vonMartin Kaul 08.05.2013

taz Hausblog

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Dieter Reicherter

Als Dieter Reicherter im Juni 2012 für einige Tage nach London fuhr, dachte er, er könne sich einmal erholen. Es war einer seiner geliebten Konzert-Kurztrips. Der Popmusikfan wollte Frankie Valli & The Four Seasons sehen, endlich, weil die legendären US-Musiker kaum mehr in Europa spielten. Für gleich zwei Abende hintereinander hatte er Karten für die Royal Albert Hallgebucht. Bei Bekannten im Dorf war sein Haustürschlüssel hinterlegt, für den Notfall. Kaum war der pensionierte Richter über die Landesgrenze, da klingelte die Polizei bei seinen Nachbarn – und nahm von dort seinen Schlüssel mit. Guten Tag, Hausdurchsuchung beim Reicherter. In seiner Abwesenheit durchsuchten die Beamten Reicherters private Unterlagen und beschlagnahmten seine Computer.

Bis heute ermittelt die Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegen einen Informanten, der interne Unterlagen an Reicherter weitergegeben haben soll. Inzwischen steht fest: Im Laufe der Ermittlungen werteten die Polizisten auch E-Mails aus der taz aus.

Der Hintergrund: Am 25. Februar 2012 hatte Dieter Reicherter auf der Homepage der S21-Gegner www.bei-abriss-aufstand.de öffentlich aus einem Dokument des baden-württembergischen Innenministeriums zitiert, das als vertraulich und „nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft war. Das Dokument hatte also die niedrigste Geheimhaltungsstufe, war nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Es ging um den „Rahmenbefehl Nr. 2“ aus dem baden-württembergischen Innenministerium – und Reicherter zitierte daraus unter anderem folgenden Satz: „Das Landeskriminalamt erstellt unter Einbeziehung der Erkenntnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz, des Polizeipräsidiums Stuttgart, der Landespolizeidirektionen sowie der Sicherheitsbehörden des Bundes ein Gesamtgefährdungslagebild zum Bauprojekt „Stuttgart 21″, insbesondere hinsichtlich entsprechender Versammlungen und Protestformen, relevanter Veranstaltungen, potentieller Störer sowie gefährdeter Personen und Objekte.“

Der Inhalt der Unterlagen, auf die Reicherter sich dabei stützte, war nicht übermäßig brisant. Doch die Dokumente sollten unter anderem belegen, dass die baden-württembergischen Behörden auch mit verdeckten Ermittlern in der Stuttgarter Protestszene unterwegs waren – und es wohl für nötig befanden, dabei auch die Stuttgarter Parkgebete von S21-kritischen Theologen einer eigenen Gefährdungsanalyse zu unterziehen. Reicherter fragte also: „Bespitzelt der Verfassungsschutz Parkgebete?“

Bis heute will die Staatsanwaltschaft wissen: Wer gab Reicherter damals die Möglichkeit, aus diesem Dokument zu zitieren? Die Aufgabe ist nicht einfach. Denn der Empfängerkreis des Rahmenbefehls war damals groß. Laut dem Stuttgarter Rechtsanwalt Walter Zuleger, der mit der Sache befasst ist und den heutigen Hauptverdächtigen vertritt, hätten hunderte Menschen innerhalb und auch außerhalb der baden-württembergischen Sicherheitsbehörden Zugriff auf das Dokument haben können, über dessen Veröffentlichung sich die Behörden so ärgerten: Das Bekanntwerden der Informationen, so die Angst der Behörden, könne das Vertrauen der Allgemeinheit in die Unparteilichkeit und in die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung erschüttern.

Der Tübinger Rechtsanwalt Karl Joachim Hemeyer, der sowohl Dieter Reicherter als auch den heutigen Hauptverdächtigen in der Sache inzwischen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vertritt, sagt dazu: „Dass das öffentliche Vertrauen in die Regierung aufgrund derartiger Überwachungspraktiken gegen friedliche Gegner und kritische Begleiter des Projekts S21 Schaden nehmen könnte, ist eine Konsequenz des betreffenden Rahmenbefehls und der Art und Weise der Ausführung. Diese Konsequenz haben die politisch Verantwortlichen und nicht der unbekannte Informant des Herrn Dieter Reicherter zu tragen.“

Das sah das SPD-geführten Innenministerium in Baden-Württemberg allerdings anders – und erteilte mit Schreiben vom 4. April 2012 der Staatsanwaltschaft die Ermächtigung, Ermittlungen gegen unbekannt aufzunehmen. Der in Stuttgart nicht unumstrittene Oberstaatsanwalt Häußler, der bundesweit berühmt wurde, nachdem er einst einen Punk-Versandhändler vor Gericht brachte, weil dieser Sticker mit durchgestrichenen Hakenkreuzen vertrieb, hatte zuvor um eine Ermächtigung durch das Ministerium gebeten.

Reicherter selbst hat keine Strafe zu befürchten. Denn der pensionierte Jurist, der selbst fast vier Jahrzehnte als Richter und Staatsanwalt im Staatsdienst für das Land Baden-Württemberg beschäftigt war, ehe er sich zu einem der schärfsten Kritiker des Stuttgarter Bauprojekts entwickelte, hatte ein Geheimnis veröffentlicht, dessen Geheimnisträger er nicht war. Strafbar kann sich nur ein Amtsträger gemacht haben, der Reicherter das Dokument hat zukommen lassen.

Reicherter wird daher als Zeuge geführt. Sein Rechner wurde bei der Hausdurchsuchung am 27. Juni 2012 beschlagnahmt, um zu ermitteln, von wem der Pensionär den Rahmenbefehl bekommen haben könnte. Anschließend wurden Dateien, die auf seinem Rechner lagen, sowie E-Mail-Korrespondenzen von Dieter Reicherter ausgewertet.

Wie aus einem Untersuchungsbericht hervorgeht, der der taz vorliegt, wurden Reicherters Mails unter anderem gezielt nach dem Suchwort „Martin Kaul“ durchsucht.

Martin Kaul, das bin ich. Ich bin Redakteur für soziale Bewegungen bei der taz. Mein Aufgabenfeld bringt es mit sich, dass ich in regelmäßigem Austausch zu Protagonisten sozialer Bewegungen stehe. Dieter Reicherter ist in Stuttgart einer der exponierten Akteure, wenn es um den Widerstand gegen das Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 geht. Auch mit Dieter Reicherter hatte ich in der Vergangenheit dementsprechend Kontakt. Zwar habe ich den Rahmenbefehl seinerzeit weder zitiert noch veröffentlicht. Dennoch hofften die Beamten offenbar darauf, in unserem Mailverkehr Hinweise darauf zu finden, durch wen Reicherter an die Unterlagen gekommen sein könnte. Solche Hinweise ergeben sich aus den Mails allerdings nicht.

Nichtsdestotrotz werden die Inhalte aus diesen redaktionellen Mails noch immer in der Ermittlungsakte geführt und sind dort dokumentiert. In einem Untersuchungsbericht wird umfassend aus den E-Mails zitiert. Dokumentiert werden insbesondere meine Ausführungen, die ich gegenüber Herrn Reicherter mache. In einem „Auswertebericht“ fasst der Sachbearbeiter dann die Korrespondenz zwischen mir und Herrn Reicherter zusammen. Dabei nimmt er Bezug auf unseren inhaltlichen Austausch und gibt meine persönliche Einschätzung wieder. Auch wird dokumentiert, welche anderen Wege der Kommunikation – Fax und Telefon – Reicherter und ich bemüht haben sollen.

Für einen Journalisten ist das ein mulmiges Gefühl, wenn die vertrauliche Ebene der Kommunikation mit Quellen polizeilich durchleuchtet wird. Vor allem ist es für Journalisten relevant zu erfahren, wann und in welchem Umfang solche Maßnahmen durchgeführt werden. Von der Auswertung der Mails erfuhr die taz allerdings nur durch Zufall. Die Staatsanwaltschaft hielt es nicht für nötig, mich oder unsere Redaktion darüber in Kenntnis zu setzen. Daher erbat ich mit Schreiben vom 7. April bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart eine Aufklärung über durchgeführte Maßnahmen und ihren Umfang. Eine inhaltliche Antwort steht bis heute aus.

Auf meine schriftliche Aufforderung, mich über Umfang und Inhalt der E-Mail-Auswertung in Kenntnis zu setzen, reagierte die Staatsanwaltschaft besonders beherzt: Sie rief mich an und wollte wissen, mit wem von beiden – dem Zeugen Reicherter oder dem inzwischen als Hauptverdächtigen geführten Herrn V. – ich denn überhaupt kommuniziert habe, also wo sie nach meinen Daten suchen könne. Angeblich, um den Vorgang leichter finden zu können. Dabei muss, meine ich, auch dem Staatsanwalt klar gewesen sein: Eine inhaltliche Auskunft dazu käme der Verletzung des Informantenschutzes gleich. Hätte ich tatsächlich mit V. kommuniziert – wäre dieser dann womöglich als Geheimnisverräter zu überführen?

In einem weiteren Schreiben vom 30. April kritisiere ich gegenüber der Staatsanwaltschaft diese Praxis. Ich meine: Nicht ich muss wissen, wo die Staatsanwaltschaft ihre Forschungen über mich dokumentiert. Sondern sie muss es wissen und sie muss es mir mitteilen. Inzwischen hat sie immerhin auf dieses Schreiben geantwortet und mir mitgeteilt, meine Quellen hätten sie bei unserem Telefonat nicht interessiert. Ich halte fest: Worum ging es aber, als meine Mails auf Reicherters Rechner gezielt gesucht und gelesen wurden?

Juristisch, so sagen mir Anwälte, darf die Staatsanwaltschaft grundsätzlich auch auf E-Mails von Journalisten zugreifen – wenn die Voraussetzungen für eine Beschlagnahmung und Auswertung gegeben sind und wenn nicht beim Journalisten selbst gesucht wird. Anders als etwa im Fall Cicero, wo die Staatsanwaltschaft Potsdam direkt in die Cicero-Redaktion eindrang, um – ebenfalls mit Bezug auf den Verdacht des Geheimnisverrats – Redaktionsdaten zu beschlagnahmen und einen potenziellen Informanten ausfindig zu machen, griffen die Stuttgarter Behörden hier nicht auf einen Redaktions-Rechner der taz zu. Stattdessen werteten sie den Rechner des „Zeugen“ Reicherter aus – und stießen dabei auch auf taz-Mails.

Das heißt umgekehrt: Die Tatsache, mit einem Journalisten Kontakt gehabt zu haben, schützt nicht grundsätzlich vor der inhaltlichen Auswertung solcher Mails. Für Informanten gilt daher immer: Den Informantenschutz kann der Journalist nur dort gewähren, wo er in seiner Hand liegt. In der Vergangenheit haben sich immer wieder Informanten selbst in Gefahr gebracht. Einen guten Übersichtstext über die schwierige Rolle von Informanten und Whistleblowern hat der Kollege Hans Leyendecker in der Süddeutschen Zeitung aufgeschrieben. Wie man überwachungssicher kommunizieren kann, dazu haben die Kollegen der Zeit hier eine interessante Serie zusammengestellt, die für Informanten und Journalisten ein Muss ist.

Im Fall Dieter Reicherter hatte das Auffinden von Mails letztlich für ihn keine juristische Konsequenz, weil sie inhaltlich bedeutungslos waren und er kein Tatverdächtiger ist. Allerdings: Dass die juristischen Grundlagen einer E-Mail-Auswertung im Fall Reicherter gegeben waren, bestreitet der Stuttgarter Anwalt Walter Zuleger vehement. Er sagt: „Die Staatsanwaltschaft hatte zwar eine richterliche Genehmigung, die Computer zu beschlagnahmen, aber keine Rechtsgrundlage dafür, die E-Mails anschließend auszuwerten.“ Das Verfahren, so Zuleger, „strotzt nur so vor Mängeln.“ Zuleger vertritt den ehemaligen Polizisten V., dessen Wohnung dann später, am 10. Oktober 2012, ebenfalls durchsucht worden ist – nachdem die Polizei bei Dieter Reicherter Indizien gefunden haben will, die Herrn V. nach ihrer Interpretation zum Verdächtigen macht. V., ein ehemaliger Polizeibeamter, wird nun als Hauptverdächtiger geführt. Eine kritische Betrachtung des Ermittlungsstandes zeigt allerdings aus meiner Sicht: Die halbgaren Indizien, die die Polizei dabei zu Grunde legt, dürften einer gerichtlichen Überprüfung kaum standhalten.

Dieter Reicherter selbst vermutet daher, dass die polizeilichen Maßnahmen zur Einschüchterung der kritischen Protestbewegung in Stuttgart dienen sollen. Dieser These ging auch der Spiegel in seinem Text „Wut auf die Wutbürger“ bereits nach und beschrieb im Juli 2012 an dem Beispiel die Schärfe, mit der die baden-württembergische Justiz gegen Stuttgart-21-Gegner vorgeht.

Der Tübinger Verfassungsrechtler Karl Joachim Hemeyer hat inzwischen im Namen des Zeugen Reicherter und des Verdächtigen V. auch Verfassungsbeschwerden erhoben. Er sagt: „Hier wurde das Grundrecht meiner Mandanten mit Füßen getreten. Die Strafverfolgungsbehörde setzt sich mit einem derartigen Vorgehen ohne Not dem Eindruck aus, politisch gegen Andersdenkende vorzugehen.“

Ich enthalte mich der Wertung, blicke aber mit Interesse den Antworten durch die Stuttgarter Staatsanwaltschaft entgegen. Von ihr möchte ich gerne endlich umfassend darüber informiert werden, wann, warum und in welchem Umfang meine redaktionellen E-Mails inhaltlich ausgewertet und zu den Ermittlungsakten genommen wurden. Dem baden-württembergischen Innenministerium liegt eine Anfrage von mir vor, in der ich um eine Einschätzung des Ministeriums bitte.

Nachtrag: Auf meine Anfrage beim baden-württembergischen Innenministerium teilt ein Sprecher am 8. Mai mit, dass er nichts weiter mitteilt: „Zu laufenden Ermittlungen macht das Innenministerium keine inhaltlichen Angaben und trifft auch keine Bewertungen.“ 

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https://blogs.taz.de/hausblog/stuttgart-sucht-den-hochverrater-auch-taz-mails-ausgewertet/

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kommentare

  • Das Schlimmste ist, dass in Baden-Württemberg jetzt die Grünen regieren. Sie wenden jetzt dieselben abstrusen Methoden gegen Kritiker an, unter denen sie selbst früher gelitten haben. Nichts dazugelern? Nein, im Gegenteil viel dazugelernt. Und durch Macht korrumpiert. Es ist eine Schande.

  • Richterliche Genehmigung schon… „Dass die juristischen Grundlagen einer E-Mail-Auswertung im Fall Reicherter gegeben waren, bestreitet der Stuttgarter Anwalt Walter Zuleger vehement. Er sagt: “Die Staatsanwaltschaft hatte zwar eine richterliche Genehmigung, die Computer zu beschlagnahmen, aber keine Rechtsgrundlage dafür, die E-Mails anschließend auszuwerten.”“ …nur Staatsanwaltschaft sowie dem der Staatsanwaltschaft nachgebende und zeichnende Richter hätten klar sein müssen, dass beide, beantragende Staatsanwaltschaft und bewilligender Richter, bei Herrn Reicherter in der Rechtsposition des Zeugen die Grundrechte verletzen. Und woher kam das Begehren an die Staatsanwaltschaft? Aus dem Ministerium Stickelberger. Denn Stickelberger oder sein Ministerium hat sich von diesem Skandal nie distanziert.

    Und wenn die Staatsanwaltschaft in diesem Sinne bei dem zeichnenden Richter vorstellig geworden ist, haben dort sofort wegen der Aussicht auf Beförderung wegen politischer Zuverlässigkeit die Hacken geknallt. So ist das in Deutschland noch heute.

    Die SPD hat aus ihrer eigenen Geschichte nichts gelernt oder alles vergessen und ist heute dabei, die neue alte zu machen oder vorzubereiten. Wenn Kurt Schumacher das noch erleben würde, zu welchem verkommenen Gesockse seine heutigen Genossen für einen Bahnhof degeneriert sind….

  • Sofern Zweck der Durchsuchungs – und Beschlagnahmeaktion gewesen sein sollte, mich einzuschüchtern und von meiner Arbeit abzuhalten, möchte ich klarstellen, dass dies nicht gelingen wird. Im Gegenteil werde ich erst recht nachfragen, warum gegen den ehemaligen Ministerpräsidenten, der inzwischen der Untreue verdächtig ist, nicht wegen einer möglichen Verantwortung für den 30.9. ermittelt wird, warum gegen Verantwortliche des Projekts Stuttgart 21 nicht wegen des Verdachts zahlreicher Gesetzesverstöße bis hin zur Täuschung des Landtags ermittelt wird und warum nicht aufgedeckt wird, welche Eingriffe in Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern in Befolgung des Rahmenbefehls erfolgt sind. Auch werde ich weiter nachfragen, ob im Untersuchungsausschuss des Landtags zum 30.9. die Wahrheit vertuscht wurde und wer dafür verantwortlich ist.

  • Weshalb führt man Gespräche mit „Informanten“ über ungesicherte/unverschlüsselte Emails?
    Email selbst ist ein sehr offenes Protokoll, dass eher einer Postkarte als einem verschlossenen Brief entspricht…

  • Interessant ist dabei, dass der Rahmenbefehl Nr.2 des Innenministeriums an „an einen größeren Verteilerkreis gerichtet war (Polizeipräsidium Stuttgart, Landespolizeidirektionen in den Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg, Tübingen, Landeskriminalamt Baden-Württemberg, Bereitschaftspolizeipräsidium Baden-Württemberg, Akademie der Polizei Freiburg, zudem nachrichtlich an den Hauptpersonalrat der Polizei Baden-Württemberg, die Hochschule für Polizei Villingen-Schwenningen, das Landesamt für Verfassungsschutz, das Staatsministerium Baden-Württemberg, das Ministerium für Verkehrs- und Infrastruktur Baden-Württemberg und das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft)“ – so das Landgericht Stuttgart in einer Beschwerdeentscheidung zur Hausdurchsuchung bei dem beschuldigten Polizisten.
    Hier allein sitzen Hunderte von Empfängern, die keine Geheimnisträger sind und den Rahmenbefehl an Reicherter hätten weitergeben können. Warum es gerade ein Polizeibamter sein sollte, der zur möglichen Tatzeit weder dienstlich noch räumlich mit der Inspektion, aus der das Gefährdungslagebild stammte und dem zunächst diese dienstliche und räumliche Nähe zu der betroffenen Inspektion angedichtet worden war, ist bis heute nur damit begründet worden, dass er und seine Frau S-21-Gegner sind und und seine Frau mit Reicherter im Arbeitskreis „Bürgertribunal 30.09.2010“ zusammenarbeitete.

    Die Polizeibeamten, die Pfefferspray bewußt vorschriftswidrig gegen Kinder und Bürger eingesetzt haben, und denen, die unter Verstoß gegen die Bedienungsvorschriften gezielt auf
    friedliche Personen mit überhöhtem Wasserdruck bewußt den Wasserwerfer eingesetzt haben, bleiben von der selben Staatsanwaltschaft weitgehend unbehelligt. Erst jetzt gibt es gegen einzelne ausgewählte Beamte ein paar Verfahren mit dem lahmen Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung.

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