vonannette hauschild 13.12.2016

Sauerländische Erzählungen.

Annette Hauschild berichtet Interessantes und Wissenswertes über Strafverfahren sowie Weiteres aus dem Feld der inneren und äußeren Sicherheit.

Mehr über diesen Blog

von Helmut Lorscheid

Dr. Markus van den Hövel, Vorsitzender Richter am Landgericht Bochum, ist eigentlich die Ruhe selbst. Aber Werner Mauss schafft es, mit der ständigen Wiederholung der gleichen Behauptung den Richter etwas zu verärgern. Es geht um die Behauptung bei den rund 23 Mio. US-Dollar, die Werner Mauss zunächst in Panama und später in Luxemburg versteckt hatte, handele sich um ein Treuhandkonto und alles was damit zusammen hängt müsse Mauss mit den Treuegebern absprechen. Jede Transaktion, wie etwa die wechselnde Anlageform dieses Geldes in Bonds, Edelmetallen oder verschiedenen Währungen, habe er – Mauss – mit den Treugebern jeweils absprechen müssen. Während er in Schriftsätzen seiner hochkarätigen Anwälte allerlei Namen mehr oder weniger prominenter Zeitzeugen ins Spiel brachte, darf er seinen direkten Ansprechpartner in Sachen „Treuhandkonto“ angeblich nicht nennen.

Das Problem: Alle Unterlagen und Verträge zu den Stiftungen des Werner Mauss und insbesondere die darin getroffenen detaillierten Regelungen über die Erbfolge innerhalb der Familie Mauss und detaillierte Angaben, wer wie viel Geld aus dem Vermögen erhalten soll – stehen im krassen Widerspruch zu den Schriftsätzen und Erklärungen des Angeklagten und seiner Anwälte, zum angeblichen Treuhandkonto. Warum sollte bei einem Treuhandkonto – also von Geldern, die Mauss für seine vielfältigen Aktionen zur Verfügung gestellt wurden – eine detaillierte Erbfolgeregelung vereinbar werden? Treuhand-Geld gehört einem Dritten – dem Treugeber. Warum also sollte für Geld, was der Familie Mauss nicht gehört, vertraglich eine detaillierte Erbfolgeregelung getroffen werden?

Angaben darüber, wer denn nun vor mehr als 30 Jahren die 23 Mio. Dollar zur Verfügung gestellt und wer als Treugeber fungiert habe, verweigert der ehemalige Geheimagent, stets verbunden mit der Aussage, er sei im Gespräch mit den Treugebern und hoffe, bald dazu mehr sagen zu können. In der jüngsten Sitzung des Gerichts am 12. Dezember geklärte Mauss, er hoffe „noch vor Weihnachten“ nähere Angaben machen zu können. Richter van den Hövel versteht nicht, aus welchen vermeintlichen Geheimhaltungsgründen Mauss nicht die Ansprechpartner beispielsweise aus den Jahren 1985/86 nennen könne. Von den Hövel : „Da können Sie nicht ernsthaft mit Geheimhaltung kommen.“

Ein Beispiel aus der Verhandlung:

Richter: “Wer hat ihnen gesagt, Sie sollen das Geld in der von ihnen gewählten Weise anlegen?” Mauss: „Bis zum nächsten Termin werde ich versuchen darauf Antworten zu haben.“

Richter „Wir werden von einem Termin zum anderen vertröstet – es kommt nie eine Antwort.“

Damit, so der Kammervorsitzende, sollte jetzt Schluss sein. Wie Mauss sich vor Gericht verhalte, so Richter van den Hövel, „das ist ihrer Person unwürdig.“ Er habe großen Respekt vor seinem Lebenswerk, vor dem, was Mauss geleistet habe. Aber das was er in diesem Prozess veranstalte sei „wie warten auf Godot.“

Die Verhandlung wurde nach kaum zwei Stunden auf den nächsten Sitzungstag den 19. Dezember 2016 , 10.00 h vertagt.

Anzeige

Wenn dir der Artikel gefallen hat, dann teile ihn über Facebook oder Twitter. Falls du was zu sagen hast, freuen wir uns über Kommentare

https://blogs.taz.de/terrorismusblog/2016/12/13/der-richter-hat-die-faxen-dicke/

aktuell auf taz.de

kommentare

  • Wie wäre es denn mal mit Beugehaft, um dieses Affentheater zu beschleunigen? Wenn Herr Möchtegernagent und vielfacher Schmutzgeschäftling Mauss die Weihnachtstage über gesiebte Luft atmen müsste, fielen ihm vielleicht die einen oder anderen Namen wie Holger Pfahls, Rudolf Seiters oder vielleicht auch Wolfgang Schäuble wieder ein…

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert