vonannette hauschild 13.09.2010

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Forts. vom 10.9.:

 Die Anwälte der drei  angeblichen DHKP-C-Leute stellten also den Antrag, einen Gutachter mit der Überprüfung der Vereinsfinanzen zu beauftragen. Ich glaube, dass der Senat den Antrag ablehnen wird. Der Vorsitzende Breidling sah jedenfalls nicht so aus, als habe er viel Lust auf ein solches Gutachten.

Danach ging es dann weiter mit der Vernehmung des BKA-Mannes EKHK Kröschel, Dienststelle Meckenheim. Er wurde zu seinen Vernehmungen des  Hauptbelastungszeugen Aladdin A. gefragt, der, trotz der Anträge der Verteidigung, gar nicht erst vom Senat geladen worden war, weil er sicher die Aussage verweigern würde.  

Aladin A. ist in U-Haft, gegen ihn läuft ein Ermittlungsverfahren wegen §129 b und wegen Verstosses gegen das Waffengesetz. Der Flurfunk trug mir zu, dass er wohl auch in Düsseldorf vor Gericht gestellt werde, allerdings vor einem anderen Senat. Nun, der Mann geriet ins Visier der deutschen Behörden durch  eine Telefonüberwachung der Polizei, als die türkische Mafiosi abhörte. Das aufgefangene Gespräch ließ die Ermittler aufhorchen und das Bundeskriminalamt einschalten. Bestimmte Formulierungen ließen die Beamten zu der Vermutung kommen, dass ein nachrichtendienstlicher Hintergrund  bestehen könne.  Eine Rückfrage beim BND habe dies bestätigt.

Der Mann hatte angegeben, dass er für den Bundesnachrichtendienst arbeite. Der habe ihm ein fürstliches Honorar und den Nachzug der Familie versprochen.

A. hat umfangreiche Angaben zur Struktur der DHKP-C in Deutschland gemacht, Namen und Funktionen von Funktionären und Verantwortlichen für einzelne Städte, die Bundesrepublik und die Europa-Ebene genannt. Er belastet die drei Angeklagten, insbesondere Nurhan E., schwer. Sie soll als Deutschland-Verantwortliche falsche Papiere, Kuriere und Spendensammlungen organisiert haben und die Vorgesetzte der Länderverantwortlichen für Frankreich, Niederlande, Belgien und Österreich gewesen sein.

Forts. folgt

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