vonannette hauschild 31.10.2019

Sauerländische Erzählungen.

Annette Hauschild berichtet Interessantes und Wissenswertes über Strafverfahren sowie Weiteres aus dem Feld der inneren und äußeren Sicherheit.

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Annette Hauschild, Koblenz

 

Im  Februar dieses Jahres begann das Landgericht Koblenz zum dritten Mal das Mammutverfahren gegen mutmaßliche Mitglieder des “Aktionsbüros Mittelrhein”, Geendet hat es im Sommer 2019, nach  drei Anläufen mit insgesamt sieben Jahren Verfahrensdauer.

 

Die letzten Anklagen wurden mit allseitigen Einverständnis eingestellt wegen Geringfügigkeit. Das heißt, es ist keine höhere Strafe zu erwarten, und die außergewöhnlich lange Dauer des Verfahrens sowie die anderthalb Jahre Untersuchungshaft werden so strafmildernd berücksichtigt, dass das Verfahren eingestellt wird.

 

Nur noch ein Mann ist angeklagt, sein Prozess wird im November stattfinden.

Ein Angeklagter, der Kölner Paul Breuer,  verstarb im Alter von 41 Jahren, der Prozess gegen ihn endete deshalb. Hier gibt es von haGalil

einen Beitrag über sein Leben und seine Bedeutung in der Neonaziszene.

 

 

Die Vorgeschichte:

Seit Sommer 2012 standen Neonazis vor Gericht in Koblenz. Die Anklage lautete auf Bildung eineer Kriminellen Vereiniung nach § 129 StGB zur Begehung von politisch motivierten Straftaten. Körperverletzung, Brandstiftung, Ausforschen von Namen und Anschriften politischer Gegner, Ausschreitungen während einer Demonstration im Jahr 2011 in Dresden, Verwengung verfassungsfeindlicher Symbole, Nazi-Schmierereien.

Zunächst waren es 26 Angeklagte. Sie saßen fast ein Jahr lang unter den erschwerten Bedingungen des § 129 in Untersuchungshaft. In dieser Periode gab es etliche, die sich mit Aussagen zu den ihnen vorgeworfenen Taten (meist kleinere Delikte) distanzierten, aber auch einige, die ihre Mitangeklagten belasteten.

Der erste Prozess konnte nicht zu Ende geführt werden. Die Anwälte verzögerten, wo es ging, es gab insgesamt über 400 Befangenheitsanträge, und Berge von  Akten. Das Verfahren  endete nach 5 Jahren im Jahr 2017 mit dem Eintritt des Vorsitzenden Richters in den Ruhestand. Das Landgericht wollte den Prozess einstellen wegen überlanger Verfahrensdauer, die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde bei Oberlandesgericht ein und dieses entschied, dass das Gericht in anderer Besetzung weiterführen sollte.

 

Crème der Szene-Anwälte  Nicole Schneiders, Hans-Otto Sieg, Björn Clemens

Am 15. Oktober 2018 begann der zweite Prozess vor der 12. Großen Strafkammer gegen noch verbliebene 16 Angeklagte, unter anderem einige Szenegrößen. Alle sind auf freiem Fuß. 10 Angeklagte waren rechtskräftig freigesprochen bzw. verurteilt worden. Zu den Hauptangeklagten gehörten Christian H.,  der mittlerweile einen Aufstieg in den Bundesvorstand der NPD-Jugendorganisation „Junge Nationalisten“ gemacht hat und bundesweite Bedeutung erlangt hat, den die Staatsanwaltschaft als Gründer und Vorsitzenden des „Aktionsbüros Mittelrhein“ ansieht, Sven L, der NPD-Bundestagskandidat in Koblenz war, Sven S. aus Düsseldorf, ein bundesweit agierender Redner auf rechtsextremen Veranstaltungen, sowie Axel R., der als 15-Jähriger in Köln die „Kameradschaft Walter Spangenberg“ gegründet hatte, sich aber seit ein paar Jahren von der rechtsextremen Szene distanziert und bisher vergeblich versucht hat, bei der AfD anzubändeln.

Die Anklage warf ihnen und zwölf Mitstreitern folgendes vor: Christian H. und vier Mitstreiter sollen seit 2008 in einem cappucinofarbenen Einfamilienhaus in dem idyllischen Städtchen Bad Neuenahr-Ahrweiler nahe Bonn ihre Wohngemeinschaft zum Koordinations- und Schulungszentrum der rechten Szene von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ausgebaut haben, das „Braune Haus“. Dort sollen Schulungen und Tagungen abgehalten, Aktionen, Demos und Gedenkmärsche geplant worden sein. Die Mitglieder sollen an Kampftrainings teilgenommen haben. Ein Schwerpunkt der Aktivitäten sei die Anti-Antifa-Arbeit gewesen: das Outen von linken und antifaschistischen Gegnern im Internet. Autos von Linken seien angezündet, Mauern mit Nazi-Parolen besprüht worden.

Besonderer schwerwiegender Tatvorwurf: ein militanter  Angriff auf das linke autonome Wohnprojekt „Die Praxis“ in Dresden im Februar 2011, der “Tatkomplex Dresden”.

Die Verteidiger kritisierten, dass die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift vom Sommer 2012 noch mal verlesen und sich nicht einmal die Mühe gemacht habe, diese den veränderten Gegebenheiten anzupassen. Diese Anklageschrift sei unzulässig. Ehemals Mitangeklagte seien zu „Zeugen“ umgemünzt worden.

Vieles deutete schon zu Anfang darauf hin, dass es bei dem neuen Verfahren zu ähnlichen Verzögerungen kommen könnte wie beim ersten Prozess. Zur Eröffnung gab es Anträge zum Verlauf des Verfahrens, Besetzungsrügen und Befangenheitsanträge. Und die führten dazu, dass der Prozess auch im zweiten Anlauf vorzeitig ausgesetzt werden mußte und noch einmal ganz neu begonnen werden musste.

So lehnte ein Verteidiger den Kammervorsitzenden Rühmann wegen Besorgnis der Befangenheit ab: Rühmann  sei SPD-Mitglied, und die SPD habe sich dem Kampf gegen Rechts verschworen.

Zudem habe Rühmann eine Initiative von Juristen-Kollegen namens “Palandt umbenennen” unterzeichnet. Otto Palandt – nach Angaben der Initiative ein „glühender Nationalsozialist“ – war Herausgeber eines Kommentars zum Bürgerlichen Gesetzbuch, das heute in der Juristenausbildung als Standardwerk bezeichnet werde, “der Palandt”.

 

Ein anderer Verteidiger  hatte ausgegraben, dass die Strafkammer sich nicht zu einer Staatsschutzkammer konstituiert hatte. Da der erste Prozess aber vor einer Staatsschutzkammer geführt worden sei, müsse auch der Folgeprozess vor einer Staatsschutzkammer geführt werden.

Dies sah das Landgericht ein, unterbrach die Verhandlung, um im Februar dieses Jahres eine Staatsschutzkammer neu aufzustellen und den Prozess endlich im dritten Anlauf zu Ende zu bringen.

Ab diesem Zeitpunkt fingen die Geständnisse  an. Die Männer erzählten, was sie selbst getan hatten und machten weitgehende Angaben, aber nur über ihre eigenen Taten.  Ich bin mir sicher, dass das kein Zeichen von Zermürbung der Angeklagten war, sondern dass die Strategie der Verteidigung, das Verfahren “in die Verjährung zu retten”, wie es ein Verteidiger mir gegenüber einmal formulierte, schlussendlich aufgegangen ist. Obwohl fast sieben Jahre Prozessdauer mit mehreren Sitzungstagen pro Woche den Angeklagten das Erlernen oder die Ausübung eines normalen Berufs unmöglich gemacht haben.

Fazit: das Aktionsbüro Mittelrhein existiert nicht mehr. Etliche Neonazis haben sich zurückgezogen, andere, z.a. der frühere harte Kern, sogar einen Aufstieg in der bundesweiten Szene geschafft. Dies sieht die Beratung gegen Rechtsextremismus in Rheinland-Pfalz so.

Die Staatsanwaltschaft, die mit dem Kunstgriff zum Paragraphen 129 StGB die Neonazistruktur am Mittelrhein mit einem Hammerschlag  zerschlagen wollte,  will sich nicht äußern, bis der Prozess gegen den letzten Angeklagten, der im November stattfinden soll, abgeschlossen ist.

 

 

 

 

 

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