Heute verkündete der Staatsschutzsenat beim OLG Koblenz die Urteile für die beiden der Unterstützung für Al Qaida Verdächtigen: Ömer Ö erhielt für seine Mitgliedschaft und Unterstützung der sogenannten „Kern-Al Qaida“ in Pakistan 6 Jahre Freiheitsstrafe, Sermet I. für bloße Untersttzung 2 Jahre und 6 Monate. Er verließ das Gericht als freier Mann. Weil die lange und erschwerte U-Haft mit der für unter Terrorismusverdacht Stehende zwingend vorgeschriebenen Isolationshaft angerechnet wird, kommt für Ömer eine Resthaftzeit von etwa 4 Jahren heraus, bei Sermet wären noch 4 Monate übriggeblieben, die er mangels Fluchtgefahr in Freiheit verbringen darf. Erleichtert verließ er das Gericht und wurde von seinem Vatern und seinen Brüdern in Empfang genommen. Allerdings hat die türkische Generalstaatsanwaltschaft nun ein Auslieferungsersuchen wegen Ömer Ö gestellt, weil der türkischer Staatsbürger ist. Zur Last gelegt wird ihm dabei vor allem die Aussage, dass er 2006 in der afghanischen Provinz Khost an einem Hinterhalt und Überfall auf eine afghanische Armeepatrouille teilgenommen habe, bei der die Soldaten umgekommen seien. Diese Selbstbezichtigung nahm er am nächsten Sitzungstag zwar sofort zurück, und der Sachverhalt konnte weder vom BKA noch vom BND aufgeklärt werden, so dass der Senat auch die Anklage nicht um ein Tötungsdelikt erweitern mußte. Der Senat hielt es auch für glaubhaft, dass Ömer lediglich eine Videosequenz eines bekannten Jihad- Videos nacherzählt habe, des Filmes „Wind of Paradise“, der im Internet zu sehen ist. Das Video wurde im Internet gefunden und angeschaut. Das Auslieferungsersuchen wurde zu einem Zeitpunkt gestellt, als der Eindruck der Schilderung des Feuerüberfalls noch ganz frisch war.Bis so ein Auslieferungsersuchen auf den Weg gebracht ist, dauert es schon einige Zeit. Vielleicht kommt die Türkei ja in HZukunft auch zu dem Schluss, dass der Vorwurf nicht weiter erhärtet werden kann. Auf jeden Fall Omer jetzt aber mit Abschiebung rechnen.
Nach etwa 10 Monaten Verfahrensdauer und Dutzenden von Zeugenvernehmungen kommt so der zweite Al Qaida-Prozess in Koblenz zum Abschluss. Sermets Anwälte wollen in Revision gehen, sie hatten einen Freispruch verlangt. Von Ömers Anwälten, die zeitgleich in Stuttgart einen Mammutprozess um die Jugendbande „Black Jackets“ führen, war noch nichts in dieser Hinsicht zu vernehmen.
Ömers Abkehr vom kriegerischen Jihad hält der Senat und auch die Bundesanwaltschaft für glaubhaft. Zum einen, weil er seine Zweifel und den Willen zur Umkehr schon früh seinem Tagebuch anvertraut hatte, zum anderen auch, weil Zeugen, die mit Ömer befreundet waren, eine tiefgreifende Wesensänderung bei ihm festgestellt hatten, als er wieder heimgekehrt war. Er sei total verändert gewesen.
In Koblenz ist jetzt erst mal Pause bei Jihad-Prozessen. Erst das Verfahren gegen Hussam den Sesseljihadisten aus Montabaur wird hier wieder stattfinden. Die Terminierung für dieses Verfahren steht noch in den Sternen.