISIG gewechselt hatte, suchte öfter das „Deutsche Haus“ auf, um die dort Anwesenden für den ISIG abzuwerben, und lockte mit Sold, Verpflegung, Gefahr und Nervenkitzel, bis er Hausverbot bekam.

Bruderzwist

Streit gab es zwischen dem Anführer (Emir) der Junud al Shams, dem tschetschenischen Kommandeur Muslim Abu Walid, und dem Provinzgouverneur des ISIG, der einen gefangenen Offizier der Freien Syrischen Armee FSA getötet hatte, und dies damit begründete, dass die FSA keine islamischen Ziele verfolge. Abu Walid und seine Leute, darunter auch Fadil, suchten daraufhin einen Islamgelehrten in einer ISIG Basis auf, der die Frage gemäß islamischem Recht auseinanderlegen sollte.

Schließlich stellte der Junud-Kommandeur seinen Leuten frei, sich dem ISIG anzuschließen. Die meisten Deutschen gingen, auch Fadil. Mustafa und Mohamed blieben bei dem Leiter des Deutschen Hauses, einem Deutsch-Türken mit Kampfnahmen Mohamed Turki.  Das Deutsche Haus wurde ziemlich leer.

Im Gericht gab Fadil an, den bedrängten Menschen im Kampf gegen das Assad-Regime helfen zu wollen.  Zum ISIG sei er gegangen weil fast alle seine Freunde aus dem Deutschen Haus dorthin gegangen seien. Und die allerletzte Reise habe er unternommen, um seinen Bruder zu suchen, der in Syrien war.

 

 

Einmal Dschihad und zurück

Fadil hatte sich seit langem mit Ausreiseplänen getragen. Seine erste Frau, die ihm zuliebe zum Islam konvertiert war,  weigerte sich, mit dem gemeinsamen  Kind und ihm nach Syrien zu gehen.  Sie trennte sich von ihm, also war er ohne sie gefahren.

Fadil war nach seiner Rückkehr im Jahr 2014 mit der Lies!-Kampagne beschäftigt und reiste mit einem Freund zu einem moslemischen Hilfsprojekt nach Tanzania, von da aus wieder nach Syrien zum IS und noch einmal zurück nach Deutschland

Das Jugendamt greift ein

Nach seiner Rückkehr nach Deutschland versuchte er erneut, diesmal mit einer zweiten nach islamischen Ritus geheirateten Frau, einer geschiedenen salafistischen Konvertititn, die eine kleine Tochter in die Beziehung mitbrachte, nach Syrien auszureisen. Sie suchte einen Mann, der mit ihr ausreisen wollte.  Kennengelernt haben sie sich über das Internet, nach zwei Monaten fand die Hochzeit nach islamischem Ritus statt. Das Paar reiste mit Fadils jüngerem Bruder über Tschetschenien, Georgien nach Bulgarien, um von dort weiter in  die Türkei fliegen. Sie kamen aber in Bulgarien nicht weiter, weil die Ausweispapiere der Frau auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland begrenzt worden waren. Sie versuchten, Kontakt zu Schleusern aufzunehmen, es kamen extra noch zwei Leute aus Deutschland zur Hilfe, aber die bulgarische Polizei beäugte die Gruppe aufmerksam und verhörte sie stundenlang, um ihre Kontakte in Bulgarien herauszubekommen. Daher brachen sie den Versuch ab und kehrten nach Deutschland zurück. Der jüngere Bruder kam allerdings tatsächlich bis nach Syrien durch, Dort ist er zu einem späteren Zeitpunkt unter bisher noch nicht bekannten Umständen ums Leben gekommen. Die Familie erhielt eine Todesnachricht, und setzte auf ihre Facebook-Seite ein Foto, woraufhin viele Beileidsbekundungen in arabischer Sprache eintrafen.

Das Jugendamt entzog der  Frau nach ihrer Rückkehr das Sorgerecht für die kleine Tochter. Der leibliche Vater des Kindes hatte das durchgesetzt, um zu verhindern, dass sie das Kind in den Dschihad mitnehmen könnte. Um das Sorgerecht wiederzubekommen, sollte sie sich komplett von der salafistischen Szene distanzieren. Sie brach daraufhin jeden Kontakt zur salafistischen Szene ab und trennte sich von Fadil, der mit ihr noch einmal, diesmal mit falschen Papieren, auswandern wollte.

 

Den vierten Versuch, nach Syrien zu kommen, unternahm Fadil im Sommer 2015 mit einem Kreuzfahrtschiff. Er wollte nach seinem Bruder suchen, der in Syrien war. Aber auch das glaubte der Senat ihm nicht. Er verlies das Schiff in der Türkei, um sich  nach Hatai zu begeben, dem Schleuserknotenpunkt für den Dschihad. Die türkische Polizei kontrollierte ihn dort, nahm ihn fest und schob ihn nach Deutschland ab.

 

Mohammed, der Bonner, erklärte, er wollte eigentlich nur mal gucken, wie es in Syrien sei. Die Eltern hatten Mohammed extra in eine andere Stadt zur Schule geschickt, um ihn aus dem kriminellen Umfeld der Nachbarschaft fernzuhalten.  Radikalisiert hatte Mohamed sich in der Puberät, durch Greuelvideos über den syrischen Bürgerkrieg, aber auch durch Reden von Abu Ubeyda und anderen salafistischen Predigern.

Bei seinem Ausbildungsbetrieb nahm er sich Urlaub, seinen Eltern log er vor, er wolle nach Marokko fliegen. Dann zog er zusammen mit einem Bekannten, der die Reise organisierte, los. Bei der Einreise in die Türkei nahmen Schleuser ihn in Empfang und brachten ihn über die grüne Grenze zur Junud al Shams ins „Deutsche Haus“. Dort durchlief er die übliche Kampfausbildung und Waffentraining. Als der Bruderzwist ausgebrochen war, war er pleite. Er nahm sich Urlaub, um in der Türkei zu schauen, ob sein Ausbildungsbetrieb ihm das noch ausstehende Lehrlingsgeld überwiesen habe. Dies war aber nicht der Fall. Also ließ er sich ohne Geld  wieder zurück ins Deutsche Haus schleusen und als klar wurde, das er nicht bei der Latakia-Offensive mitmachen dürfe, kehrte er endgültig nach Deutschland zurück. So sieht es  jedenfalls der Senat. Auf der Heimreise nahm er den Weg über Brüssel, um nicht erwischt zu werden. Die Familie holte ihn dort ab. In Bonn  suchte er sich eine neue Ausbildung. Kurz vor der Abschlussprüfung, im Oktober 2015, klickten die Handschellen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte er länger als ein Jahr unauffällig und ruhig in Bonn gelebt, Ein Kontakt zur Islamistenszene ist nicht feststellbar.  Ob er sich beobachtet wußte? Jedenfalls wollte er den PIN-Code seines Handys nicht verraten. “Dschihad ist nichts für mich” sagt er heute.

Mustafa, das einzige Kind seiner Mutter, hatte sich im Internet radikalisiert. Als er in die Pubertät kam, hatte er viele Fragen, auf die er Antworten suchte. Er wandte sich an eine arabische Moschee, aber es ärgerte ihn, dass er nicht arabisch sprach. Darum suchte er nach deutschen Texten und Predigten im Internet. Er fand sie, in den Ansprachen des Predigers Abu Ubeyda, der in der Bonner Islamistenszene eine wichtige Figur ist, in den Predigten Abou-Nagies  und in den Reden Pierre Vogels. Besonders Pierre Vogel faszinierte ihn.

Beim Bundesfreiwilligendienst lernte er einen gleichaltrigen Konvertiten kennen, Fernando M. Beide wollten sie nach Syrien, Assad stürzen und den Menschen helfen. Ihren Eltern erzählten sie, dass sie nach Spanien zum Wandern wollten, sie kauften sich Wanderschuhe. Mustafa fälschte sogar ein spanisches Flugticket, um die Mutter damit in Ruhe zu wiegeln. Gemeinsam machten sie sich auf den Weg über die Türkei in den Dschihad.

 

Fernando kam in Syrien unter bisher noch nicht geklärten Umständen ums Leben. Seine Mutter hatte sich an Mustafa gewandt, um zu erfahren, wo ihr Sohn sei. Im Prozess berichtete sie, wie ihr Sohn immer radikaler geworden sei. Irgendwann habe er ihr gesagt, dass er nie mehr nach Deutschland zurückkommen werde.

 

Besonders schwere staatsgefährdende Straftat

Es sei leider so, dass auch Unrechtsregime durch das deutsche Recht geschützt würden, erklärte Oberstaatsanwalt Bodo Vogler in seinem  Plädoyer. Die „schwere staatsgefährdende Straftat“ nach § 89a Strafgesetzbuch beziehe sich nicht ausschließlich auf ein in oder gegen Deutschland gerichtetes Verbrechen, sondern ebenso auf Straftaten gegen Angehörige der syrischen Armee.

Das heißt z.B. auf Kämpfe gegen die syrischen Regierungstruppen, wenn man daran als Mitglied einer als terroristisch eingestuften Vereinigung teilnehme oder sich auf einen solchen Kampf vorbereite.

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