Mitten in den„Jamaika-Verhandlungen“ startete der Deutsche Hanfverband (DHV) am Freitag, 3. November 2017, im Hotel Wyndham Garden in Berlin mit der „Cannabis Normal!“ seine erste große Konferenz, die sich an zwei Tagen mit dem Stand der Legalisierung von Cannabis in Deutschland beschäftigte.
Gemeinsam mit Experten aus Wissenschaft, Politik und Medizin diskutierten die Mitarbeiter/innen des Deutschen Hanfverbandrs unter anderem über medizinisches Cannabis, Modellprojekte für eine kontrollierte Abgabe und ökonomische Aspekte einer Legalisierung. Denn die aktuelle Entwicklung zeigt: Die Legalisierung von Cannabis liegt in der Luft! Grund genug für den Deutschen Hanfverband, die Debatte an einem Ort zu bündeln und mit einem hochkarätigen Line-Up zwei Tage lang gemeinsam darüber zu diskutieren, wie weit die Legalisierungsdebatte in Deutschland vorangeschritten ist und wie diese Entwicklung weiter gefördert werden kann. Über dreißig Referenten aus den Bereichen Wissenschaft, Medizin, Politik, Suchtberatung und der Rechtsprechung, aber auch Aktivisten und Legalizer informierten die Konferenzbesucher auf knapp 20 Panels und beantworteten anschließend Fragen der Kongerenzteilnehmer.
Zum Opening der Konferenz gab es ein Feuerwerk kurzer Impulsreden hochkarätiger Sprecher wie der Jugendrichter Andreas Müller, Frank Tempel (LINKE), André Schulz (Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter), Hubert Wimber (Ex-Polizeipräsident Stadt Münster), Michael Kleim (Pfarrer, Schildower Kreis), Rainer Matheisen (FDP), Werner Graf (GRÜNE), Thomas Isenberg (SPD) und Urs Köthner (Akzept e.V.). DHV-Geschäftsführer Georg Wurth sagte zum Start der ersten großen Hanfverband-Konferenz: „Mit dem Auftakt unserer Konferenzreihe schaffen wir einen Kristallisationspunkt für die vielen unterschiedlichen Akteure der Legalisierungsdebatte. Die Vielfalt der hochrangigen Sprecher zeigt, wie weit die Diskussion in Deutschland schon vorangeschritten ist.“
Schwerpunktthemen der Konferenz waren die Führerscheinkampagne „Klarer Kopf. Klare Regeln!“, die Cannabispetition 2017 des Deutschen Hanfverbandes sowie die Verfassungsmäßigkeit des Cannabisverbotes, das mit einer anhängigen Klage zur Cannabis-Legalisierung gekippt werden soll. Auch das Thema synthetische Cannabinoide und Online-Handel wurde intensiv auf dem Kongress diskutiert.
Die Führerscheinkampagne
Zum Thema Führerschein und Grenzwerte referierten auf dem Kongress Mariana Pinzon Becht (Deutscher Hanfverband), Prof. Dr. rer. nat. Dipl.-Chem. Volker Auwärter (Universitäts Klinikum Freiburg), Jost Leßmann (Grüne Hilfe Niedersachsen) und Sebastian Glathe (Rechtsanwaltskanzlei Glathe). Das Thema Polizei und Cannabis wurde präsentiert von André Schulz (Bundesvorsitzender Bund Deutscher Kriminalbeamter), Hubert Wimber (Law Enforcement against Prohibition) und Robert Galler (Justizvollzugsbeamter). Zudem gab es noch ein Podium zum Thema Ersatz- und Doppelbestrafung: Missbrauch des Verwaltungsrechts gegen Cannabiskonsumenten.
Niemand will berauschte Fahrer im Straßenverkehr. Doch Cannabiskonsumenten wird der Führerschein oft dauerhaft entzogen, selbst wenn sie nicht unter Rauschwirkung am Steuer sitzen oder sogar überhaupt nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Die Ungleichbehandlung von Cannabis- und Alkoholkonsum führt zu schwerwiegenden Folgen für den Konsumenten und die Gesellschaft: Der langfristige Verlust des Führerscheins zerstört Existenzen und Steuerzahler werden zu Sozialhilfeempfängern gemacht – auch wenn keine Verkehrsgefährdung vorgelegen hat. Dadurch wird nicht die Gefährdung der Verkehrssicherheit bestraft, sondern der reine Cannabiskonsum. Null-Toleranz ist keine geeignete Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Null-Toleranz ist ungerecht und unverhältnismäßig.
„Klarer Kopf. Klare Regeln!“ fordert aus Gründen der Verhältnismäßigkeit einen wissenschaftsbasierten versicherungsrelevanten Grenzwert in der Höhe von 3 ng THC pro Milliliter Blutserum und einen Toleranzgrenzwert, der bis zu 10 ng/ml betragen kann. Außerdem wird die Abschaffung der Berücksichtigung des nicht-psychoaktiven Abbauprodukts THC-COOH gefordert. Für eine bessere internationale Vergleichbarkeit wird darüber hinaus die Einführung des Vollblut-Systems auch in Deutschland gefordert, woraus sich 1,5 ng als versicherungsrelevanter und bis zu 5 ng THC pro Milliliter Vollblut als Toleranzgrenzwert ergeben würden.
Gemäß der Studie „Driving Under Influence of Drugs, Alcohol and Medicines“ (DRUID) wurde festgestellt, dass bei einer Konzentration von 3,8 ng THC pro Milliliter Blutserum (≈ 2 ng/ml Vollblut) etwa das gleiche Unfallrisiko besteht wie bei 0,5 Promille Blutalkoholgehalt. Die Grenze von 1 ng THC pro Milliliter Blutserum ist nicht relevant für die Verkehrssicherheit. Das Land Norwegen hat gemäß der amtlichen Bekanntmachung „Driving under the influence of non-alcohol drugs – legal limits implemented in Norway“ beispielsweise sein Sanktionsmechanismus wie folgt festgelegt: 1,3 ng/ml THC im Vollblut (≈ 2,6 ng/ml Blutserum) entsprechend 0,2 Promille Blutalkoholgehalt; 3 ng/ml THC im Vollblut (≈ 6 ng/ml Blutserum) entsprechen 0,5 Promille Blutalkoholgehalt und 9 ng/ml THC im Vollblut (≈ 18 ng/ml Blutserum) entsprechend 1,2 Promille Blutalkoholgehalt. Diese Werte liegen oberhalb der Werte, die von „Klarer Kopf. Klare Regeln!“ gefordertwerden.
Cannabispetition 2017
Die Cannabispetition 2017 ist eine große, offizielle Bundestagspetition für die Legalisierung von Cannabis. Mindestens 50.000 Unterschriften müssen gesammelt werden, damit die Petition garantiert im neuen Petitionsausschuss auf die Tagesordnung kommt und maximalen Druck auf die neue Regierung entfaltet. Mit über 35.000 handschriftlich und 22.000 online gesammelten Unterschriften wurde das Quorum von 50.000 Stimmen bereits erreicht. Schon bei der Konferenz „Cannabis Normal!“ in Berlin wurde dieser Erfolg frenetisch gefeiert. Dennoch bleibt ein übler Beigeschmack, da viele tausend interessierte Menschen nicht online unterzeichnen konnten. Die technischen Probleme beim Bundestag dauern inzwischen schon so lange an, dass man den gesamten Vorgang durchaus als skandalös bezeichnen kann.
Seit über einer Woche gibt es regelmäßig kurze Ausfälle des Petitionssystems des Deutschen Bundestages. User melden dem DHV weiterhin, dass es immer wieder nicht möglich ist, Unterschriften abzugeben oder auch nur die Website zu erreichen. Der Zähler, der die bereits gesammelten Unterschriften anzeigt, springt zwischen verschiedenen Werten. Der Link zur Petition wechselte mehrfach, alte Links sind manchmal erreichbar, manchmal nicht. Unterschiedliche Fehlermeldungen tauchen auf. Auf vielfache Nachfragen von Seiten des DHV reagierte der Petitionsausschuss mit wechselnden Erklärungen und vermehrt durch Nicht-Beantworten. Auch die Verlängerung der Petitionsfrist um drei Tage konnte der DHV erst nach mehrfachem Nachfragen und lange, nachdem diese online angezeigt wurde, bestätigt bekommen.
Diskussionsrunde zu Parteien und Legalisierung, bei der Thomas Isenberg, Maria Klein-Schmeink, Georg Wurth, Marie-Agnes Strack-Zimmermann und Frank Tempel über die Chancen einer Legalisierung in einer Jamaika Koalition debattieren. Bild: DHV.
Verfassungsmäßigkeit des Cannabisverbotes
Zum Thema Rechtsstaat und Cannabisverbot referierten auf dem Kongress Georg Wurth (Deutscher Hanfverband), Prof. Dr. Lorenz Böllinger (Bremer Institut für Kriminalpolitik) und der Jugendrichter Andreas Müller.
Die Resolution deutscher Strafrechtsprofessorinnen und –professoren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die in der letzten Legislaturperiode dem Bundestag übermittelt wurde, hat nichts an Aktualität eingebüßt. Da der Bundestag mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD eine Evaluierung der Drogenpolitik in Deutschland ablehnte, ist der neue Bundestag aufgefordert, dem Begehren von weit über hundert Strafrechtsprofessorinnen und –professoren Rechnung zu tragen. In der Resolution wird festgestellt, dass der Staat mit der Drogenprohibition seine Kontrolle über Verfügbarkeit und Reinheit von Drogen aufgibt, der Zweck der Prohibition systematisch verfehlt wird, die Prohibition schädlich für die Gesellschaft ist, die Prohibition unverhältnismäßig kostspielig ist und schädlich für die Konsumenten ist.
Die Verfassungsmäßigkeit des Cannabisverbotes muss auch wieder von der gerichtsbarkeit überprüft werden. Der Kläger ist Rechtsanwalt im Rentenalter und möchte gern nach seiner Laufbahn als Rechtsanwalt ein Cannabis-Fachgeschäft in Berlin betreiben. Da dieses Vorhaben nur nach einer Legalisierung von Cannabis möglich sein kann, führt er eine Klage (Aktenzeichen: VG 14 K 106.15) vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen die Bundesregierung. Das Klagebegehren ist auf den Erlass einer Rechtsverordnung zur Streichung von Cannabis aus der Anlage I zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG) gerichtet.
Diese Rechtsverordnung müsste die Bundesregierung erlassen, wenn das Verbot des Umgangs mit Cannabis aus verfassungsrechtlichen Erwägungen nicht haltbar wäre. Daher konzentriert sich die Klage auf die Darlegung, dass die derzeitige Rechtslage eine Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit, der Freiheit der Person und des Rechts auf Gleichbehandlung darstellt – daneben wird auch das verfassungsrechtliche Gebot der Bestimmtheit von Gesetzen thematisiert. Die allgemeine Handlungsfreiheit schützt grundsätzlich jedes menschliche Handeln, solange dadurch nicht Rechte Dritter verletzt werden. Hier wird insbesondere darauf verwiesen, dass es einem demokratischen Staat nicht zusteht, Menschen „vor sich selbst“ zu schützen und/oder bestimmte Moralvorstellungen durch gesetzliche Verbote durchsetzen zu wollen.
„Nur in autoritären Regimen werden bestimmte Moralvorstellungen durch staatliche Repression durchgesetzt.“, schreibt Rechtsanwalt Volker Gerloff, der den Kläger anwaltlich vertritt, in seiner Klageschrift. Das Freiheitsgrundrecht ist hier betroffen, da der Kläger mit langjähriger Haft zu rechnen hätte, würde er nach geltender Rechtslage ein Cannabis-Fachgeschäft eröffnen. Und schließlich wird die Ungleichbehandlung mit legalen Drogen – insbesondere Alkohol – thematisiert.
Bisher ist die Klage erhoben worden und die Bundesregierung hatte Gelegenheit, sich dazu zu äußern. Bisher verweigerte die Bundesregierung jede Stellungnahme zum Inhalt der Klage und steht auf dem Standpunkt, dass die Klage bereits unzulässig sei. Das Gericht lässt jedoch erkennen, dass die Klage als zulässig angesehen wird. Wann mit einer mündlichen Verhandlung zu rechnen sein wird, wollte das Gericht bisher nicht mitteilen, da vorher noch zahlreiche andere Verfahren zur Verhandlung anstünden. In einer mündlichen Verhandlung wird es vor allem darum gehen, das Gericht von der Notwendigkeit einer umfassenden Beweisaufnahme zu überzeugen. Damit bestünde erstmals die Möglichkeit, mit Mythen und Lügen rund um Cannabis verbindlich aufzuräumen.
Synthetische Cannabinoide und Online-Handel
Zum Thema synthetische Cannabinoide und Online-Handel referierten auf der Konferenz Dr. Bernd Werse (Goethe-Universität Frankfurt a.M.) und Dr. phil. Gerrit Kamphausen (Centre for Drug Research Frankfurt a.M.). Synthetische Cannabinoide werden vor allem als Substitut für originäre Cannabisprodukte wie Gras und Haschisch konsumiert, da sie bei einem Drogentest im Rahmen einer Polizeikontrolle im Straßenverkehr noch nicht festgestellt werden oder auch, um nicht beim örtlichen Drogenhändler einkaufen zu müssen. Synthetische Cannabinoide sind leicht und günstig im Online-Handel erhältlich. Die gesundheitlichen Risiken, die man beim Konsum von synthetischen Cannabinoiden eingeht, sind um ein Vielfaches größer als beim Konsum klassischer Cannabisprodukte.
Synthetische Cannabinoide werden den neuen psychoaktiven Substanzen (NpS) zugerechnet. Im Jahr 2016 wurden gemäß des Berichtes „Rauschgiftkriminalität – Bundeslagebild 2016“ des Bundeskriminalamtes in Deutschland 98 Rauschgifttote (2015: 39) mit der Todesursache „Vergiftung in Verbindung mit neuen psychoaktiven Stoffen“ (u. a. „Legal High-Produkte“) erfasst, was einen erheblichen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. 40 davon sind gemäß Pressebericht „Die Polizeiliche Kriminalstatistik Bayern 2016“ des bayerischen Innenministers in Bayern zu Tode gekommen. Über 40 Prozent der Todesfälle aufgrund des Konsums von neuen psychoaktiven Substanzen (NpS) entfallen auf Bayern, obwohl im Freistaat Bayern nur etwa 15 Prozent der Bevölkerung von Deutschland lebt. Dies offenbart deutlich, dass die besonders repressive Drogenpolitik in Bayern nicht geeignet ist, den Schutz von Leib und Leben der Konsumenten besser zu gewährleisten als in den übrigen Bundesländern. In Sachen Drogenpolitik ist die CSU in den derzeitigen Koalitionsverhandlungen sicher der schlechteste Ratgeber.
Hanf-Adler: Frank Tempel erhält ersten DHV-Preis
Premiere auf der Konferenz „Cannabis Normal“: Zum ersten Mal vergab der Deutsche Hanfverband einen Preis für besondere Verdienste im Kampf für die Legalisierung von Cannabis. Der erste Preisträger ist der bisherige drogenpolitische Sprecher der LINKEN-Fraktion im Bundestag, Frank Tempel.
Mika Jetter, Georg Wurth und Frank Tempel bei der Preisverleihung. Bild: Deutscher Hanfverband.
Der erste „Hanf-Adler“ ging an einen Politiker, denn letztlich ist es der Bundestag, der für die repressive Cannabispolitik verantwortlich ist. Und es ist auch der Bundestag, der die Cannabis-Prohibition aufheben wird. Vorreiter im Parlament sind also entscheidend, um der Mehrheit näher zu kommen. Dies vorausgesetzt war schnell klar, wer der Preisträger sein muss: Frank Tempel war zwei Legislaturperioden im Bundestag und niemand hat in dieser Zeit mehr Termine gehabt, um für die Legalisierung zu werben, niemand hat mehr Kleine Anfragen zum Thema an die Bundesregierung gestellt und Anträge ans Parlament.