vonSonja Lau 16.01.2021

Die Pflicht zum weiblichen Ungehorsam

Ein Jahr querulantes Denken zum Verhältnis von Frauen und Gewalt in Erinnerung an Marianne Bachmeier. Headerfoto: imago images / teutopress

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Der falsche Einstieg

Die Geschichte beginnt schon verkehrt. Als es darum ging, sich den „Fall Bachmeier“, wie es damals in der Presse hieß, noch einmal anzuschauen, mit diesem Blog zu beginnen, oder irgend ein anderes Projekt daraus zu spinnen, hätte ich noch behauptet, die Berichterstattung live miterlebt zu haben. Eine junge Frau, Marianne Bachmeier, erschießt am 6. März 1981 während einer Gerichtsverhandlung den Mann auf der Anklagebank, der sich für den Mord an ihrer 7-jährigen Tochter Anna zu verantworten hat. De facto habe ich das allerdings erst viel später erfahren können, davon zeugt zumindest meine Geburtsurkunde. Letztlich muss es so gewesen sein, dass sich das Ereignis, bis der Schwindel dann durch einfaches Nachschlagen aufflog, erst nachträglich zu einer imaginierten Zeitzeugenschaft verschoben hat. Das muss so Ende der 1980er Jahre gewesen sein. Sieben, acht Jahre also, nachdem Marianne Bachmeier im Gerichtssaal die Waffe zog, auf den mutmaßlichen Mörder ihrer Tochter zielte und acht mal abdrückte. Damit sei ein erster Irrtum behoben.

Das „Verkehrte“ der Geschichte setzt sich allerdings fort. Und zwar vor allem in Gestalt dessen, dass trotz des damals eklatanten Medienereignisses – Reportagen, Biopics – wenig bis gar kein Material zu finden ist, das Bachmeier jenseits der Figur der „schönen Mörderin“ einordnet. Sie hat, wie man heute im Rückblick von 40 Jahren feststellen muss, schlussendlich nicht in die Geschichte gefunden, sondern ist in den kurzlebigen Formaten von Skandal und Spektakel wieder unsichtbar geworden. Obgleich das Attentat bis heute als einer der prägendsten Fälle von Selbstjustiz gehandelt wird, ist neben dieser juristischen Einordnung wenig Bemühung dahingehend erfolgt, sich mit der Komplexität der Tat auseinanderzusetzen. Tatsächlich führt die Geschichte dahin, dass für die 1996 verstorbene Marianne Bachmeier nicht nur jeglicher Ansatz einer differenzierten Erinnerungskultur fehlt, sondern selbst ein ordinärer Ort posthumen Gedenkens. 2014 wird ihre Grabstätte auf dem Lübecker Burgtorfriedhof, gemeinsam mit dem Grab ihrer Tochter Anna, geräumt. Einzig präsent hingegen, obgleich nicht namentlich, bleibt sie in Funktion einer „Sicherheitsvorkehrung“, nämlich an den Türen zu deutschen Gerichten, die nach ihrem Attentat erstmals dezidierte Waffenkontrollen einführen. Wer heute die leidige Pflicht hat, die Detektoren am Eingangsbereich zu passieren, kann zumindest in diesem Moment daran erinnert sein, wie Marianne Bachmeier, als eine der letzten, eine Institution betrat, in der das Abtasten nach Waffen noch Ehrensache – Männersache? – war, und deren bis dahin unversehrtes Selbstbewusstsein wohl eben auch auf der Annahme fusste, dass von Frauen ein solch gewalttätiges Vorgehen nicht zu erwarten sei.

Die Pflicht zum weiblichen Ungehorsam

In „Die Pflicht zum weiblichen Ungehorsam“ soll es eben um jene Handlungsfelder gehen, in denen das „Ungehorsam“ von Frauen auf radikale Weise beansprucht wird. Im Vordergrund steht der Einsatz des weiblichen Körpers außerhalb des zugeschriebenen Radius, und damit die Frage, wie es sich gesellschaftlich mit der fast unbekannten Paarung von „Frauen und Gewalt“ verhält. Im Spektrum Westdeutschlands der 1980er Jahre markierte das Attentat von Bachmeier einen Dimensionssprung im zivilen Milieu (dies hier als Abgrenzung, um die vorangehenden Aktionen der RAF nicht zu vernachlässigen): ihre mörderische Tat brach mit der traditionellen Vertrauensfrage zwischen den Geschlechtern, die die Möglichkeit körperlicher Versehrung durch eine Frau als ausgeschlossen sah. Umgekehrt wird vor diesem Hintergrund aus Gewalt, wie sie von Männern praktiziert wird, nicht nur ein Verbrechen, sondern auch ein „Privileg“. Mit ihrem Verbrechen sprach sich Marianne Bachmeier somit auch ein „Recht“ zu, nämlich an der Geschichte der Gewalt partizipieren, zu welcher Zugänge barrikadiert schienen. Einer der Gründe für ihr Verschwinden aus der Geschichte scheint in dieser anachronistischen Einforderung begründet. Das Wort „Recht“ taucht in den Berichterstattungen nicht auf, dafür aber die „Rache“, ein akzeptabler weiblicher Gemütszustand, der nicht allzu sehr an den Fundamenten geschlechtlicher Erwartungshaltungen rührt.

Wenn wir uns um gewaltfreie Gesellschaften bemühen wollen, wird es nicht reichen, Gewalt per se zu bekämpfen. Es muss auch analysiert werden, inwiefern Gewalt auch einer gesellschaftlichen und moralischen Verteilungsfrage entspricht, in welchen a priori die eine Partei zum Angriff, und die andere Partei zur Verteidigung aufgerufen ist. Mit der „Pflicht zum weiblichen Ungehorsam“ soll genau dieses betrachtet werden. Welche Mechanismen, Denkmuster und andere Strukturen begründen den Umstand, dass die Geschichte von Frauen und Gewalt bislang als „unwürdiger“ Gegenstand für eine fundierte Erfassung betrachtet wird, wo fehlt es hier an einer Positionierung im feministischen Diskurs und wo ist diese zu finden? Vor allem aber, wohin zielt diese Gewalt, was wird historisch offengelegt, wie wird darüber gesprochen?

Das Verhältnis zwischen Frauen und Gewalt ist kompliziert, kaum recherchiert, anrüchig. Aus feministischer Perspektive beschreibt es aber auch einen regelrechten Notstand. Virginie Despentes etwa macht in der Schilderung ihrer eigenen Vergewaltigungserfahrung eines deutlich: womöglich hätte sie ihre Jacke besser verteidigen können als ihren Körper. Diese Einsicht erzählt eine andere Geschichte als die Annahme weiblicher körperlicher Unterlegenheit. Sie bezeugt nämlich auch, dass man gerade das am besten verteidigen kann, was einem auch wirklich „gehört“. In Bezug auf die Jacke war die Besitzfrage geklärt. Mit dem weiblichen Körper verhält es sich leider nicht immer so selbstverständlich.

Lobrede auf die „Üble Nachrede“

Paul B. Preciado erinnert in einem seiner Kolumneneinträge an die Geschichtsvergessenheit, die der feministischen Theorie so sehr zu eigen ist. Gemeint ist auch die Begriffsgeschichte des „Feminismus“ im öffentlichen Sprachgebrauch. Dafür führt Preciado exemplarisch zurück an “den wenig bekannten historischen Umstand der „ersten Feministen“ – Männer, die sich allzu solidarisch mit dem anderen Geschlecht zeigten, oder schlimmer noch, einschlägige männliche Verhaltensmuster vermissen ließen, die sie „verweiblichten“, also „feminisierten“. Wir haben es also, in Bezug auf die Begriffsgeschichte, im Wesentlichen mit dem Phänomen der „üblen Nachrede“ zu tun. Die Diffamierung ist sozusagen seine erste Existenzgrundlage.

Auch hier bricht einer der Geschichtspfade ab, den Bachmeier, fehlgeleitet, unwürdig, amoralisch und dissident wieder zu betreten scheint. Die „Pflicht zum weibliche Ungehorsam“ ist ihr gewidmet, nicht als Mörderin, sondern als „Nicht-Frau“, wie den vielen „Nicht-Männern“ und allen anderen „Nicht“-Menschen, die sich, notfalls, die üble Nachrede zum Prinzip machen.

Kollateralschäden

Als Marianne Bachmeier schoss, schoss sie mitten in ein ideologischen Gefüge hinein, was nur wenigen gefallen konnte. So wurden in Antwort darauf in der Berichterstattung bald sämtliche traditionelle Bewertungskriterien vorrangig, die neben guten Schlagzeilen auch für die Wiederherstellung der Ordnung sorgten – insofern von einer „Nicht-Frau“ (Feministin) nicht mehr die Rede sein sollte.

So wurde in erster Linie unterstrichen, dass es sich bei Bachmeier um eine äußerst „schlechte Mutter“ handelte. Ihre Tochter Anna, die der Ermordung zum Opfer fiel, war das letzte ihrer drei Kinder im Haushalt, zwei ältere Geschwister befanden sich bereits in anderen Familien. Auch Anna, so heißt es, sollte zur Adoption freigegeben werden. Sie war auch eine „schlechte Mutter“, insofern sie versäumt hatte, ihre Tochter am Tag ihrer Ermordung zur Schule zu bringen, und auch deswegen schlecht, da sie als Wirtin in einer Bar arbeitete, ihren Lebensunterhalt also in einem für Kinder schädlichen, sexualisiertem, alkoholaffinen Milieu bestritt. Daraus spannte sich nicht nur das Narrativ der (Mit)Schuld. Es entstand auch ein Kippbild: von einer Frau mit männlichem Handlungsspielraum, zu einer Frau, die ihre Rolle enttäuscht und mangelhaft erfüllt, ein diskursives Minusgeschäft.

Die Berichterstattung der Boulevardpresse geht in einem Fall sogar so weit zu behaupten, dass Bachmeier womöglich davon angetrieben war, „ihrer Tochter nicht die Liebe gegeben zu haben, die sie verdiente“. Der Griff zur Waffe wird darin zu einem Akt der Selbstbestrafung, mit welcher Bachmeier augenscheinlich ihr Leiden an mangelhafter Mutterschaft affirmiert.

Perfider noch wird es in Bezug auf die juristische Besprechung ihrer Tochter Anna. Das offenkundig prekäre Aufwachsen von Anna in Bachmeiers Haushalt wirft in den Augen der Justiz Fragen auf: War Anna frühreif, sexuell interessiert, hatte sie eventuell den Mörder provoziert? So werden traditionelle weibliche Motive intergenerativ, von Mutter zur Tochter, herübergereicht, vorneweg das (niedere) Motiv der Verführung, ein „Gewaltakt“, der die Tat des Mörders zumindest relativeren soll.

Am dritten Verhandlungstag, dem Tag an dem Bachmeier die Waffe zog, standen genau diese Fragen im Vordergrund. Nach eigenen Angaben sollte Bachmeier sich in dem anberaumten Termin unter anderem noch einmal ausführlich zur psychologischen Verfassung ihrer Tochter äußern. Mit acht Schüssen sorgte Bachmeier dafür, dass es zu dieser „Abwägung“ nicht kam. Was sie aber auch tat, war die Vereitelung einer sexuellen Autopsie. Bachmeier konnte nicht entscheiden, wie ihre Tat verhandelt werden sollte, aber sie schrieb (Nicht)Geschichte innerhalb der Gerichtsakten. Die Einschätzung der kindlichen Sexualität ihrer Tochter, vorgesehen am 6. März 1981, wurde mit dem Verhallen der Schüsse niemals aktenkundig, sondern unmittelbar von Bachmeier selbst überschrieben. Ein Akt der Selbstjustiz, im heimlichen Dialog mit dem Gesetz.

Frau als Gefahr

Waffen, wie Klaus Theweleit ausführlich erörtert hat, sind Penisse. Insbesondere dann, wenn sie, wie es auch Marianne Bachmeier tat, unversehens unter Rock hervorgezogen werden. Genau deswegen ist es so wichtig, dass sie nicht in die Hände von Frauen geraten.

In einem Interview mit einer Augenzeugin aus dem Gerichtsaal erinnert sich die Befragte nur bruchstückhaft an das Geschehen. Ein Moment hingegen ist ihr in deutlichster Erinnerung geblieben: die Geste, mit welcher Bachmeier nach der Tat herabsinkt und die Waffe ein paar Meter über den Boden schlittern lässt. Dass die Zeugin gerade von diesem Moment so klar zu berichten weiß, darf Anlass geben, nach dem Bild zu fragen, das sich mit dieser Szene überlagert. Bachmeier bedient sich nicht nur dem männlichen Sexus, sie lässt ihn anschließend sogar wie nutzlos über den Boden gleiten. Eigentlich ist „er“ für nichts weiter mehr zu gebrauchen.

Entscheidend wird hier kaum sein, abschließend darüber zu entscheiden, ob sich in diesem Moment eine Kastrationsangst einstellte und die davon angerufenen Zuschauer*innen dementsprechend für oder gegen Bachmeier urteilten. Es erhärtet aber den Verdacht, dass Bachmeier, das Bild von Bachmeier, den status quo auf sehr viel mehr Ebenen angegriffen hat, als es sich in der Bewertung von Mord versus Totschlag besprechen ließe.

Von Bedeutung in diesem Zusammenhang ist ebenfalls die Tatsache, dass Marianne Bachmeier ihre Tat nachweislich geplant und mittels Schießübungen vorbereitet hatte. Nun ist es gewöhnlich, im Falle eines Verbrechens in „cold blood“ das Strafmaß dementsprechend anzuheben. Was aber mit der weiblichen Variante? Ist es denkbar, dass eine Frau, die ein Kind verliert, gezielt, also nicht im Affekt handelt? Kann eine Frau gleichzeitig bei Verstand und gewalttätig sein? Die juristische Unentschiedenheit über das Ausmaß der Kaltblütigkeit, die sich im Fall von Bachmeier manifestierte, lässt die damalige Präsenz derartiger Vermutungen nur bedingt verneinen.

“Fest steht, dass die richterliche Einschätzung der besonderen emotionalen Belastung von Bachmeier tatsächlich zu strafmildernden Umständen führte. Dies ist erstaunlich, da Bachmeier die Planung der Tat nie bestritten hat, ebenso wenig wie sie in den Vernehmungen Reue zeigte. Die strafmildernden Umstände decken sich nicht mit ihrer Aussage. Verurteilt wurde letztlich die „Frau und Mutter“, nicht die Täterin, und noch weniger die Nicht-Frau (Feministin), die vom Privileg traditionell männlicher Gewaltkompetenz Gebrauch gemacht hat. Sie war, so ließe sich aus dem mit Sicherheit gut gemeinten Urteil unterschwellig entnehmen, eben doch nicht ‘ganz beisammen’.

Das richterliche Urteil wurde als ein Signal an die Öffentlichkeit bewertet, in welchem sich die Verteidigung des Rechtsstaats wie auch die Empathie mit der Mutterrolle verschränkte. Außer Sicht gelassen wird dabei die Bemühung der Zwitter-Figur Frau, die nur halb handlungsfähig ist, einer „unschuldigen Schuldigen“, oder „schuldigen Unschuldigen“, worin eben auch immer eine Nuance vermeintlicher Unmündigkeit mitschwingt. Von einer „Frau als Gefahr“, so lässt sich das Urteil weiter deuten, ist in absehbarer Zeit nicht auszugehen.

Stay safe

“Die Pflicht zum weiblichen Ungehorsam“ ist ein Versuch, nach den „Frauen als Gefahr“ zu fragen, die in der Geschichte aufscheinen und allzu schnell diskursiv entwaffnet werden. Es geht um fragmentarische Rekonstruktion wider der Geschichtsvergessenheit, um die Erweiterung der feministischen Agenda, und einer „Pflicht“ zur Aktion, die jedoch darauf beruht, das „Recht“ zur Aktion zu verinnerlichen.

Geschichten der Verwehrung, der körperlichen Selbstverteidigung, des Angriffs sind rar – dagegen schreiben sich nicht selten Bestseller und Kultur gerade auf Basis des schutzlosen weiblichen Körpers. So würde der (dennoch grandiose) Horrorfilm „The Texas Chain Saw Massacre“ bereits nach 10 Minuten sein Ende finden. In der einzigen Szene zu Beginn des Films, in der es möglich scheint, dem Kannibalen noch zu entwischen, ist die junge Schauspielerin dahingehend angewiesen, den Mann eben doch nicht niederzuschlagen. Sie wagt die Geste nicht (wissend, dass es ihr nun selbst an die Haut gehen wird, aber dennoch), und befolgt des Killers Wunsch (der unbewaffnet ist), die Holzkeule einfach niederzulegen. Sie gehorcht. Das Ende ist bekannt. Aber es ist auch niemandem geholfen.

Horror/Suspense: womöglich auch ein Stichwort für Marianne Bachmeier. Eine Frau dient für Spannung, solange sie nicht zur Gefahr wird. Es gibt Nachholbedarf. Die Geschichte der Marianne Bachmeier ist ein erster Rahmen, der gefüllt werden will. Auch wenn es im folgenden nicht mehr inhaltlich um sie gehen wird, findet der Blog hier in seine Form: als „Obituary“ unter Einsatz anderer Quellen und Mittel.

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