Gestern abend veröffentlichte die tagesschau einen als „Analyse“ gelabelten Artikel zu den jüngsten Entscheidungen des US-Supreme Court – insbesondere zu der von Dienstag zum Staatsangehörigkeitsrecht (siehe zu dieser Entscheidung meinen eigenen Artikel bei substack von gestern). In dem tagesschau-Artikel heißt es:
„Wie allgemein erwartet, bestätigte das Gericht das, was im 14. Verfassungszusatz unmissverständlich steht: Kinder, die in den USA geboren werden, haben automatisch die US-amerikanische Staatsbürgerschaft. Eine der seltenen Ausnahmen gilt für die Kinder von ausländischen Diplomaten, die in die USA entsandt wurden.
Bemerkenswert war hingegen, dass die Entscheidung nicht einstimmig fiel, sondern mit sechs zu drei Stimmen. Das bedeutet: Selbst dann, wenn Trump mit einer Amtshandlung gegen eine unzweideutig formulierte Passage der Verfassung verstößt, finden sich Richter am Obersten Gerichtshof, die ihn dabei stützen. Entsprechend beunruhigt sind manche US-Bürger.“
(https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/usa-supreme-court-urteile-100.html)
Das ist selbstverständlich eine „Meinung“, die allen Leuten unbenommen zu haben ist und die auch JournalistInnen als Kommentar veröffentlichen können, dürfen und sollen, wenn sie es denn für „richtig“ halten.
Aber das als „Analyse“ zu klassifizieren, ist ein schlechter Witz:
„Wie allgemein erwartet, bestätigte das Gericht das, was im 14. Verfassungszusatz unmissverständlich steht: Kinder, die in den USA geboren werden, haben automatisch die US-amerikanische Staatsbürgerschaft.“
Ich bin mit der Mehrheits-Entscheidung des Supreme Court im Ergebnis und der Begründung vollständig einverstanden (allein hätte ich die Begründung etwas anders gegliedert – aber geschenkt) und bin auch politisch gegen Trumps Verordnung.
Aber das, was der tagesschau-Autor, Washington-Korrespondent Carsten Kühntopp, behauptet, steht da (im XIV. Verfassungszusatz) nicht – jedenfalls nicht nur. Da steht nicht nur:
„All persons born or naturalized in the United States — are citizens of the United States —.“
Vielmehr steht da:
„All persons born or naturalized in the United States, and subject to the jurisdiction thereof, are citizens of the United States and of the State wherein they reside.“
(https://www.govinfo.gov/content/pkg/CDOC-110hdoc50/pdf/CDOC-110hdoc50.pdf, S. 16 [gedruckte Seitenzählung] bzw. 22 [digitale Seitenzählung]; Hv. hinzugefügt)
Einfach den Satzteil, dessen Auslegung umstritten war, zu unterschlagen – das ist doch keine Analyse! Die Formulierung „subject to the jurisdiction thereof“ einfach unter den Tisch fallen zu lassen1, ist allemal unseriöser als sie – m.E. – unzutreffend auszulegen, wie es die Supreme Court-Minderheit macht!
Kühntopp schreibt sehr richtig: „Eine der seltenen Ausnahmen gilt für die Kinder von ausländischen Diplomaten, die in die USA entsandt wurden.“ Aber wie will er denn diese „seltenen Ausnahmen“ erklären – wenn nicht mit der Formulierung „subject to the jurisdiction thereof“?!
Warum hat die Supreme Court-Minderheit auch meines Erachtens – also im Ergebnis (aber auch nur das) mit Kühntopp übereinstimmend) – Unrecht? Aus den beiden zentralen Gründen2 der Supreme Court-Mehrheit. Muß ja nicht unbedingt so ausführlich und auf Englisch (wie in meiner Fußnote 2) zitiert sein – aber diese beiden Argumente der Supreme Court-Mehrheit müßten schon mal genannt werden, wenn denn der Supreme Court-Minderheit analytisch und nicht nur als „Meinung“ eines übergebraten werden soll.
„Bemerkenswert war […], dass die Entscheidung nicht einstimmig fiel, sondern mit sechs zu drei Stimmen.“
Auch das ist für einen Artikel, der beansprucht, eine „Analyse“ zu sein, leider zu ungenau. Die Süddeutsche Zeitung hat es (teilweise) besser gemacht:
„Kavanaugh schloss sich […] der Mehrheit an und stimmte gegen das Dekret der Regierung. Allerdings stützte er sich dabei im Unterschied zu den anderen Richtern nicht auf die Verfassung, sondern auf ein Gesetz.“
(https://www.sueddeutsche.de/politik/us-gericht-staatsbuergerschaft-usa-kinder-li.3503888)
Das heißt: Nur im Ergebnis, aber nicht hinsichtlich der Auslegung des XIV. Verfassungszusatzes gab es eine 6:3-Mehrheit; hinsichtlich der Auslegung des XIV. Zusatzes war es nur eine 5:4-Mehrheit:
„Executive Order No. 14160 establishes new exceptions to birthright citizenship for children born to foreign citizens unlawfully or temporarily in the country. 90 Fed. Reg. 8449 (2025). The Court today holds that the Order violates the Fourteenth Amendment to the Constitution. I respectfully disagree with the Court’s constitutional holding. In my view, the Executive Order does not violate the Fourteenth Amendment. But the Order does contravene a federal statute, 8 U. S. C. § 1401(a). Congress could – consistent with the Fourteenth Amendment – amend § 1401(a) or otherwise enact new legislation establishing exceptions to birthright citizenship for children born to foreign citizens unlawfully or temporarily in the country.“
(https://www.supremecourt.gov/opinions/25pdf/25-365_4hdj.pdf, S. 52 der Datei = S. 1 des Votums von Richter Kavanaugh; Hyperlink hinzugefügt)
Damit können wir zu einem weiteren Punkt der tagesschau-Analyse kommen:
„US-Präsident Donald Trump brauchte etwas Zeit, bis er mit einem Post auf seiner Online-Plattform Truth Social auf das Urteil reagierte, das das Geburtsrecht auf Staatsbürgerschaft bestätigte. Er schrieb, dass nun der Kongress aktiv werden müsse, um dieses Recht durch ein Gesetz abzuschaffen.
Allerdings ist das nicht möglich. Denkbar wäre lediglich eine Verfassungsänderung.“
(https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/usa-supreme-court-urteile-100.html; Hv. hinzugefügt)
Doch das, von dem die tagesschau behauptet, es sei „nicht möglich“, ist sehr wohl faktisch möglich – und auch rechtlich darf es der Kongreß versuchen. Klar – falls der Kongreß es macht, würde es neue Klagen geben, und beim gegenwärtigen Stand der Dinge würde der Supreme Court dieses Gesetz mit 5:4-Stimmen für verfassungswidrig erklären. Aber der Kongreß darf ausprobieren, ob es vielleicht doch keine Klage gibt – und falls doch, darf er versuchen, die Mehrheitsverhältnisse im Supreme Court argumentativ zu ändern (vielleicht ändert sich bis dahin auch die personelle Zusammensetzung des Supreme Court).
Dieser Möglichkeit nicht ins Auge zu sehen, ist analytisch naiv. Und wenn demokratische und pluralistische Ansprüche ernst genommen werden, ist auch nicht tragisch, sondern wünschenswert, daß der Kongreß einen solchen Versuch unternehmen darf und kann. Gerichtsentscheidungen sind erfreulicherweise nicht das Ende der Geschichte. Die Möglichkeit, die Welt zum Besseren zu ändern, ist nicht ohne das Risiko, daß sie zum Schlechteren geändert wird, zu haben. – Aber vielleicht hält Carsten Kühntopp ja die gegenwärtige Welt für „die beste aller Welten“. Dann wäre er allerdings – wie die Wikipedia ihn nennt – Voltaires „Kurzroman“ Candide entsprungen:
„1758 schrieb er [Voltaire …] den heute als sein bestes Werk geltenden philosophischen Kurzroman Candide, Ou l’optimisme. In einer turbulenten Handlung, die den zeitgenössischen Liebes- und Abenteuerroman mit seinen oft unwahrscheinlichen Wendungen parodiert, führt Voltaire sarkastisch-ironisch den ihm als unhaltbar erscheinenden Optimismus à la Leibniz (‚Unsere Welt ist die beste aller möglichen Welten‘) und Wolff ad absurdum und empfiehlt am Ende, keine metaphysischen Luftschlösser zu bauen, sondern ‚unseren Garten zu bestellen‘.“
(https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Voltaire&oldid=268160368)
[*] Siehe bereits taz-Blogs vom 24.06.2026.
1 Das Ende der fraglichen Verfassungsbestimmung („and of the State wherein they reside“) unter den Tisch fallen zu lassen, war dagegen unproblematisch, da es dort um die Zugehörigkeit zu den Bundesstaaten – nicht um die Unions-StaatsbürgerInschaft – geht (siehe dazu genauer meinen im Haupttext genannten substack-Artikel).
2 Grund 1:
„In 1868 [als der XIV. Verfassungszusatz in Kraft trat], as today, ‚jurisdiction‘ (in the context of a sovereign) refers to the ‚[p]ower of governing or legislating.‘ N. Webster, An American Dictionary of the English Language 732 (C. Goodrich & N. Porter eds. 1865); see also, e.g., 1 B. Abbott, Dictionary of Terms and Phrases Used in American or English Jurisprudence 671 (1879) (‚The authority of government; the sway of a sovereign power‘). To be ‚subject to‘ the jurisdiction of the United States, then, is to ‚liv[e] under‘ its ‚dominion,‘ J. Worcester, Dictionary of the English Language 1435 (1860), a meaning reinforced by the Clause’s territorial focus on those born ‚in‘ the United States.“ (https://www.supremecourt.gov/opinions/25pdf/25-365_4hdj.pdf, S. 16 der Datei = S. 11 des Mehrheitsvotums)
Grund 2:
„The congressional debates over the Civil Rights Act of 1866 and the Fourteenth Amendment confirm our view. The principal dissent (and the Government) lean heavily on a handful of ambiguous floor statements referencing ‚temporary sojourners‘ and ‚foreigners.‘ See, e.g., Cong. Globe, 39th Cong., 1st Sess., at 1117 (Rep. Wilson) (‚it may be that children born on our soil to temporary sojourners‘ do not fall within the Act’s scope (emphasis added)); id., at 2890 (Sen. Howard) (the Citizenship Clause ‚w[ould] not, of course, include persons born in the United States who are foreigners, aliens, who belong to the families of embassadors or foreign ministers‘). Far more frequent and explicit, however, were statements embracing the common law. See, e.g., id., at 498 (Sen. Trumbull); id., at 570 (Sen. Morrill); id., at 1124 (Rep. Cook); id., at 1832 (Rep. Lawrence); id., at 2768 (Sen. Wade); id., at 2891 (Sen. Conness); id., at 3032 (Sen. Henderson).“ (ebd., S. 25 der Datei = S. 20 des Mehrheitsvotums; Hv. i.O.)
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http://blogs.taz.de/theorie-praxis/files/2026/07/Schlechter_tagesschau-Witz_ST.pdf (3 Seiten).