vonannette hauschild 18.05.2010

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Zur letzten Woche beim OLG Koblenz muß ich etwas nachtragen: Wie ich hörte, war Dejan B aus Bonn als Zeuge geladen. Mein Mann klärte mich später auf: „Das ist eine ziemlich auffallende Erscheinung, hellhäutig, roter Bart. Meist läuft er in arabischer Herrentracht rum.“

Yannik N., der Hauptzeuge im vorangegangenen Al-Qaida-Verfahren gegen seinen Stiefvater Aleem N., hatte ausgesagt, er habe einen Mann namens Abu Ibrahim, mit rötlichem Bart,  in Pakistan gesehen.  Die Behörden nehmen an, dass Dejan B. dieser Abu Ibrahim ist.

Nun, Dejan B. war gegenüber den Gericht offenbar recht zugeknöpft und hat sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 55 StPO berufen.

Beim Googeln fand ich eine Menge religiöser Bücher, die Dejan B. verfasst hat. Er  vertreibt orientalische Einrichtungsgegenstände bei Ebay. Und dann fiel mir ein, dass ich ihn doch einmal gesehen haben muß: vor etwa 2 Jahren abends in der Dämmerung auf dem Weihnachtsmarkt in Bad Godesberg. Da gab es einen sehr schnuckeligen Stand mit orientalischen Lampen, Düftölen, etc, besetzt mit einem Paar, das ein wenig orientalisch gekleidet war. Aber anders als etwa auf Mitelaltermärkten üblich trug die Frau ein islamisches Kopftuch. Sie fielen mir deshalb auf. Ich weiß noch, dass ich mich ein wenig darüber wunderte, nur damals habe ich mich noch nicht mit Islamismus beschäftigt, und vergass das Ganze schnell.

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