Archive for the ‘Allgemein’ Category

05.02.2011 von Hans Cousto
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Grüne Drogenpolitik am Abgrund?

von Hans Cousto

Im Newsletter von Bündnis 90/Die Grünen in Berlin (6. Kalenderwoche) vom 4. Februar 2011 konnte man in der Einleitung lesen:

»… nun ist er da – unser Entwurf für Berlin. Wir haben vor fast einem Jahr begonnen miteinander und mit Expertinnen und Experten die unterschiedlichen Themen, die für diese Stadt relevant sind, zu diskutieren. Viele der Anregungen und Beschlüsse sind bei der Erstellung in diesen Entwurf eingeflossen. Am 5./6. März 2011 werden wir auf der Landesdelegiertenkonferenz unser Wahlprogramm beschließen.

Es ist unser gemeinsames Ziel: Eine Stadt für alle. Wir wollen ein Berlin für alle, eine Stadt, die jede und jeden mitnimmt und in der alle gut leben können. Unser Programm soll unsere Leitlinien, Ideen und die Wege zur Umsetzung beinhalten.«

Klingt ja erstmal ganz gut, doch wenn man die Aussagen zum Thema Drogen liest, kommen einem erste Zweifel, und wenn man dann etwas recherchiert, wie die Passage zur Drogenpolitik entstanden ist, dann kommen eine wuchtige Menge an Zweifel hinzu, ob die zukünftigen Spitzenpolitiker von Bündnis 90/Die Grünen in Berlin (Renate Künast & Co.) eine Verbesserung der Drogenpolitik überhaupt anstreben. Der Abschnitt »Drogen« im Entwurf des Wahlprogramms der Grünen in Berlin Seite 21, Zeilen 586 ff. lautet:

»Wir wollen den Konsum illegaler Drogen, die Abhängigkeit von Alkohol und den Medikamentenmissbrauch eindämmen. Unsere Drogen- und Suchtpolitik setzt auf Prävention und Hilfe statt auf Kriminalisierung. Wir brauchen einen bedarfsgerechten Ausbau der Drogenberatungsstellen, frühzeitige Aufklärung und die Fortsetzung der bewährten Arbeit in der Prävention.«

Die Experten der Grünen, darunter weit über Deutschland hinaus bekannte Experten wie Joachim Eul (Biologe) und Tibor Harrach (Pharmazeut), treffen sich monatlich im Büro von Christian Ströbele als Landesarbeitsgemeinschaft Drogenpolitik (LAG-Drogenpolitik) von Bündnis 90/Die Grünen in Berlin. In diesem Gremium wurde ein differenziertes Konzept für eine vernünftige Drogen- respektive Suchtpolitik in Berlin ausgearbeitet und beschlossen. Dieses Konzept wurde der Schreibgruppe des Wahlprogramms übermittelt, doch keine der relevanten Anregungen und Beschlüsse sind im Entwurf des Wahlprogramms wieder zu finden. Im Unterschied zum Text im Entwurf des Wahlprogramms ist dieser Text jedoch gehaltvoll an interessanten Anregungen und überzeugenden Feststellungen:

»Für eine menschengerechte Drogenpolitik in Berlin

Drogenpolitik in Berlin besitzt trotz der Vorgaben durch nationales und internationales Drogenrecht zahlreiche Gestaltungsspielräume, die wir konsequent nutzen wollen. Vorrangiges Ziel für uns ist es der Entstehung von Abhängigkeiten und gesundheitlichen Schäden durch Prävention zu begegnen. Insbesondere Kinder- und Jugendliche sind vor den aggressiven Marketingstrategien der Alkohol- und Tabakindustrie und den nicht zu regulierenden Mechanismen des Schwarzmarkts für illegale Drogen zu schützen. Wir wollen auch verhindern, dass die fehlende bzw. nicht erlernte Fähigkeit einiger Menschen, den Konsum von Rauschmitteln oder den Umgang mit Glücksspielen nicht selbstständig kontrollieren zu können, von Industrie und Handel zur Erzielung von Profiten schamlos ausgenutzt wird. Abhängigen Menschen müssen möglichst frühzeitig Hilfeangebote unterbreitet werden. Es hat sich gezeigt, dass die Erreichbarkeit von Konsumentinnen und Konsumenten von illegalen Drogen für Prävention und Hilfeangebote durch die Kriminalisierung erschwert wird.

Suchtprävention stärken

Suchtprävention soll Menschen dabei unterstützen, sich bewusst für oder gegen den Konsum bestimmter Substanzen entscheiden zu können und diesen ggf. selbst bestimmt zu kontrollieren. Wichtige Voraussetzungen dafür sind das Erlernen von Selbstkontrolle und eines eigenverantwortlichen Risikomanagements.

Wir wollen substanzbezogene Safer Use Angebote zur Verringerung von Gesundheitsgefahren beim Drogenkonsum ausbauen. Wir wollen ein Konzept zur Gesundheitsförderung im Nachtleben nach dem Vorbild anderer europäischen Metropolen gemäß den „Safer Nightlife Kriterien“ auflegen. Um Drogengebraucher vor Schäden durch verunreinigte oder überdosierte Drogen zu schützen, werden wir ein Modellprojekt zur chemischen Analyse von auf dem Schwarzmarkt erworbenen Substanzen umsetzen (Drugchecking). Die wissenschaftliche Evaluation anderer europäischer Drugchecking-Programme hat ergeben, dass Drugchecking zur Verringerung der Konsumhäufigkeit und Hinauszögerung des Erstkonsums führt sowie die Reichweite des Hilfesystems erhöht.

Wir wollen die Alkohol- und Tabakwerbung in Berlin einschränken und Werbestrategien, die auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet sind, gänzlich unterbinden. Den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor Passivrauchen werden wir konsequent umsetzen. Eine bessere Vernetzung der Landesstelle für Suchtprävention mit der bezirklichen Suchtprävention und der Drogenhilfe wollen wir fördern.

Drogenhilfe bedarfsgerecht ausbauen

Wir wollen die Qualität der Substitutions-Behandlung z.B. mit Methadon und die damit verbundene psychosoziale Betreuung  durch eine bessere Vernetzung zwischen Ärztinnen und Ärzten und dem Drogenhilfesystem erhöhen. Wir werden die landesspezifischen Voraussetzungen für die Originalstoff-Behandlung mit Diamorphin (Heroin) schaffen. Das Angebot von Drogenkonsumräumen wollen wir bedarfsgerecht ausbauen und dafür mit Gesprächsangeboten um Akzeptanz bei der Wohnbevölkerung werben. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Berliner Rechtsverordnung für Drogenkonsumräumen dahingehend geändert wird, dass auch besonders gefährdete Menschen, die zu Beginn oder im Verlauf ihrer Substitutions-Behandlung einen problematischen Beikonsum entwickeln, Zutritt zu Drogenkonsumräumen erhalten.
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03.01.2011 von Hans Cousto
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Bayerische Jugendliche beim Komasaufen vorn

von Hans Cousto

Die Zahlen der Deutschen Angestellten-Krankenkasse (DAK) sind alarmierend: Jugendliche haben sich 2009 in vielen Bundesländern häufiger als je zuvor bis zur Bewusstlosigkeit betrunken. Zahlreiche Zeitungen veröffentlichten die Angaben der DAK zum Komasaufen, so u.a. die »Welt« am 28. Dezember 2010 unter dem Titel »Jugendliche trinken sich immer öfter ins Krankenhaus«. In dem Artikel heißt es:

»Immer mehr Jugendliche trinken, bis der Arzt kommt. Einen besonders hohen Anstieg beim sogenannten Komasaufen gab es nach Zahlen der Krankenkasse DAK im Jahr 2009 in Rheinland-Pfalz mit 1664 Fällen (plus 11 Prozent zu 2008) und Niedersachsen mit 2685 Fällen (plus 10,3 Prozent zu 2008). In Berlin kamen 408 Kinder und Jugendliche nach Alkoholmissbrauch in ein Krankenhaus, das war ein Zuwachs von sechs Prozent. [...] In Nordrhein-Westfalen mussten 2009 sieben Prozent mehr Jugendliche volltrunken stationär aufgenommen werden als im Vorjahr – insgesamt 6578. In Bayern (5316weiter lesen

13.11.2010 von Hans Cousto
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Petition zum Arzneimittelwesen – wirklich eine dubiose Aktion?

von Hans Cousto

Der am 4. November 2010 in diesem Blog veröffentlichte Artikel »Pharmalobby kämpft für Verbot von Heilpflanzen« mit dem Hinweis zur Unterzeichnung der Petition »Arzneimittelwesen – Keine Umsetzung des EU-Verkaufsverbotes für Heilpflanzen« hat heftige Reaktionen hervorgerufen. Jost Maurin bezeichnete die Petition am 11. November 2010 in der TAZ als »Dubiose Aktion für Heilkräuter«. In dem Artikel heißt es:

»Doch nicht nur das Bundesgesundheitsministerium, sondern auch die größten Verteidiger der Naturheilmittel, Hersteller und Heilpraktiker, halten die Petition für unbegründet. Einer der größten deutschen Produzenten, Salus, bezeichnet sie sogar als “groben Unfug”.

Forschungsleiter Frank Poetsch sagt, die kritisierte EU-Richtlinie über die Zulassung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel sei schon 2005 ins deutsche Arzneimittelgesetz integriert worden. [...]  Poetsch vermutet, dass manche kleine Firmen den Aufwand für eine neue Zulassung scheuen. “Die Kosten liegen regelmäßig im sechsstelligen Eurobereich.” Deshalb könnten sie einige Präparate vom Markt nehmen. «

Und weiter heißt es im Artikel:

»Arzneimittelfachmann Arne Krüger vom Fachverband Deutscher Heilpraktiker sagt: “Es wird keine Pflanze verboten.” Schon deshalb, weil die neuen Zulassungsregeln sich immer auf Fertigarzneiprodukte bezögen, also Mittel, die meist industriell hergestellt würden. Biobauern können also weiter etwa Kräuter wie Pfefferminze oder Thymian verkaufen, ohne dafür eine Zulassung zu haben.«

Brandenburg: Verkaufsverbot bereits 2005

Es ist richtig, dass die Zulassung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel schon 2005 ins deutsche Arzneimittelgesetz integriert wurden. Es ist jedoch auch erwiesen, dass Biobauern diverse Kräuter nicht mehr verkaufen dürfen. Im Herbst 2005 wurde im Land Brandenburg heftig darüber debatiert, welche Kräuter von Bauern auf Märkten verkauft werden dürfen und welche nicht. Seit November 2005 beschränkt sich das Verkaufsverbot auf elf Kräuter: Johanniskraut, Echte Goldrute, Hirtentäschel, Malvenblüte, Beinwellkraut, Löwenzahnwurzeln, Birkenblätter, Weißdornbeeren, Spitzwegerich, Ackerschachtelhalm und Frauenmantelkraut. Hingegen dürfen Tees aus Schafgarbe, Kamille, Brennnesseln oder Lindenblüten von Bauern produziert und außerhalb von Apotheken vertrieben werden. Weißdornbeeren sollen gegen Durchfall, Frauenmantelkraut und Beinwell bei Menstruationsbeschwerden helfen. Malvenblüten gelten als entzündungshemmend.

Marina Mai aus belzig berichtete am 8. April 2006 in der TAZ unter dem Titel »Kräuter: Arznei oder Lebensmittel?«, dass in Brandenburg Bauern keine Kräutertees mehr produzieren und verkaufen dürfen. Begründung: Nach dem Arzneimittelgesetz bräuchten sie dazu eine pharmazeutische Ausbildung. In dem Artikel heißt es:

»Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker, heißt es. Weil er weder Arzt noch Apotheker ist, darf Landwirt Thomas Beutler keine Tees mehr produzieren und verkaufen, die Risiken und Nebenwirkungen haben könnten. Insgesamt elf Kräuter wie Birkenblätter, Malvenblüten, Frauenmantelkraut und Hirtentäschel hat das Brandenburgische Gesundheitsministerium als Arzneimittel statt als Lebensmittel eingestuft. Bauern ist damit die Produktion untersagt. [...] Bisher hatte Beutler, der im brandenburgischen Belzig lebt, die Wiesen und Wälder der dünn besiedelten Fläming-Region nach diesen Kräutern abgesucht. Die Tees bot er als regionaltypische Produkte in Touristenshops an. Nicht als Einziger. Auch dem Inhaber eines großen Fruchthofs ist beispielsweise untersagt worden, Zitronenmelisse an Fruchtgelees zu mischen. Beutler wehrt sich juristisch gegen das Verbot. Das Ministerium hat gegen ihn Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz erstattet.«

Brandenburgs Gesundheitsstaatssekretär Winfrid Alber (SPD) verteidigte das Kräuterverbot. »Johanniskraut, Weißdornbeeren und die anderen anstehenden Kräuter fallen unter das Arzneimittelgesetz, weil sie bundesweit eine Standardzulassung als Arzneimittel haben«, hatte er im Februar erklärt. Behörden hätten deshalb »keinerlei Ermessensspielraum, einen Vertrieb als Lebensmittel zu gestatten«.

In der Diskussion um verbotene Kräutertees in Brandenburg stützte Gesundheitsministerin Ziegler (SPD) das rigide Vorgehen des Gesundheitsamtes, berichtete die TAZ am 2. Februar 2006 unter dem Titel »Kräuterbauern sammeln Unterstützung«. Damit war Landwirten in Brandenburg das Sammeln und Verkaufen diverser Kräuter untersagt. Sie hätten keine Sachkunde zum Verkauf von Arzneimitteln, hieß es aus dem Amt. Wer gegen das Verbot verstieß, bekam eine Strafanzeige. … weiter lesen

12.11.2010 von Hans Cousto
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Erste Verjährung im Brechmitteleinsatz

von Hans Cousto

Manchmal scheint es so, dass wenn Beamte fahrlässig, grobfahrlässig oder kriminell zum Schaden Dritter handeln, so lange ermittelt wird, bis die Tat verjährt ist: Fahrlässiges Handeln verjährt nach fünf Jahren. Ermittelt die Staatsanwaltschaft nur wegen Fahrlässigkeit, dann kann sie nach fünf Jahren die Ermittlungen einstellen und die Verantwortlichen müssen sich nicht vor Gericht verantworten. Einen solchen Fall gibt es in Bremen.

Arzt verletzte Sorgfaltspflicht

Die Bremer Richter hatten 2008 einen Mediziner freigesprochen, weil sie ihm keine fahrlässige Tötung nachweisen konnten. Sie bescheinigten ihm völlige Überforderung. Vergleiche TAZ-Bericht vom 5.12.2008.

Die Leipziger Bundesrichter bewerten die Vorgänge anders. Aus deren Sicht hatte der Arzt seine Sorgfaltspflichten verletzt, weil er das Opfer wegen Verständigungsschwierigkeiten nicht über die Risiken eines solchen Eingriffes aufgeklärt hatte. »Er hätte als approbierter Arzt wissen müssen, dass er ohne Aufklärung eine solche Zwangsbehandlung nicht durchführen durfte«, sagte der Vorsitzende Richter Clemens Basdorf. »Über Fahrlässigkeit und Verschulden wird stärker nachzudenken sein«, ergänzte er. Vergleiche TAZ-Bericht vom 29.04.2010.

Der erstmals mit einer derartigen Aufgabe konfrontierte Mediziner hatte 2004 dem mutmaßlichen Dealer über eine Sonde zwangsweise Wasser und Brechmittel eingeführt, damit er verschluckte Kokainkügelchen erbricht. An der Prozedur starb das 35-jährige Opfer. Vergleiche TAZ-Bericht vom 10.01.2005. … weiter lesen

03.11.2010 von Mathias Broeckers
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Up in smoke ? – I’ll be back!

von Mathias Broeckers

Es blieb, nach den ersten Hochrechnungen, bei den 44% Befürwortern, die auch die Umfragen zuvor ermittelt hatten und so bleibt Hanf auch in Kalifornien weiter illegal. Die Wähler unter 25, von denen 62 % die Legalisierung unterstützen, gingen nicht in solchen Massen zur Wahl, um die Mehrhheit der älteren Gegner knacken zu können. Nur in der Bay Area um San Francisco lagen die Ja-Stimmen zu “Proposition 19″ insgesamt vorn. Und doch, meldet  der Rolling Stone, sei dies keine verheerende Niederlage, denn nur die starke öffentliche Unterstützung für die völlige Legalisierung hätte die Rückendeckung gegeben, mit der Gouverneur Schwarzenegger Anfang Oktober die Dekriminaliserung von Marihuana verordnen konnte: “Smoking dope is now an infraction — like a parking ticket. No felony. No misdemeanor. If you get hassled by a cop, the worst thing that’ll happen to you is you have to pony up a $100 fine.”  Verhältnisse also wie… weiter lesen

01.11.2010 von Hans Cousto
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Substantismus oder Substanzismus?

von Hans Cousto

Im drogenpolitischen Diskurs bürgern sich derzeit zwei neue Begriffe ein: »Substantismus« und »Substanzismus«. Beide Begriffe sind von dem Wort »Substanz« respektive lateinisch »substantia« abgeleitet. Das lateinische Wort »substantia« wird übersetzt mit »Bestand, Wesenheit, Existenz, Wesen, Inbegriff« und ist selbst von dem lateinischen Verb »substare« mit der Bedeutung »darunter sein, darin vorhanden sein« abgeleitet. Das Verb »substare« ist eine Zusammensetzung aus der lateinischen Vorsilbe »sub« gleichbedeutend mit »unter« und dem Verb »stare« gleichbedeutend mit »stehen«. Bildlich gesehen ist die »substantia« ursprünglich das Ding, das sich unter der »statua« befindet, also der Sockel auf dem die Statue respektive das Standbild steht. Vom Wort »substantia« sind zahlreiche weitere Ableitungen gebräuchlich: substantial = substantiell (wesentlich, gehaltvoll), Substantialismus (philosophische Lehre, nach der die Seele eine Substanz, ein dinghaftes Wesen ist), substantiieren (durch Tatsachen belegen, begründen), Substantiv (Hauptwort, Dingwort) wie auch substantivieren (zum Dingwort machen) und Substantivierung (substantivisch gebrauchtes Wort eines nichtsubstantivischen Wortes).

Ein »Ismus« ist eine oft abwertend gemeinte Bezeichnung für eine bloße Theorie, eine der vielen auf …ismus endenden Lehrmeinungen und Systemen. Die Wortendung »ismus« ist die Ableitungssilbe für ein System. »Substantismus« und »Substanzismus« sind also Systeme, die sich auf den Begriff »Substanz« beziehen.

Substantismus im Universalienstreit

Der Universalienstreit respektive das Universalienproblem betrifft die Frage, ob es Allgemeinbegriffe wirklich gibt oder ob sie menschliche Konstruktionen sind. Ausgangspunkt der Debatte über die Universalien ist die Ideenlehre Platons, der z.B. im Phaidon die These vertrat, dass Ideen eine eigenständige Existenz haben. Als Universalien wurden im Lauf der Auseinandersetzungen sehr unterschiedliche gedankliche Prinzipien gekennzeichnet. Neben den angesprochenen Ideen Platons waren dies vor allem Regeln, Tugenden, Transzendentalien, Kategorien oder Werte. Die Position, die von der Existenz solcher abstrakter Entitäten ausgeht, wird Realismus genannt. Die Vertreter der Gegenposition, des Nominalismus (lateinisch nomen = Name), sind der grundsätzlichen Auffassung, dass alle Allgemeinbegriffe gedankliche Abstraktionen sind, die als Bezeichnungen von Menschen gebildet werden. Sie würden demnach nicht von der Idee eines Tellers reden, sondern den Begriff »Teller« als Namen für eine Gruppe von Gegenständen auffassen. Realität kommt nach Auffassung von Nominalisten nur den Einzeldingen zu. Da der Nominalismus der historisch neuere Standpunkt ist, entstand im Mittelalter dafür die Bezeichnung Via moderna, während die entgegengesetzte Position Via antiqua genannt wird.

Als einer der Begründer des extremen Nominalismus gilt Johannes Roscelinus von Compiègne, ein französischer Philosoph und Theologe, der im 11. Jahrhundert den Substanzismus der Begriffswelt lehrte. Seine Auffassung ist überwiegend durch seine Kritiker überliefert. Danach existieren nur Gegenstände, die mit den Sinnesorganen wahrgenommen werden können. Sie sind besonders (partikulär) und unteilbar (individuell). Begriffe dagegen – die von den Realisten als eigentlich existierend angesehen werden – seien lediglich Bezeichnungen und als solche nur Schall und Rauch.

Roscelin wandte sich mit seiner großartigen Dialektik an den wichtigsten Punkt der Theologie, an die Lehre von der Einheit und Dreiheit, der Dreieinigkeit oder Dreifaltigkeit Gottes. Er lehrte: »Sind die drei Personen nur ein göttliches Wesen, so muss alles, was der einen Person zukommt, auch der andern, oder der Gottheit selbst zukommen; kommt aber der einen oder anderen Person etwas Besonderes zu, so sind es drei verschiedene Wesen. Nun enthält die christliche Lehre den Satz, dass die zweite Person der Gottheit Mensch geworden ist, und nicht die erste und die dritte. Machen die drei Personen aber ein göttliches Wesen aus, so entscheidet die Vernunft, dass nicht allein die zweite, sondern auch die erste und die dritte mit der zweiten Mensch geworden ist.« (Quelle: Ignaz Paul Vitalis Troxler: Logik: Bildungsgeschichte der Wissenschaft, Stuttgart und Tübingen 1830, S. 59)

Der Begriff Transsubstantiation (Wesensverwandlung, volkstümlich auch Heilige Wandlung) bezeichnet in der Theologie die Wandlung von Brot und Wein in den Leib und das Blut Jesu Christi während der Heiligen Messe vor dem heiligen Abendmahl. Nach der Lehre des Substanzismus wird durch die Transsubstantiation jedoch nicht nur der Leib Christi in die Wandlung einbezogen, sondern auch der Gottvater und der Heilige Geist, da sie eins sind respektive da alles, was der einen Person zukommt, auch der andern, oder der Gottheit selbst zukommen muss. Da diese Schlussfolgerung nach den Kriterien der Vernunft im Widerspruch zur Trinitätslehre der Kirche steht, die die Wesens-Einheit von Gott Vater, Gott Sohn (Jesus Christus) und Gott Heiliger Geist als drei Personen, nicht aber als drei Substanzen oder drei Götter auffasst, wurde Roscelin der Häresie bezichtigt.

Substanzismus im drogenpolitischen Diskurs

Der Begriff »Substanzismus« fand im drogenpolitischen Diskurs Eingang im Rahmen von Debatten bezüglich der Ausrichtung der Hanfparade. Im Forum »Hanfburg« beschwerten sich diverse Personen über die Tatsache, dass auf der Hanfparade nicht nur für die Legalisierung von Cannabis demonstriert wird, sondern auch für die Legalisierung von anderen Substanzen wie z.B. Zauberpilzen. Diese Personen wurden in der Folge von anderen Personen als Substanzfaschisten beschimpft, die dem Substanzismus frönten. … weiter lesen

27.10.2010 von Hans Cousto
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Kiffen für die Rüstungsindustrie?

von Hans Cousto

Wo Irrationales als sinnvoll und Ineffektives als vernünftig angesehen wird, können Fragen allein von der Verstandesebene her nicht beantwortet werden. Eine Klärung muss in tieferen Schichten gesucht werden, in den Bereichen des Unbewussten und der Ängste, und den archaischen Formen mit ihnen umzugehen, dem Ritual. Mit Ritualen, zeremoniellen Handlungen, versuchten die Priester-Ärzte der Frühzeit, die Unversehrtheit die Gemeinschaft und einzelner Individuen zu gewährleisten und Schaden von ihnen abzuwenden.

Pharmakos: Der Sündenbock

In allen Erdteilen und Kulturen wurden solche Rituale durchgeführt und oft war ihr Vollzug mit einer Art von Opfer verbunden, im antiken Griechenland und anderswo mit Menschenopfern. Bei diesem Ritual wurden missachtete oder missgestaltete Menschen mit Laub geschmückt und aus der Stadt getrieben, dort symbolisch mit den Übeln überhäuft, die der Gemeinde widerfahren waren und getötet. Man glaubte, dass der Tod dieser mit allen Übeln und Sünden beladenen Opfer künftige Heimsuchungen vor Krankheiten oder Hungersnöten verhindert und die Sünden der Vergangenheit auslöscht – und feierten das getötete Opfer als Helden. Das griechische Wort für den geopferten Menschen, der zum Heilsbringer wird, ist bezeichnend für unser Thema: es lautet Pharmakos.

Die etymologische Wurzel heutiger Begriffe wie Pharmakologie oder Pharmazie ist also der »Sündenbock« – so wurde der Pharmakos auf Deutsch genannt, nach einem späteren, schon etwas humaneren Zeitalter, als man statt »Sündenmenschen« Ziegen oder Schafe verwendete. Etwa im 6. Jahrhundert vor Christus erfährt dieser alte Begriff des Heilmittels dann einen Wandel und bezeichnet von nun an die neuen, »modernen« Heilmethoden: »Arznei«, »Droge« , »Medikament«. [Quelle: Mathias Bröckers: Die Drogenlüge, Frankfurt am Main 2010, ISBN: 9783938060513, Seite 108]

Konsumenten als Sündenböcke

Alkohol, Tabak und Haschisch sind Substanzen, die in diversen Kulturen seit Alters her als Genussmittel wie auch zu rituellen Zwecken genutzt wurden und werden. Zudem haben die drei genannten Substanzen pharmakologische Eigenschaften. Cannabisprodukte wie Gras oder Haschisch werden heute wieder als Pharmaka (Heilmittel) in der Medizin eingesetzt. Dennoch werden die Konsumenten von Alkohol, Tabak und Cannabisprodukten als Sündenböcke Stigmatisiert und ihnen werden Opfer abverlangt, um die Sünden (verschuldete Fehlleistungen) anderer zu tilgen. Dies wird an der derzeitigen Steuerpolitik deutlich erkennbar. Die Konsumenten dieser Substanzen sollen immer mehr für die Defizite, die andere an anderen Stellen verursachen, aufkommen.

Ab 2002: Rauchen für die Sicherheit

Immer wieder sind die Raucher zur Kasse gebeten worden, um die Steuereinnahmen zu erhöhen zur Finanzierung von Dingen, die mit dem Rauchen rein gar nichts zu tun haben. Vor allem seit 2002 ist die Tabaksteuer regelmäßig erhöht worden – insgesamt fünf Mal. Da wäre zum Beispiel die Tabaksteuererhöhung, die 2002 von Rot-Grün eingeführt wurde, um mit den zusätzlichen Einnahmen den Kampf gegen den Terror zu finanzieren. Hier sei an die Sicherheitspakete von Otto Schily (Schily-Kataloge) erinnert. … weiter lesen

23.10.2010 von Hans Cousto
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Berliner Piraten votieren für Suchtpolitik

von Hans Cousto

In Berlin startete heute, Samstag, den 23. Oktober 2010, im Glashaus der Arena (Berlin-Treptow), der wohl transparentesten Location der Stadt, die zweite diesjährige Landesmitgliederversammlung des Berliner Landesverbandes der Piratenpartei. Die ersten Programmpunkte, über die an der Landesmitgliederversammlung abgestimmt wurden, betrafen die Drogenpolitik respektive die Suchtpolitik. Es gab drei Anträge, die zur Abstimmung vorgelegt wurden. Nach einer kurzen Diskussion und dem Abstimmungsprozedere wurde mit der notwendigen zwei Drittel Mehrheit der Antrag »Suchtpolitisches Grundsatzprogramm« von Benjamin Meyer und Heide Hagen zur Aufnahme in das Grundsatzprogramm angenommen. Der Antrag wurde mit Hilfe externer Experten von Erowid, der Hanfparade und von Eve & Rave Berlin erarbeitet.

Folgender Text wird dem Grundsatzprogramm in einem Abschnitt »Suchtpolitik« hinzugefügt:

»Von alters her sind Rausch und Sucht Bestandteil jeder Kultur. Diese Tatsache erfordert es, sich vorurteilsfrei mit dem Konsum von Genussmitteln und dessen Folgen auseinanderzusetzen, um mit einer pragmatischen Suchtpolitik Schaden von der Gesellschaft abzuwenden.

Die bisherige, repressive, fast einseitig auf Abstinenz abzielende Drogenpolitik ist offensichtlich gescheitert: Sie schuf einen Schwarzmarkt, der weder Jugend- noch Verbraucherschutz kennt und überdies die Rechte von Nichtkonsumenten ignoriert.

Die Piraten folgen einer auf wissenschaftlichen Fakten beruhenden Suchtpolitik.

Basis dieser Suchtpolitik sind:

1. Umfassende, ideologiefreie Aufklärung
2. Genusskultur und Eigenverantwortung
3. Qualitätskontrolle und Verbraucherschutz
4. Hilfe für Risikokonsumenten
5. Schutz von Nichtkonsumenten
«

Antragsbegründung

Warum sprechen wir von Suchtpolitik und nicht mehr von Drogenpolitik?

Wir sprechen konsequent von Suchtpolitik, weil die Ursache von Abhängigkeitserkrankungen nicht die gebrauchten Genussmittel sind, sondern das Verhalten der Konsumenten. Die Notwendigkeit, von einer reinen Drogenpolitik (Fokus auf die gebrauchten Substanzen, auch Substantismus genannt) zu einer allgemeinen Suchtpolitik (Fokus auf das Verhalten des Konsumenten, auch Life-Skill genannt) überzugehen, zeigt sich nicht zuletzt in der Verbreitung nichtstoffgebundener Süchte, wie Spiel- oder Kaufsucht. … weiter lesen

02.10.2010 von Hans Cousto
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Drogenpolitik oder Suchtpolitik?

von Hans Cousto

Die Piratenpartei hat sich etwas nettes ausgedacht zur Meinungsfindung für das Parteiprogramm: das Liquid Feedback System. Liquid Feedback ist eine freie Software zur politischen Meinungsbildung und Entscheidungsfindung. Das wichtigste Merkmal ist die Umsetzung des Liquid Democracy Ansatzes, mit dem die Grenze zwischen repräsentativer und direkter Demokratie überbrückt werden soll. Die Software hat den Anspruch, stets ein demokratisches Abbild der Meinung abzugeben, welches nicht durch Hierarchien, Wissensunterschiede oder andere Einschränkungen verzerrt ist. So wird Liquid Feedback beispielsweise genutzt um sich zum Thema Drogen- respektive Suchtpolitik zu positionieren. Die konkurrierenden Alternativen sind im Themenbereich »Gesundheit und Drogen/Suchtpolitik« zu finden. Im Themenbereich »Liquid Feedback Systembetrieb« kann nachgelesen werden, wie das System genau funktioniert.

BtMG in SPG Umbenennen

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist in Suchtpräventionsgesetz (SPG) umzubenennen und es sind hierfür wissenschaftliche Kriterien anzuwenden. Der Bundesparteitag möge die Aufnahme folgenden Punktes in das Parteiprogramm beschließen. Programmantrag: Die Piratenpartei tritt dafür ein, das BtMG einer wissenschaftlichen Revision zu unterziehen. Ein erster Schritt ist die Umbenennung in den sachgerechten Namen Suchtpräventionsgesetz SPG. Des Weiteren ist ein Forschungsprogramm aufzulegen, um anhand aktueller Forschungsergebnisse ein objektives und valides Maß für das Suchtpotential eines Stoffes oder einer sonstigen nicht stoffliche Beeinflussung des Belohnungssystem im Nervensystem des Menschen zu entwickeln.

Drogenpolitisches Grundsatzprogramm

Drogenpolitisches Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland: Die Piratenpartei Deutschland strebt eine rationale, an Tatsachen und nicht an Ideologien orientierte Drogenpolitik an. Dazu fordert sie die rein sachorientierte Bewertung aller Drogen und die Aufhebung der sachlich nicht gerechtfertigten Unterscheidung zwischen legalen und illegalen Substanzen. Diese Differenzierung kriminalisiert den mündigen Bürger und hindert ihn an einer freien Wahl bezüglich seiner Rausch- und Genussmittel. Ansatzweise, aber ungenügend, wird dies für Alkohol, Nikotin und psychoaktive Medikamente schon versucht, indem diese Substanzen entsprechend ihren Wirkungen und Gefahren bewertet und daraus folgend Verordnungen und Gesetze geschaffen werden; dies muss aber vollständig für alle Drogen so geschehen.

Suchtpolitisches Grundsatzprogramm

Suchtpolitisches Grundsatzprogramm: Warum sprechen die Piraten von Suchtpolitik und nicht mehr von Drogenpolitik? Es wird konsequent von Suchtpolitik gesprochen, weil die Ursache von Abhängigkeitserkrankungen nicht die gebrauchten Genussmittel sind, sondern das Verhalten der Konsumenten. Die Notwendigkeit, von einer reinen Drogenpolitik (Fokus auf die gebrauchten Substanzen, auch »Substantismus« genannt) zu einer allgemeinen Suchtpolitik (Fokus auf das Verhalten des Konsumenten, auch »Life-Skill« genannt) überzugehen, zeigt sich nicht zuletzt in der Verbreitung nichtstoffgebundener Süchte, wie Spiel- oder Kaufsucht. … weiter lesen

20.09.2010 von Mathias Broeckers
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Die Drogenlüge

von Mathias Broeckers

Heute mal kurz Reklame in eigener Sache: Mein neues Buch “Die Drogenlüge – Warum Drogenverbote den Terrorismus fördern und Ihrer Gesundheit schaden” ist vor einigen Tagen erschienen.  Wer sich einen ersten Eindruck verschaffen will: einen Auszug  aus der Einleitung gibt es hier,  weitere Auszüge aus einem Kapitel des Buchs  auf  Telepolis.

Im Blog des Instituts für kriminologische Sozialforschung der Universität Hamburg, criminologica, heißt es in einer Besprechung:

“Das Buch erinnert nicht nur an die vor Jahren von Henning Schmidt-Semisch angestoßene Diskussion um die Entkriminalisierung von Drogen (“Drogen als Genussmittel”), es birgt auch zahlreiche kriminologische Forschungsthemen aller Art, wie z.B. die These, dass der Kampf gegen den Terrorismus nur Erfolg haben kann, wenn der Kampf gegen Drogen aufgegeben wird. Oder anders herum gesagt: “Solange der ‘War on Drugs’ dafür sorgt, dass mit Heroin und Kokain mehr Profit gemacht werden kann als mit jedem anderen Produkt dieser Erde,… weiter lesen