von 30.10.2011

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Von Klaus Wolschner

Der Rechtsstreit zwischen taz und Bremer Gerichtspräsidenten ist beigelegt. Die Präsidenten der Bremer Obergerichte wollten Ende August die Öffentlichkeit über die Personalnot der Gerichte informieren und wählten dafür die Form eines exklusiven Gespräches mit einer Redakteurin des Weser Kurier. Dies widerspricht dem Recht auf Gleichbehandlung, das Presseorgane nach dem Grundgesetz haben. Auch in Paragraf 4 des Bremer Landespressegesetzes heißt es ausdrücklich: „Der Verleger einer Zeitung oder Zeitschrift kann von den Behörden verlangen, daß ihm deren amtliche Bekanntmachungen nicht später als seinen Mitbewerbern zur Verwendung zugeleitet werden.“

Die taz bremen hatte die Gleichbehandlung schon im Jahre 1997 in einem Rechtsstreit gegen den damaligen Innensenator Ralf Borttscheller (CDU) erfolgreich vor Gericht eingeklagt. Insbesondere auch vor diesem Hintergrund war nicht einsehbar, warum das, was Bremer Verwaltungsrichter für Senatoren feststellen, für ihre Präsidenten nicht gelten soll. taz-Anwalt Johannes Eisenberg hat zudem verschiedene Urteile in ähnlichen Fällen erstritten.

Da die Bremer Gerichtspräsidenten der taz nur mitteilten, gebuchte Urlaubsreisen hätten ihr Vorgehen gerechtfertigt, reichte die taz eine Klage bei Gericht ein. Die taz steht für Pressefreiheit und Pressevielfalt und konnte deshalb die Haltung der Gerichtspräsidenten nicht einfach auf sich beruhen lassen.

Beklagter war der Dienstvorgesetzte der Richter, das ist der Justizsenator. Und der sah die Sache eher so wie die taz. Er formulierte in einen Brief an die taz und die Gerichtspräsidenten, dass das „Argument des Zeitdrucks“ den Ausschluss von taz und Radio Bremen „nicht sachgerecht und willkürfrei rechtfertigen konnte“. Die Gerichtspräsidenten sind „gebeten“ worden, „in Zukunft in derartigen Fällen alle in Betracht kommenden Presseorgane gleich zu behandeln“. Nachdem der Justizsenator zugesichert hat, die Kosten des Verfahrens zu übernehmen, hat die taz die Klage zurückgezogen.

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