vonDominic Johnson 17.12.2010

taz Blogs

110 Autor*innen | 60 Blogs
Willkommen auf der Blogplattform der taz

Mehr über diesen Blog

Das Militärgericht in Kinshasa hat am Donnerstag verfügt, dass das Verfahren um die Ermordung des Menschenrechtlers Floribert Chebeya nicht an das Oberste Militärgericht der Demokratischen Republik Kongo hochgegeben wird. Es lehnte damit einen Antrag der Nebenkläger, darunter die einst von Chebeya geführte Organisation VSV (Voix des Sans-Voix), ab.

Damit bleibt der derzeit suspendierte Polizeichef General John Numbi ungeschoren. Er kann aufgrund seines Ranges nur vor dem Obersten Militärgericht angeklagt werden, nicht vor dem der Hauptstadt Kinshasa.

Immerhin lehnte das Gericht auch einen Antrag der Verteidiger der wegen Mordes angeklagten Polizisten ab, die Angeklagten auf freien Fuß zu setzen. Der Prozeß wird am 23. Dezember fortgesetzt.

Anzeige

Wenn dir der Artikel gefallen hat, dann teile ihn über Facebook oder Twitter. Falls du was zu sagen hast, freuen wir uns über Kommentare

https://blogs.taz.de/chebeya-prozess_general_numbi_bleibt_ungeschoren/

aktuell auf taz.de

kommentare