vonannette hauschild 19.01.2018

Sauerländische Erzählungen.

Annette Hauschild berichtet Interessantes und Wissenswertes über Strafverfahren sowie Weiteres aus dem Feld der inneren und äußeren Sicherheit.

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Mit Datum vom 17. Januar gab das US-Justizministerium bekannt, dass die USA ein Auslieferungsgesuch an Frankreich gestellt haben, um den  Al-Qaida-.Mann Christian G. in den Vereinigten Staaten wegen Verschwörung zum Terrorismus und Unterstützung der Al-Qaeda anklagen zu können. Siehe hier:

https://www.justice.gov/opa/pr/alleged-al-qaeda-associate-charged-conspiring-kill-americans-and-other-terrorism-offenses

 

Gut vernetzt in Jihad Netzwerken

Der heute 51 Jahre alte Christian G. aus Mülheim an der Ruhr, von moslemischen Freunden Abu Ibrahim genannt,  ist ein deutscher Islam-Konvertit, der in den 1990er Jahren mehrfach nach Afghanistan, Tschetschenien und Pakistan gereist war. Dort soll er in  engen Kontakt zu Al Qaida-Chef Osama Bin Laden und anderen hochrangigen Jihad Lords  gekommen sein. Man vermutete, dass er zwischen Bin Laden und Khaled Scheikh Mohamed als Kurier gedient haben soll.  Er wurde auf Fotos mit Bin Laden und anderen Al Qaidaführern abgebildet. Der Verfassungsschutz beobachtete ihn, weil das Amt wohl zu recht vermutete, dass G im Ausland Kontakte zu hochrangigen Terroranführern bekommen hatte und zu Ausbildungszwecken dort gewesen sei. Die Telefonnummer von Mounir al Motassadegh, des Helfers der Hamburger Al Qaida-Zelle, fand sich neben anderen Rufnummern von Islamisten, in seinem Telefonbuch.

Aufenthalt in einem Ausbildungslager war damals in Deutschland noch nicht verboten. G. behauptete auf diese Vorwürfe, der Kontakt zu Bin Laden sei über dessen Diabeteserkrankung zustande gekommen, weil seine Tochter die gleiche Krankheit habe und beide Insulin brauchten, das er besorgt habe.

G.  sitzt seit 2003 in Frankreich in Haft, von 2003 bis 2009 in Untersuchungshaft und seit 2009 bis jetzt in Strafhaft. Er wurde im Jahr 2009 in Paris wegen Beteiligung an dem Selbstmordattentat des Tunesiers Nizar Nawar auf die Al Ghriba Synagoge auf der tunesischen Insel Djerba im April 2002  zu insgesamt 18 Jahren Haft verurteilt. Die Anklage stützte sich damals wesentlich aber nicht ausschließlich auf  ein abgehörtes Telefonat zwischen dem Selbstmörder Nawar und G.. Nawar hatte G. kurz vor der Tat angerufen, und – nach Ansicht der französischen Behörden –  dessen Segen für sein Vorhaben erhalten. Dies sei der Einsatzbefehl für Nawar gewesen. Er selbst hat immer behauptet, er habe von Nawars Anschlagsplan  nichts gewußt.

 

Mit einem Trick nach Frankreich gelockt. Saudis wollen ihn loswerden

Nach dem Djerba-Anschlag, bei dem 21 Menschen, darunter 14 Deutsche starben, wurde G mehrfach von der Bundesanwaltschaft vernommen. Die fand aber keinen hinreichenden Tatverdacht, mithin keine Beweise für eine Mittäterschaft, die es erlaubt hätten, ihn in Untersuchungshaft zu nehmen.  Auf Druck aus Berlin  versuchte man es daher anders: man versuchte, ihn wegen “Nichtanzeigens einer Straftat” in Haft zu nehmen, aber der Bundesgerichtshof verhinderte dies, schreibt  Die Welt am 16. Juni 2003

G konnte daraufhin  Deutschland verlassen und samt Frau und vier Kindern nach Saudiarabien fliegen. Dort wollten die Behörden ihn loswerden. Da aber Deutschland keine deutschen Staatsbürger ausliefern darf, die Franzosen ihn aber haben wollten, setzte man ihn im Jahr 2003, als sein Visum abgelaufen war, nach unbestätigten Berichten unter Abstimmung mit französischen, amerikanischen und deutschen Behörden in ein Flugzeug. das nicht – wie bei Abschiebungen üblich – direkt ins Zielland flog, sondern das in Partis zwischenlandete. Dort nahm die französische Polizei ihn  fest. Frau und Kinder durften weiter nach Deutschland reisen.

 

Die ganze Geschichte ist in einem Bericht über die Leiden der Opfer des Djerba-Anschlags ausführlich beschrieben:

https://www.welt.de/politik/ausland/article106168994/Aengste-und-Schmerzen-von-Hauttransplantationen.html

In Frankreich sah Untersuchungsrichter Jean Louis de Bruguière  die gleichen Beweise anders als seine deutschen Kollegen. Die französischen Gesetze waren strenger als die deutschen. Zudem war zwei Tage vor G.s Verhaftung der Marokkaner Karim M. verhaftet worden, ebenfalls auf dem Flughafen Charles de Gaulle. Karim belastete den Deutschen schwer: G. soll Organisator und Geldgeber für ein von Karim geplantes Autobombenattentat auf der Insel La Réuni0n gewesen sein. In Paris wartete G ganze sechs Jahre auf seinen Prozess, der unter großer internationaler Aufmerksamkeit  im Jahr 2009 stattfand.  Die  Überlebenden und Hinterbliebenen waren Nebenkläger. Prominente Anwälte vertraten sie: Gerhard Baum z.B., der ehemalige deutsche Innenminister. Verurteilt wurde G.  zu insgesamt 18 Jahren Haft. Ob dabei die Untersuchungshaft angerechnet wurde, wie es in Deutschland üblich ist, weiß ich nicht.

Im Januar haben die USA den Auslieferungsantrag gestellt. Die Amerikaner wollen ihn vor Gericht stellen, weil er mehrfach von Deutschland nach Afghanistan ausgereist war und dort unter anderem eine Flugabwehrrakete repariert habe, mit der ein Militärflugzeug hätte abgeschossen werden können. Außerdem habe er an wichtigen Treffen, z.B. von Al Qaidaleuten und pakistanischen Islamisten teilgenommen.

Er selbst hat im Prozess gesagt, es tue ihm sehr leid, was den Menschen durch den Anschlag geschehen sei, er würde es gern rückgängig machen, aber er habe damit nichts zu tun. Er hat auch weiterhin bestritten, von dem geplanten Anschlag gewußt zu haben.

 

Interessant ist, was die Wikipedia  mit Stand 18. Februar 2018 dazu schreibt:

https://de.wikipedia.org/wiki/Christian_Ganczarski

G. soll, als er die Nachricht von dem Auslkieferungsantrag erhielt, drei Gefängniswärter angegriffen haben.

 

Das lange Leiden der Opfer

Noch zehn Jahre nach dem Attentat litten die Opfer und Hinterbliebenen an den Folgen der schrecklichen Tat. Trauer um die ermordeten Lieben, starke körperliche Schmerzen, immer wieder Operationen, z.B. Hauttransplantationen bei Kindern und Jugendlichen, Therapien, Alpträume. Manche verlieren aufgrund der schweren körperlichen Schäden ihre Arbeit,  und dann auch noch der Kampf um eine Entschädigung.

G und sein Kumpan M können die Entschädigungssummen nicht aufbringen. Daher müssen die Opfer sich an staatliche Stellen wenden.

Der Vater eines kleinen Jungen, der stark verbrannt worden war, selbst schwer verletzt und deshalb arbeitslos geworden, verklagte die Reiseveranstalter auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, weil die vor der Terrorgefahr hätten warnen müssen,  und unterlag. Er gründete mit anderen Überlebenden den “Deutschen Opferschutzbund Djerba”.  Am 11. April 2012, also vor 6 Jahren, berichtete Die Welt über ihren Kampf:

“Die Angehörigen der Todesopfer und diejenigen, die das Attentat überlebten, leiden zum großen Teil noch heute. Zum einen unter den physischen und psychischen Folgen, zum anderen unter dem noch immer nicht geklärten Streit um Schadensersatzzahlungen. Ein Pariser Schwurgericht sprach 21 deutschen Geschädigten zwar im Mai 2010 insgesamt 2,4 Millionen Euro zu. Bislang wurde allerdings gerade mal ein Drittel beglichen.
Um die Zahlungen durchzusetzen, haben die Deutschen nun den staatlichen französischen Garantiefonds für Terroropfer verklagt. Dieser springt eigentlich ein, wenn die Verursacher von Schäden selbst nicht zahlen können. Die französischen Opfer entschädigte er bereits.

Juristisch gesehen müsse der Fonds auch für die deutschen Forderungen aufkommen, kommentierte die Pariser Anwältin Judith Adam-Caumeil. Die Bundesregierung habe bislang darauf hingewiesen, dass sie für Schadensersatzurteile aus anderen Ländern nicht zuständig sei.”

 

Als besonders schlimm empfanden es die Betroffenen, dass sie von tunesischen Zivilisten in der Nähe des Tatortes keine Hilfe bekamen, sondern noch beschimpft und verhöhnt wirden waren. Der tunesische Hotel- und Gastättenverband spendete für die Opfer.

Kurz nach der Explosion von Djerba hat die Bundesregierung erstmals einen allgemeinen Fonds für Terrorgeschädigte eingerichtet und stellte dafür insgesamt zehn Millionen Euro zur Verfügung. Auch der Fünfjährige bekam eine Summe ausgezahlt. Für jeden Toten gab es damals 10.000 Euro, schrieb “Der Spiegel” in der  Ausgabe 39/2002.

 

 

 

 

 

 

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https://blogs.taz.de/terrorismusblog/2018/01/19/usa-wollen-deutschen-al-qaida-verdaechtigen-haben/

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