vonannette hauschild 11.07.2017

Sauerländische Erzählungen.

Annette Hauschild berichtet Interessantes und Wissenswertes über Strafverfahren sowie Weiteres aus dem Feld der inneren und äußeren Sicherheit.

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Der wegen Steuerhinterziehung angeklagte Ex-Geheimagent Werner Mauss kündigte einen wichtigen Zeugen an. Der fürchtet nun die deutsche Justiz und Öffentlichkeit.

Geht es nach dem Gericht, wird der Prozess gegen Werner Mauss wegen Steuerhinterziehung in Höhe von rund 10 Miollionen Euro in der zweiten Septemberhälfte beendet. Der Vorsitzende Richter Markus van den Hövel, möchte nach über einem Jahr Verfahrensdauer nun ziemlich zügig zum Schluß kommen.

War es zu Beginn vielleicht noch spannend, den Geheimagenten beim Erzählen seiner vielen Abenteuer zu lauschen – so ließ das Interesse inzwischen deutlich nach. Zur Aufklärung oder gar zur Entkräftung der Anklagepunkte haben die Erzählungen von Werner Mauss ebenso wenig beigetragen wie die manchmal recht skurrilen Anträge der Verteidiger. Deutlich wird das in einem der Dialoge zwischen Werner Mauss und dem Vorsitzenden Richter. Mauss „Da geht es um Leben und Tod.“ Richter: „Nein es geht um Steuerhinterziehung.“

Während Mauss viel lieber aus seinem Agentenleben erzählte, war das Gericht eher an Namen, Daten, Fakten und Zahlen interessiert. Vor allem an der Frage, wie denn die Verteidigung die gebetsmühlenartig wiederholte Geschichte vom ganz geheimen Geheimfond mehrere ausländischer Geheimdienste beweisen wollte. Denn Mauss zufolge gehören die rund 21 Miollionen Euro gar nicht ihm, sondern diesen geheimen Geheimdiensten und werden von einem äußerst geheimen internationalen Gremium auch überwacht.

Dem widerspricht allerdings die Tatsache, dass die Regularien einer von Mauss eingerichteten Stiftung detaillierte Erbfolgeregelungen bis hin zur Zahlung monatlicher Zuwendungen für die Mauss-Kinder enthält. Mauss zufolge geschah dies nur um den Geheimfonds als privates Geld zu tarnen.

Am 10. Juli 2017 sollte endlich jener Zeuge aussagen, den Mauss und seine Anwälte seit Monaten immer wieder angekündigt hatten. Ein hochkarätiger Mitarbeiter des israelischen Geheimdienstes Mossad, im Gericht nur „Adam“ genannt. Einer, der dies alles bestätigten könne und überhaupt alle Fragen des Gerichts beantworten könne. Doch der israelische Superagent erschien plötzlich als eher etwas hasenfüssig. Angeblich hatte er Angst, von den deutschen Behörden nach der Aussage festgenommen zu werden. Dabei werden Zeugen in deutschen Gerichten nur dann mit Strafe bedroht, wenn sie nachweislich vor Gericht lügen. Hatte er das vor?

Gibt es den Zeugen überhaupt?

Super-Adam wollte überhaupt nur aussagen, wenn seine Aussage nicht an die Öffentlichkeit käme. Das allerdings sieht die Strafprozessordnung in Deutschland nicht vor. In deutschen Gerichten gilt das Prinzip der Öffentlichkeit des Verfahrens.

Die Staatsanwaltschaft wollte genauer wissen, ob es den Zeugen in der von Mauss und seinen Anwälten beschriebenen Form überhaupt gibt und bat das Bundeskriminalamt um Klärung dieser Personalie. Ein Beamter des BKA, dem die Anwälte vorwerfen, seit geraumer Zeit eine Art Privatkrieg gegen ihren Mandanten zu führen – ausgerechnet dieser Beamte habe einen Brief mit verschiedenen Fragen an den Mossad gerichtet. Dieser Brief habe den Zeugen so erschrocken, dass er nun gar nicht nach Bochum kommen mag. Er sei aber bereit in Israel auszusagen – oder mit dem Gericht dort ein Gespräch zu führen.

Doch das Gericht möchte „Adam“ ganz normal als Zeugen vernehmen. Doch daraus scheint nichts zu werden. Und weil dafür das BKA verantwortlich sei, möchte die Verteidigung nun den Überbringer des Briefes an den Mossad als Zeugen hören um zu erfahren, ob dieser Bote den kampferprobten Mossad-Mann dermaßen erschreckt habe, dass dieser lieber zu Hause bleibt.

Außerdem möchten die Verteidiger das Verfahren unterbrechen, weil ja beim BKA jetzt tausende Dateien aus dem reichen Fundus der „Panama Papers“ ausgewertet würden. Daraus verspricht sich die Verteidigung eine Entlastung ihres Mandanten. Wie das Gericht damit umgehen wird, erfahren wir vielleicht im nächsten Prozesstermin am 17.Juli.

Weitere Termine sind für den 4. August, 4. September und 18. September vorgesehen, wobei das Gericht an diesem Tag den Prozess gerne abschließen möchte.

Bild: dpa

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