Die 48er-Revolution ist blutig niedergeschlagen. Die Anführer sind standrechtlich exekutiert. Für Wien ändert sich manches.
Am 17. März 1849 vollzieht die Monarchie mit einem provisorischen Gemeindegesetz eine unitarische und uniforme Regelung des Kommunalwesens für das ganze Reich. Auch Wiens Statut als Reichshauptstadt basiert darauf. Die Gemeindeideologie dieses Gesetzeswerkes sieht in der Selbstverwaltung den Sinn, einen stufenförmig und doppelt geliederten, einheitlich organisierten Grossstaat zu errichten.
Man muss sich das so vorstellen: Die absoluten Herrschaft bildet eine Pyramide. Ihre Aussenseite wird gewissermassen von zwei Häuten überspannt: der äusseren der Zentralverwaltung und einer inneren, mit Orts-, Bezirks- und Kreisgemeinden. So nimmt die latent misstrauische Obrigkeit den Untertanen von zwei Seiten in Zange: als Gesamtstaat und als Heimatgemeinde.
Die partielle Dezentralisation sieht von aussen wie ein Gewinn für den Bürger aus. Doch in Wahrheit mildert sie bloss die ansonsten straff geführte Verwaltung, in der jeder Bahnhofsvorsteher einen Franz-Josephs-Bart trägt.
An strategischen… weiter lesen