vonClaudius Prößer 09.03.2009

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Zynismus oder späte Einsicht? Manuel Contreras, der zu mehreren hun­dert Jahren Haftstrafe verurteilte Geheimdienstchef Pinochets, legt beim Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte (CIDH) Be­schwer­de ein. Wie am Samstag bekannt wurde, wird Contreras‘ An­walt 25 Fälle präsentieren, in denen die Menschenrechte seines Man­dan­ten mut­maßlich verletzt wurden – von der Einmischung von Re­gie­rungs­ver­tre­tern in die Gerichtsbarkeit bis hin zur Tatsache, dass man den einstigen DINA-Chef in mehreren Fällen wegen Entführung ver­ur­teilt habe, die Opfer aber nie aufgetaucht seien. Genau diese Kon­struk­tion der „permanenten Entführung“ in den Fällen von Ver­schwun­de­nen gab Richtern in den Neunzigerjahren erst die Mög­lich­keit, das von Pinochet erlassene Amnestiegesetz zu umgehen.

„Es war höchste Zeit, dass Contreras mitbekommt, dass die Men­schenrechte existieren, nachdem er sie selbst jahrelang sys­te­matisch verletzt hat“, kommentierte Regierungssprecher Francisco Vi­dal die Ankündigung. „Chile kann stolz darauf sein, dass der Chef der Ge­heim­polizei der Diktatur noch 333 Jahre absitzen muss.“

Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz in der costaricanischen Hauptstadt San José kommt vom 27. bis zum 30. April in Santiago de Chile zusammen. Mit Contreras hat das allerdings nichts zu tun, es entspricht nur der Gepflogenheit, von Zeit zu Zeit an wech­seln­den Orten zu tagen. Verhandelt werden Ende April auch keine chi­le­ni­schen Fälle, sondern die Frauenmorde in Ciudad Juárez (Mexiko) und ex­tra­legale Hinrichtungen in Brasilien. Den Vorsitz der siebenköpfigen Kammer hat zurzeit die chilenische Richterin Cecilia Medina.

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