Die Landesregierung hat zwischenzeitlich die Kleine Anfrage des Abgeordneten Ali Atalan und der Fraktion Die Linke zum Thema „Einschüchterung von Prozessbesuchern im OLG-Düsseldorf-Außenstelle“ beantwortet. Demnach gehen die Maßnahmen gegen Besucher von Prozessen wie dem gegen Anhänger der DHKP-C auf den jeweiligen Senats-Vorsitzenden zurück. Demnach lag es in der Verantwortung von Richter Breidling, dass die Zuschauer mittels einer mehrere Meter hohen Glaswand vom eigentlichen Prozessgeschehen abgetrennt waren und auch „das fotokopieren von den Bundespersonalausweisen der Besucher beruht auf einer entsprechenden sitzungspolizeilichen Anordnung des jeweiligen Senatsvorsitzenden gem. § 176 GVG“ (Gerichtsverfahrensgesetz).Die Fotokopierender Bundespersonalausweise der Prozessbesucher werden würden, so erklärt der Justizminister von NRW, „ entsprechend den Anordnungen des Vorsitzenden unmittelbar im Anaschluss an die Verhandlung vernichtet.“ Da bleibt die Frage, warum sie überhaupt vorher angefertigt werden und es bleibt die Frage, wer sie zwischendurch alles in Händen hatte. Denn zumindest Bundesanwalt Homann sah sich in der Lage, während der Verhandlung einzelne, ihm offenbar missliebige Prozessbeobachter, namentlich anzusprechen. Die Frage ob die Landesregierung die Auffassung des Fragestellers (der selbst mehrfach als Zuhörer den DHKP-C-Prozess verfolgt hatte) teile, „dass die in Düsseldorf-Hamm die herrschaftsförmige Sitzordnung, die Saalaufteilung und polizeilichen Maßnahmen insgesamt zur Einschüchterung von Besuchern geeignet sind, und deshalb das Prinzip der öffentlichen Verhandlung verletzen“, beantwortete die Landesregierung lediglich hinsichtlich der baulichen Situation. Und durch die, so der Justizminister, „werden Prozessbeobachter weder eingeschüchtert noch von einer Teilnahme an einer öffentlichen Hauptverhandlung abgehalten.“ Zu den sitzungspolizeilichen Schikanen äußert sich die Landesregierung nicht. Übrigens kann es bei politischen Verfahren bisher nur einziges Mal im Jahr 2009 „zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung mit Besuchern im Prozessgebäude in Hamm.( Zum Nachlesen: Landtagsdrucksache Landtag NRW Drs. 15/916)
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