vonHeiko Werning 07.11.2009

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Dass man anderer Leute Texte nicht klaut, sollte selbstverständlich sein.

Dass es juristisch mindestens fragwürdig, vor allem aber komplett sinnlos und idiotisch ist, ein knappes Drittel eines Textes als Zitat zu übernehmen, wenn man selbst dazu praktisch nichts zu sagen hat, ist offenkundig.

Dass man nicht mit fiesen Dienstleistern paktiert, die sich u. a. aus merkwürdig in Rechnung gestellten Abmahngebühren o. Ä. finanzieren, sollte einem eigentlich schon der gesunde Menschenverstand sagen, ebenso, dass es, unabhängig von juristischen Erwägungen, einfach unklug und unnötig ist, auf kaum beachtete, nicht-kommerzielle Zitierblogger mit dem Anwalt loszugehen, selbst wenn man formaljuristisch im Recht ist.

Das ist alles so naheliegend, dass man sich über die allgemeine Aufregung nur wundern kann.

Ebenso wie darüber, dass meines Wissens noch niemand den Kern der Sache benannt hat:

Dass nämlich jemand das unfassbar peinliche Geschreibe von Frau Schweitzer so gut findet, dass er es auszugsweise wiedergibt und zum weiteren Lesen empfiehlt, das allerdings wäre in meinen Augen eine Strafe von 1000 oder 2000 Euro lässig wert – als pädagogischer Beitrag zur Geschmacksbildung.

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https://blogs.taz.de/abschliessende_bemerkung_zur_sache_schweitzer/

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