vonBen Gerten 02.07.2009

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Das Bundesverfassungsgericht macht sich in seinem Urteil zum Vertrag von Lissabon Sorgen um die demokratischen Rechte der Inländer. Bei den ökonomischen Rechten sind es eher die deutschen Juristen, die den deutschen Verbrauchern Rechte vorenthalten.

Das sagt zumindest meine Brüsseler Quelle. Ausländische Kunden von Banken und Versicherungen seien in Deutschland besser geschützt sein als wir Inländer. Verantwortlich dafür ist die banken-hörige deutsche Gesetzgebung. Die Abgeordneten und dien Juristen in den Ministerien hätten aus lauter Unkenntnis die fünf Jahre alte Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz in Europa nicht ordentlich ins deutsche Recht umgesetzt.

Mit der Verordnung könnte man zum Beispiel der Finanzaufsicht im BaFin erlauben, die relevanten Papier für einen Verstoß gegen Verbraucherrechte einzusehen, von jedermann dazu Auskünfte zu verlangen, vor Ort zu ermitteln, den Anbieter dazu verdonnern mit Verstößen aufzuhören und dies notfalls auch mit ein Einstellungsverpflichtung zu erzwingen und diese Verpflichtung öffentlich zu machen.

Die Brüsseler sagen, wenn ein Ausländer Schutz im Hinblick auf eine deutsche Bank verlange, müsse das BaFin schon heute tätig werden. Bei Inländern rede sich das BaFin immer noch heraus, es habe keine Befugnisse zum Verbraucherschutz bei Banken.

Frau Prokop kommt die Posse bekannt vor. Immer wenn es um die Rechte der Verbraucher geht, sind nicht die Brüsseler Bürokraten lahm sondern ihre deutschen Partner – und das zu Lasten der Bürger.

 

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