Vor vier, fünf Jahren noch waren synthetische Drogen, deren Namen meist aus Buchstaben/Zahlenkombinationen bestanden wie 4-Ho-Met oder JWH-018 einem relativ kleinen Kreis von Menschen bekannt und die Anzahl der Bezugsquellen war überschaubar. Spätestens seit dem Medienhype um Spice, der rasanten Verbreitung von Mephedron vor allem in Großbritannien und dem EU-weiten Verbot letzterer Substanz stehen die Dinge anders.
Es gibt eine große Palette an noch nicht illegalisierten Substanzen und jede Menge Headshops und Online-Händler, die sie vetreiben, vor allem die Anzahl der Cannabinoide ist gestiegen, einfache Verfügbarkeit und Legalität mögen ein Kaufargument sein.
In Österreich hat man nun einen Vorschlag erarbeitet, der Konsumenten schützen und Händler bestrafen soll, das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPSG). „Mit dem neuen Gesetz wollen wir ganze Substanzgruppen und auch ihre gesundheitsgefährdenden Abwandlungen verbieten.“, sagte Gesundheitsminister Alois Stöger. Diese Substanzgruppen sollen nicht im Gesetz, sondern per Verordnung festgelegt werden, was eine schnelle Reaktion auf den Markt gewährleistet.
Bisher waren nur Substanzen verboten, die explizit im Suchtmittelgesetz aufgeführt wurden. Nun sind neue Substanzen mit psychoaktiver Wirkung verboten, welche so definiert wird: „im oder am
menschlichen Körper herbeigeführte, mit Halluzinationen oder Störungen der motorischen
Funktionen, des Denkens, des Verhaltens, der Wahrnehmung oder der Stimmung einher gehende
Anregung oder Dämpfung des Zentralnervensystems.“ Gäbe es den Zusatz „neu“ hierbei nicht, sähe es schlecht aus um Kaffee, Tee, Nikotin und Alkohol. Aber auch um Johanniskraut und Hopfen, um Mate und Wermut.
Konsumenten gehen nach NPSG straffrei aus, Händlern drohen bis zu drei Jahren Haft.“Chemische Stoffe, die wie Drogen wirken, stellen ein großes Gesundheitsrisiko für die Konsumentinnen und Konsumenten dar“ sagt der Gesundheitsminister. Abgesehen davon, daß die Unterscheidung zwischen chemischen Stoffen und Drogen nicht auf ein fundiertes Wissen schließen läßt, hinkt auch die Logik ein wenig. Stoffe, deren geringe Gesundheitsrisiken erforscht und bekannt sind, wären möglicherweise ein probater Ersatz für die Substanzgruppen, die man hier verbieten möchte. Aber die erforschten Stoffe sind ja schon illegal …
Was bringt dieses Gesetz? Die Anzahl der Online-Shops ist nahezu unüberschaubar geworden, in der Datenbank der Seite safeorscam.com, die von einer immer größer werdenden Szene genutzt wird, um sich über die Seriösität der Händler zu informieren, sind derzeit über 9000 URLs, Emailadressen und ICQ-Nummern gespeichert. Die meisten Händler operieren nicht von Österreich aus und das Gesetz wird ihnen wahrscheinlich unbekannt bleiben oder zumindest egal sein.
Findet man hingegen bei Konsumenten „problematische Substanzen oder Abwandlungen von gefährlichen Substanzen, können diese künftig beschlagnahmt werden, […].“ Im Klartext heißt das wohl: Sie können dir alles wegnehmen, was eine psychoaktive Substanz sein könnte, ob legal oder illegal, ob Kaffee, Schokolade, Lavendel, Baldrian, AM-2201 oder ein Zuckerwürfel, der vermeintlich mit 25c-nbome beträufelt wurde.
Vielleicht wissen Gesundheitsminister Alois Stöger und Justizministerin Beatrix Karl, die das Gesetz in einer Pressekonferenz vorstellten – wie so viele Politiker- nicht, wie das Internet funktioniert. Wahrscheinlich wissen sie nicht, dass ein international bekannter, als zuverlässig geltender, großer Online-Händler seinen Sitz in Österreich hat. Er ist klug genug ist, seinen Laden zu tarnen und nicht im eigenen Land zu verkaufen.
Aber der Gesundheitsminister freut sich, denn mit diesem Gesetz „nimmt Österreich eine Vorreiterrolle in der Drogenprävention ein.“
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